AW: Es ist soweit: Schweiz gehört in 2 Wochen zum Schengenraum
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klartext
Das heisst es nicht. Dies gilt nur für EU-Mitglieder.
Ein Asylbetrüger in der Schweiz hat dadurch keine Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten.
???
Noch mal.
Dürfen die Ausländer (Serben, Kroaten, Albaner, Türken ....) die sich in Schweiz legal (=Arbeitserlaubnis + Niederlassungsrecht + Aufenthaltsberechtigung...) aufhalten (nicht Asylanten!) dürfen in die Schengen-Länder (=Deutschland) einreisen oder brauchen sie Visum?
AW: Es ist soweit: Schweiz gehört in 2 Wochen zum Schengenraum
Unabhängig davon, ob die Ursprungsmeldung stimmt, bedeutet der Beitritt zum Schengener Abkommen in erster Linie den Verzicht auf die Kontrolle des Personenverkehrs. Das bedeutet jedoch NICHT, daß Schmuggeln nun erlaubt ist. Der Zoll kontrolliert weiterhin, nur nicht mehr unbedingt direkt an der Grenze!
Zu #21:
Nach meiner Rechtsauffassung dürfen Schweizer mit Aufenthaltserlaubnis in D einreisen. Gemeint sind die, die vorne im Lieferwagen sitzen. :) Etwaiger Asylantenschmuggel wird weiterhin vom Zoll verfolgt.
AW: Es ist soweit: Schweiz gehört in 2 Wochen zum Schengenraum
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JPK
Die Deutschen entspannen sich grundsätzlich nur im Häuschen.
Nur bei der Einreise. Bei der Ausreise fragen sie jeden penetrant nach Geld.