Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
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Neues aus den Unterklassen: Hartz IV-Bezieher haben kein Recht aufs Minimum22.12.2017 • 06:30 Uhr
Quelle: Reuters © Matthias Schumann
Bundesverfassungsgericht verschiebt Entscheidung zu Hartz-IV-Sanktionen. Davon betroffen waren in diesem Jahr wieder Hunderttausende, besonders häufig Migranten. Jobcenter setzten auch Tausende Minderjährige und Eltern kleiner Kinder auf Null.
von Susan Bonath
Essen, Kleidung, Strom, Bahnfahrkarten, die Telefonrechnung, Reparaturen: alles muss ein alleinstehender Bedürftiger in Deutschland von 409 Euro bezahlen. Diesen Betrag gesteht ihm die Bundesregierung nach den Regeln von Hartz IV und der Sozialhilfe zu. Ab Januar werden es 416 Euro sein. Mühsam hatte die Bundesregierung die Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bundesbürger nochmals klein gerechnet, um auf diese Summe zu kommen. Sie gilt als physisches und soziokulturelles Existenzminimum. Doch rund 420.000 der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher – hinzu kommen etwa zwei Millionen mitleidende Kinder – hatten auch 2017 zeitweise nicht einmal das zur Verfügung. Sie wurden von Jobcentern sanktioniert, etliche von ihnen sogar mehrfach für jeweils ein Vierteljahr.
Dürfen Behörden ihren Klienten das Existenzminimum bis auf Null reduzieren, wenn sie eine Maßnahme ausschlagen, ein Arbeitsangebot ablehnen oder schlicht nur acht statt zehn Bewerbungen monatlich vorweisen können? Dürfen Sachbearbeiter in Jobcentern mit diesem Druckmittel Erwerbslose in jeden noch so schlecht bezahlten Job nötigen?
Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) darüber entscheiden. Doch Betroffene hofften vergeblich darauf, dass Karlsruhe 13 Jahre Sanktionspraxis gegen die Ärmsten ganz oder mindestens teilweise kippen könnte. Nun steht fest: Das höchste Gericht hat seine Entscheidung wegen angeblicher Überlastung vertagt. Und die Jobcenter sanktionieren munter weiter. Betroffen sind selbst Minderjährige und Eltern mit kleinen Kindern.
Karlsruhe verschiebt Urteil auf unbestimmte Zeit
„Eine Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen ist wohl dieses Jahr nicht mehr zu erwarten“, sagte BverfG-Sprecher Michael Allmendinger auf Nachfrage der Autorin dieses Textes. Grund sei unter anderem ein unerwartet hohes Aufkommen an anderen Fällen, über welche die Richter zu befinden hatten. „Ich nenne da nur einmal die Sache mit dem dritten Geschlecht“, so Allmendinger. Dabei leide auch das BVerfG unter Personalnotstand. „Da kann es schon mal zu Verzögerungen kommen.“
Hintergrund ist ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts im thüringischen Gotha. 2015 hatte dieses den Fall eines zuerst zu 30, kurz darauf zu 60 Prozent sanktionierten Mannes verhandelt. Der Kläger musste drei Monate von 274 statt damals 391 Euro leben. Ein weiteres Vierteljahr sollte er mit 156 Euro über den Monat kommen. In beiden Fällen hatte er eine Beschäftigungsmaßnahme des Jobcenters abgelehnt.
Die Thüringer Sozialrichter hielten die Sanktionen zwar nach dem Sozialgesetzbuch für rechtens. Sie erhoben aber schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Praxis im Allgemeinen und riefen Karlsruhe an. Kürzungen des Existenzminimums verletzten die Grundrechte auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit, heißt es in der Richtervorlage. Auf dieses Minimum hätten selbst Inhaftierte Anspruch, die schwerste Verbrechen begangen haben....
weiter:
https://deutsch.rt.com/inland/62571-neues-aus-unterklassen-kein-recht/
Bitte unbedingt weiter lesen
Verdient das "Sozial"gesetzbuch diesen Namen eigentlich? Ich denke: NEIN. Was bleibt solche gemassregelten Menschen dann noch? Beschaffungskriminalität (Wenn sie im Knast landen, sind ihnen zumindest Essen, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und ärztl. Versorgung sicher), Betteln - nein eher doch nicht, das wird auch angerechnet :
https://www.politikforen.net/showthr...=1#post9267622
Natürlich kann diese Person auch gerne sozialverträglich ableben (einen Asylantrag kann sie ja nicht stellen)
Tja, D ist ein Land, in dem wir gut und gerne leben (und vielleicht bald ableben?)
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
[s]Na was ist wichtiger? Den Leuten die gerade so am Existenzminimum nagen was zu Essen zu geben, oder das dritte Geschlecht "einzuführen"? Wir kennen die Antwort doch schon![/s]
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
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Kaktus
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[/FONT][/COLOR]https://deutsch.rt.com/inland/62571-neues-aus-unterklassen-kein-recht/
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Verdient das "Sozial"gesetzbuch diesen Namen eigentlich? Ich denke: NEIN. Was bleibt solche gemassregelten Menschen dann noch? Beschaffungskriminalität (Wenn sie im Knast landen, sind ihnen zumindest Essen, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und ärztl. Versorgung sicher), Betteln - nein eher doch nicht, das wird auch angerechnet :
https://www.politikforen.net/showthr...=1#post9267622
Natürlich kann diese Person auch gerne sozialverträglich ableben (einen Asylantrag kann sie ja nicht stellen)
Tja, D ist ein Land, in dem wir gut und gerne leben (und vielleicht bald ableben?)[/FONT]
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Wer nicht arbeitet braucht auch nicht gut zu leben.
Persönlich bin ich auch für eine Abschaffung der Pfändungsgrenze wenn es sich um Verbraucherschulden oder Mietschulden handelt. Wer kein Geld hat kann auch nichts kaufen, so einfach ist das.
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
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Zitat von
schastar
Wer nicht arbeitet braucht auch nicht gut zu leben.
Persönlich bin ich auch für eine Abschaffung der Pfändungsgrenze wenn es sich um Verbraucherschulden oder Mietschulden handelt. Wer kein Geld hat kann auch nichts kaufen, so einfach ist das.
Dann geh mal endlich arbeiten, heute!:haha:
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
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schastar
Wer nicht arbeitet braucht auch nicht gut zu leben.
Persönlich bin ich auch für eine Abschaffung der Pfändungsgrenze wenn es sich um Verbraucherschulden oder Mietschulden handelt. Wer kein Geld hat kann auch nichts kaufen, so einfach ist das.
Du lässt Leute verhungern ?
Natürlich soll man ohne Moos nicht konsumieren. Das regelt sich doch alles. Gibt es Kredite für Hartzer ?
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
Wie wäre es damit, erst gar nicht zu einer Sanktion kommen zu lassen?
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
Die Sache sieht für mich so aus: Wenn man einen Sozialstaat hat und wenn dieser "soziale Sicherheit" und "soziale Gerechtigkeit" schaffen soll und wenn dazu ein "soziokulturelles Existenzminimum" gehört, dann soll die Politik das gefälligst auch liefern!
Ich kann von niemandem ersntlich verlangen, meine Ansichten umzusetzen. Aber ich kann ja wohl verlangen, dass er seine verwirklicht, hat er Macht und Mandat dazu!
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
Die Zeiten wiederholen sich obwohl man täglich eingehämmert bekommt, dass sie sich nicht wiederholen dürfen. Wer nicht spurt, bekommt die Suppe nicht.
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
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tabasco
Wie wäre es damit, erst gar nicht zu einer Sanktion kommen zu lassen?
Jeder deutsche H4 Empfänger sollte so viele Trciks parat haben und sich in den gesetzen auskennen, dass er weder zur Arbeit im Asylantenheim, noch zu einer solchen unter ausbeuterischen Bedingungen verpflichtet weren kann und doch keine "Sanktion" erhalten kann.
Das ist auch das, was ich deutschen H4lern vorwerfe: Dass die alles mit sich machen lassen.
AW: Hartz4-Bezieher haben kein Recht auf's Minimum
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schastar
Wer nicht arbeitet braucht auch nicht gut zu leben.
Persönlich bin ich auch für eine Abschaffung der Pfändungsgrenze wenn es sich um Verbraucherschulden oder Mietschulden handelt. Wer kein Geld hat kann auch nichts kaufen, so einfach ist das.
dann erzählen dir aber die Aktienbesitzer der Industrie: Das geht aber nicht , da kriegen wir ja keine Dividende mehr, wenn nix mehr produziert wird = kein Gewinn mehr. Das ganze System läuft doch eh nur mit dem Fiatgeldluftgeld