AW: Nettes Urteil des BVerfG!
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Stanley_Beamish
Daran ist der
Kini schuld. Der hat sich damals die Zustimmung zum Beitritt zum Deutschen Reich von den Preußen abkaufen lassen.
Neuschwanstein für die Eigenständigkeit.
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FranzKonz
Entschuldige, aber dafür ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München zuständig. Ob wir ein Volk sind, wissen wir als Bayern selbstverständlich besser, als irgend so ein Saupreiss, so ein hundsmiserabliger!
Jetzt, wo du es sagst... ich glaube, am Ende war es tatsächlich der Bayerische Verfassungsgerichtshof, der das entschieden hat. Was es wirklich überraschend macht.
AW: Nettes Urteil des BVerfG!
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Hias Kneißl
Die Entscheidung des BVerfG ist Klasse, besonders ins seiner Einfachheit und absoluten Korrektheit.
Völkerrechtlich gilt als Volk wer ein eigenständiges inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht hat.
Diese Form zeigt sich meist in der Form eines Staates. Die BRD hat Länder (völkerrechtlich als staatengleich anerkannt) . Die Länder als eigenständige Körperschaften haben ihr inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht durch entsprechende Landtagsbeschlüsse ( z.B. hier NRW :Nachdem der Parlamentarische Rat in der früheren Pädagogischen Akademie in Bonn das Grundgesetz verabschiedet hatte, stimmte auch der Landtag NRW am 20. Mai 1949 nach einer siebenstündigen Debatte darüber ab. Dabei gab es 157 Stimmen der CDU-, der SPD- und der FDP-Fraktion dafür, während sich 38 Stimmen aus den Reihen des Zentrums und der KPD gegen das Grundgesetz aussprachen) an den Bund mit den Organen Bundesparlament und Bundesrat abgetreten. Die notwendige 2/3 Mehrheit aller Bundesländer zum Inkrafttreten des GG ( insoweit auch die Abtretung von Selbstbestimmungsrechten) der BRD wurde spielend erreicht.
Die Rechte der Länder gegen den Bund ( Staat) regeln sich nach den A 20 - 37. Der maßgebende A 20 ist durch die sog. Ewigkeitsklausel unveränderbar.
Die Stellung des Landes Bayern ergibt sich die Zustimmung konkludent aus dem Verfahrensablauf des Abstimmungsverfahrens der BRD damals. Ausfluss daraus: Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den
Freistaat Bayern für den –
eingetretenen – Fall, dass bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz
ratifizieren würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert
( Bayerischer Landtag:
110. Sitzung vom 19. und 20. Mai 1949 ).
Mit dem Als Volk betrachten Sorben (
http://stiftung.sorben.com/usf/einigungsvertrag.pdf) und Dänen ( sog. Kiler und Bonner Erklärung fußend auf die Volksabstimmung nach WK I ) wurden entsprechende Angliederungsverträge geschlossen.
Das Palaver hier wird nur von den Spaltern Deutschlands und den Aluhut tragenden Geschäftsführer der BRD-GmbH veranstaltet.
Rechtsradikales Geplärre halt. Danke an das BVerfG, dass dort alles noch mal prägnant klargestellt wurde.
Etwas dämlicheres wird man kaum lesen können...
Dir BRD ist angeblich ein Bund von selbstständigen Staaten, daher die Bezeichnung förderal.
Das BVerG besteht aus Gefolgsleuten der Parteien, die nicht einmal die einfachsten Vorschriften des GG beachten.
Auch in den USA könnten einzelne Staaten aus dem Staatenbund austreten...und die USA waren das Vorbild für das GG.
Und damit du nicht dumm sterben musst, die Verfallsgarantie des GG ist in 146 festgeschrieben...also nichts mit Ewigkeit.
Der beste Weg für Bayern wäre es gewesen, den Länderfinanzausgleich abzuschaffen...
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Gehirnnutzer
Ich ignoriere nicht die Verfassung des Freistaates Bayern, sondern du ignorierst die Sitzung bzw. ihren Inhalt oder weißt darüber überhaupt nichts. Es ist ganz einfach, die Sitzung hatte ihre Legitimation durch die bayrische Verfassung. Nur für dich, die 110. Sitzung fand vom 19. bis 20. Mai 1949 statt und beinhaltete die Ablehnung der Ratifizierung des GG und den Beschluss, dass, das wenn 2/3 der Bundesländer das GG ratifizieren, es auch in Bayern gelten sollte.
FranzKonz, das Dumme an diesem Beschluss ist, es hat ihn niemand vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof erfolgreich angegriffen, so mit hat das GG rechtskräftig Gültigkeit für Bayern erlangt und damit Karlsruhe die legitime Zuständigkeit in der von Gärtner erwähnten Frage.
Es tut mir leid, aber hinsichtlich einer möglichen Verfassungswidrigkeit im Bezug zur Bayrischen Verfassung ist der Beschluss des Landtages heutzutage nicht mehr angreifbar (Rechgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität). Eine andere Frage ist die Zulässigkeit der Aufhebung dieses Beschlusses durch einen entsprechenden Entscheid des heutigen Landtages in Hinsicht auf die Bayrische Verfassung.
Da das Grundgesetz absolut nichts darüber aussagt, ob die Bayern ein Volk sind oder nicht, ist sowohl das GG, als auch jedwede Sitzung des Landtags in dieser Frage völlig irrelevant.
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Gärtner
Jetzt, wo du es sagst... ich glaube, am Ende war es tatsächlich der Bayerische Verfassungsgerichtshof, der das entschieden hat. Was es wirklich überraschend macht.
Na, dann wäre es wirklich interessant zu wissen, in welchen Zusammenhang der Bayerische Verfassungsgerichtshof da eine Entscheidung getroffen hat.
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-jmw-
Stämme sind gesund!
...bis die Säge kommt...
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hamburger
Etwas dämlicheres wird man kaum lesen können...
Dir BRD ist angeblich ein Bund von selbstständigen Staaten, daher die Bezeichnung förderal.
Das BVerG besteht aus Gefolgsleuten der Parteien, die nicht einmal die einfachsten Vorschriften des GG beachten.
Auch in den USA könnten einzelne Staaten aus dem Staatenbund austreten...und die USA waren das Vorbild für das GG.
Und damit du nicht dumm sterben musst, die Verfallsgarantie des GG ist in 146 festgeschrieben...also nichts mit Ewigkeit.
Der beste Weg für Bayern wäre es gewesen, den Länderfinanzausgleich abzuschaffen...
:)
Held !!
Der 146 enthält die VerfallsMÖGLICHKEIT des GG. Wenn es denn verfallen sollte, kommt ein anderes. Die Bundesrepublik Deutschland wird trotzdem weiterbestehen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Ländern regeln sich lt. Verfassungsgiederung nach A 20 - 37 GG.
Ist natürlich für so dämliche Reichsdeppen und Co ein Gräuel. Deshalb schreiben die den größten Blödsinn dazu.
Bist du auch einer ?
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Hias Kneißl
:)
Held !!
Der 146 enthält die VerfallsMÖGLICHKEIT des GG. Wenn es denn verfallen sollte, kommt ein anderes. Die Bundesrepublik Deutschland wird trotzdem weiterbestehen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Ländern regeln sich lt. Verfassungsgiederung nach A 20 - 37 GG.
Ist natürlich für so dämliche Reichsdeppen und Co ein Gräuel. Deshalb schreiben die den größten Blödsinn dazu.
Bist du auch einer ?
Nein, danach kommt kein anderes provisorisches Grundgesetz, sondern eine Verfassung. Wie der Staat dann verfasst ist, ob weiterhin föderal oder eher zentralistisch strukturiert, liegt allein im Willen des deutschen Volkes.
Es ist auf jeden Fall nicht mehr der gleiche Staat wie vorher.
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Hias Kneißl
:)
Held !!
Der 146 enthält die VerfallsMÖGLICHKEIT des GG. Wenn es denn verfallen sollte, kommt ein anderes. Die Bundesrepublik Deutschland wird trotzdem weiterbestehen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Ländern regeln sich lt. Verfassungsgiederung nach A 20 - 37 GG.
Ist natürlich für so dämliche Reichsdeppen und Co ein Gräuel. Deshalb schreiben die den größten Blödsinn dazu.
Bist du auch einer ?
Hmm. Ich werde wohl den Entzug Deines Benutzernamens beantragen müssen. ;)
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FranzKonz
Entschuldige, aber dafür ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München zuständig. Ob wir ein Volk sind, wissen wir als Bayern selbstverständlich besser, als irgend so ein Saupreiss, so ein hundsmiserabliger!
Ist mir immer ein wahrer Ohrenschmaus, einen Ur-Bajuwaren schimpfen zu hören.
Fettung durch mich