Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
https://www.t-online.de/nachrichten/...eckzahlen.html
...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
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...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.
AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat:
Das Problem: Die Bürgen gingen davon aus, nur bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufkommen zu müssen. Doch seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 können Zahlungen bis zu fünf Jahre lang zurückgefordert werden.
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?
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-jmw-
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
Die Regeln standen fest! Jeder der so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt weiß das!
AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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Zitat von
Hay
Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.
Klar, die dachten sie sind besonders schlau! Erst bürgen und den Gutmenschen raushängen lassen und dann die Lasten auf die Allgemeinheit wälzen wollen....... geht's noch!
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Da der Flüchtling "wertvoller als Gold" ist, wird das trotzdem ein Gewinngeschäft für die Bürgen.
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jack000
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?
Bisher noch nicht, aber Klagen sind eingereicht
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BlackForrester
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...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
die sollen sich nicht so anstellen, nach deren Meinung ist doch das Leben eines so edlen Wilden nicht mit Geld aufzuwiegen, dann ist es auch nicht so wichtig wenn es weg ist.
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So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......