AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Bolle
Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD)
im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Sc...rundgesetz.htm
Sind wir jetzt ein freies Volk? Wenn ja, dann ist es an der Zeit das GG durch eine Verfassung zu ersetzen! Organisation oder Konstitution?
PS. Nee, lieber nicht................!
1990 wäre die Möglichkeit gewesen, den beiden Teilen des deutschen Volkes die neue Verfassung zur Abstimmung vorzulegen. Wir hätten heute einen anderen Staat.
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Veltins007
Da offenbarst du allerdings eine schräge Sichtweise, denn auch der Artikel 146 gilt nach geltender Meinung als unveränderlich und des Weiteren sollte folgendes beachtet werden
Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluß durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten im Sinne des Art. 79 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht nur keineswegs erforderlich, es würde obendrein auch nicht genügen, da nach dem Bundesverfassungsgericht (Art. 146) nur einespeziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen könnte (Art. 147). Klick
Nein, den Artikel 146 könnte man auch einfach streichen. Spielt nur keine Rolle, da er im Wesentlich ohnehin gilt und eine politische Binsenweisheit ist.
Wer er auch immer eine andere Verfassung in Deutschland durchsetzt, hat das Grundgesetz abgeschafft und einer anderen Verfassung Geltung verschafft.
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Tyl
Abgesehen davon, kann auch ein Diktator eine Verfassung einfach erlassen.
Solange er sie durchsetzen kann, hat er eine gültige Verfassung erlassen.
Das hatten wir ja in Deutschland, genauer gesagt in Preußen 1848/50. Friedrich Wilhelm IV. hieß der Diktator. Aber in anderen deutschen Staaten dürfte es ähnlich gewesen sein, nur kenne ich da die Geschichte nicht so genau.
Über die Verfassung des Deutschen Bundes und die Verfassung des Deutschen Reiches (beide 1871) hat auch das Volk nicht abgestimmt, sondern der Reichstag. Beim Norddeutschen Bund 1866 war es ähnlich.
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Veltins007
Da offenbarst du allerdings eine schräge Sichtweise, denn auch der Artikel 146 gilt nach geltender Meinung als unveränderlich ...
Das kann wohl kaum sein, denn 1990 wurde er geändert.
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Tyl
Nein, den Artikel 146 könnte man auch einfach streichen. Spielt nur keine Rolle, da er im Wesentlich ohnehin gilt und eine politische Binsenweisheit ist.
Wer er auch immer eine andere Verfassung in Deutschland durchsetzt, hat das Grundgesetz abgeschafft und einer anderen Verfassung Geltung verschafft.
Ne ne, es ist schon so wie ich es sage und demgemäß gilt Art. 146 weiter und dies wurde zuletzt dadurch klar gemacht, dass er auch weiterhin in der neuen Fassung steht. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, dass eine europäische Verfassung (Im Zuge des Lissabon-Verfahrens) nur durch den Art. 146 zu bewerkstelligen sei und hat damit seinen Anspruch erneut bekräftigt.
Der Art 146 hat nämlich, wie erwähnt, auch Ewigkeitscharakter, ohne dass dies explizit erwähnt werden muss. Ähnlich übrigens wie Art. 79, der eine Ewigkeitsklausel für Art. 1 und 20 enthält, aber keine explizite für sich selbst und damit für den bindenden Charakter des Artikels.
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GSch
Das kann wohl kaum sein, denn 1990 wurde er geändert.
Das hier ist der gültige Artikel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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Veltins007
Das hier ist der gültige Artikel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ergo, gibt es gar keine Verfassung!
Somit sollte die Spitzelorganisation VS sofort und komplett aufgelöst werden.
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joschka
Ergo, gibt es gar keine Verfassung!
Somit sollte die Spitzelorganisation VS sofort und komplett aufgelöst werden.
Ich würde ihn nicht auflösen wollen, sondern reformieren
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Veltins007
Ich würde ihn nicht auflösen wollen, sondern reformieren
Reformieren klappt in Deutschland seit 40 Jahren nicht und nirgends.
Dazu muß man das Personal auswechseln und dann neu anfangen! LG
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joschka
Ergo, gibt es gar keine Verfassung!
Somit sollte die Spitzelorganisation VS sofort und komplett aufgelöst werden.
Warum "Ergo"?
Der Artikel beschreibt bloß, wann die jetzige Verfassung ihre Gültigkeit verliert. Nämlich dann, wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt.
Das ist übrigens das Schicksal jeder Verfassung, die jemals in Kraft war und durch eine andere abgelöst wurde.
Als Vermächtnis lässt vielleicht Merkel den Artikel noch mal ändern,
in dem "von dem deutschen Volke" durch "von den schon länger hier Lebenden und den neu Dazugekommenen" ersetzt wird.