AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Biskra
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie ein Artikel auszulegen ist und ob andere Gesetze dagegen verstoßen. Gerade bei den Steuergesetzgebungen gab es schon mehrere Urteile, hab aber keine Lust die rauszusuchen.
Diese »Auslegung« ist ein massiver Verfassungsverstoß, wenn sie zur Verfälschung des Grundgesetzes führt. Ich kenne die Urteile zum Steuerrecht, aber sie alle verstoßen gegen Artikel 3, weil sie Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich behandeln, sondern je nach Einkommen höchst unterschiedlich.
Daraus folgt: Gesetze sind in diesem Staat nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Sie werden nach Lust und Laune der Herrschenden verbogen und manipuliert.
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Beißer
Diese »Auslegung« ist ein massiver Verfassungsverstoß, wenn sie zur Verfälschung des Grundgesetzes führt. Ich kenne die Urteile zum Steuerrecht, aber sie alle verstoßen gegen Artikel 3, weil sie Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich behandeln, sondern je nach Einkommen höchst unterschiedlich.
Daraus folgt: Gesetze sind in diesem Staat nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Sie werden nach Lust und Laune der Herrschenden verbogen und manipuliert.
:)) :)) :))
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Biskra
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:depp: :nacht: :lichtaus:
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Der übelste gesetzliche Übergriff der Politverbrecher ist die Arbeitsgesetzgebung, die sie per Sozialstaat scheinrechtfertigen.
Sie ist komplett grundrechtswidrig, darf niemandem zugewiesen werden.
Es darf keine sie umsetzenden Institutionen und öffentl. Mittel geben.
Stattdessen bedingt die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik. Das ist zudem rechtsräumlich auszugestalten.
Es darf keine Gesetze geben, die von den Einen die Er- und Bewirtschaftung des Vermögens bzw. der dem dienenden Schulden Anderer fordern.
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politisch Verfolgter
Der übelste gesetzliche Übergriff der Politverbrecher ist die Arbeitsgesetzgebung, die sie per Sozialstaat scheinrechtfertigen.
Sie ist komplett grundrechtswidrig, darf niemandem zugewiesen werden.
Es darf keine sie umsetzenden Institutionen und öffentl. Mittel geben.
Stattdessen bedingt die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik. Das ist zudem rechtsräumlich auszugestalten.
Es darf keine Gesetze geben, die von den Einen die Er- und Bewirtschaftung des Vermögens bzw. der dem dienenden Schulden Anderer fordern.
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?? Geht um die Grundrechte. Wer a priori Inhaberinstrumente deklariert, ist ein Verbrecher.
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Beißer
Diese »Auslegung« ist ein massiver Verfassungsverstoß, wenn sie zur Verfälschung des Grundgesetzes führt. Ich kenne die Urteile zum Steuerrecht, aber sie alle verstoßen gegen Artikel 3, weil sie Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich behandeln, sondern je nach Einkommen höchst unterschiedlich.
Daraus folgt: Gesetze sind in diesem Staat nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Sie werden nach Lust und Laune der Herrschenden verbogen und manipuliert.
Kann ich nur zustimmen. Die meisten Gesetze sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", einen besseren Brüller kann's nicht geben. Das erzähl mal einem der sich mit einem Pflichtverteidiger verteidigen muss! Kann der auch x Privatgutachten usw. einholen?
Die Richter geben einen Angeklagten mit guten Anwälten schon alleine deswegen ein niedrigeres Urteil, weil diese ansonsten eine Welle von Anträgen, Gutachten usw. fürchten und dies das Verfahren arg verlängert und verteuert.
Und das was dann der Geldige zuwenig bekommt, bekommt dann der nächste arme Hund wieder drauf. Das nennt sich dann Umverteilung! :D
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Es darf keine ungleichheitsgenerierenden Gesetze geben. Die Arbeitsgesetzgebung spaltet die Gesellschaft.
Davon schmarotzen Inhaber/Statthalter/weite Teile des ÖD und ALLE Politgangster.
Dazu ist der Sozialstaat eingeführt, einer demokr. Entwicklung das Wasser abzugraben, den das Regime vom ÖD zu dem Zweck als Waffe gegen die Grundrechte richten läßt.
Weite Teile der Gesetzgebung sind grundrechtswidrig.
Damit reiten die Gesetzgebungsverbrecher die Scheindemokratie noch in den Abgrund. Ich stelle dem keinen Nachwuchs zur Verfügung.
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Bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
Als das GG geschrieben wurde war der Begriff noch sehr präsent
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M. Aflak
Als das GG geschrieben wurde war der Begriff noch sehr präsent
Dass es unterschiedliche Menschenrassen gibt, hat sich seitdem nicht geändert. Wohin sollen sie auch plötzlich verschwunden sein.