[Links nur für registrierte Nutzer]29.09.2010
"Sondereinnahmen"
Wegen Zivilcourage-Preis kein Hartz IV
Caroline Küchle-Maas aus dem Landkreis Würzburg hat den XY-Preis für Zivilcourage erhalten. Sie half dabei, einen Neonazi-Anführer vor Gericht zu bringen. Richtig freuen kann sie sich über das Preisgeld aber nicht: Die 10.000 Euro werden auf ihre Hartz-IV-Leistungen angerechnet.
Stand: 29.09.2010
In Berlin wurde heute der XY-Preis "Gemeinsam gegen das Verbrechen" verliehen. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere überreichte diese Auszeichnung für besondere Fälle von Zivilcourage, unter anderem auch an Caroline Maas. Die 47-Jährige hatte im Jahr 2008 zufällig eine Nazirede mitgehört. Der Hauptredner hatte bei einem Treffen Gleichgesinnter im Landkreis Haßberge lautstark rassistische und antisemitische Parolen verkündet. Sie merkte sich Stimmen und Autokennzeichen und verständigte daraufhin die Polizei. Weil sie nicht wegschaute, sondern Zivilcourage bewies, musste sich der Neonazi-Anführer schließlich vor Gericht verantworten.
Wegen des Preisgeldes ruhen Hartz IV-Leistungen
Für Probleme sorgt allerdings das mit der Auszeichnung verbundene Preisgeld von 10.000 Euro: Caroline Maas hat nur eine kleine Teilzeitstelle und erhält für sich und ihre zwei Kinder eine Aufstockung aus Hartz IV. Wegen des Geldregens aus Berlin werden diese Zahlungen nun ausgesetzt, bis die "Sondereinnahmen" des Preisgeldes in Höhe von 10.000 Euro verbraucht sind. Mit dem Geldpreis wollte Charlotte Maas eigentlich ihrem Sohn und ihrer Tochter ein Studium ermöglichen. "Ich fühle mich wie jemand, dem man den Lorbeerkranz wegnimmt", beschreibt die 47-Jährige ihre Gefühlslage.
Ohnehin muß die studierte Doppelnamen-Linke darben:
[Links nur für registrierte Nutzer]Da ihr Ex-Mann aber keinen Unterhalt zahlt und sie bis dato nur zehn Stunden pro Woche in einem Fotostudio arbeiten kann, ist die diplomierte Biologin aber auf Staatshilfe angewiesen und erhält Aufstockung auf Basis von Hartz IV. : : : Dabei stehen noch Zuzahlungen für eine Zahnspange der 19 und 20 Jahre alten Kinder an und die Tochter, die eben das Abi gemacht hat, will studieren.
Aber Rettung naht:
[Links nur für registrierte Nutzer]Abgeordneter will Sonderregelung erreichen
Dass der Staat auch in einem solchen Fall keine Ausnahme kennt, ist für den unterfränkischen FDP-Bezirksvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Joachim Spatz ein Unding: "Es widerspricht allen Bemühungen, Zivilcourage zu fördern, wenn man den Vorbildern dann wieder einen Teil ihrer Auszeichnung wegnimmt." Spatz will die Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf den Fall aufmerksam machen. Möglicherweise, glaubt er, müsse man für solche extreme Ausnahmekonstellationen eine Regelung ins Gesetz aufnehmen.
Mich wundert es, daß der Innenminister noch nicht auf die Idee gekommen ist. Hartz IV-Empfänger im großen Stil zum Denunziantentum zu verpflichten und für den Bezug der Leistungen eine monatliche Mindestquote von Denunziationen aus dem Umfeld des Leistungsempfängers zur Bedingung zu machen.