AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.
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Paul Felz
Vielleicht hat er ja die beiden ersten Male nicht richtig getroffen? ;)
Das nehme ich jetzt mal nicht an. :)
Naja, ich hab mich auch schon gefrag wo Notwehr beginnt und wo sie aufhört.
Wenn ich z.B grundlos attackiert werde und ich dem Angreifer eine Glasflasche über den Kopf ziehen würde: Notwehr oder übertrieben?
Naja, ich möchte kein Richter sein...
AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.
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FranzKonz
Kommt auf die Umstände an. Wenn der Angestochene immer wieder die Faust hebt?
Abstand halten... Ich glaub nicht dass er mit nem Messer im Bauch noch aufstehen kann.
AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.
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Dem Opfer wurde eine Genugtuung von 2000 Franken zugesprochen.
Seit wann bekommt derjenige der eine Schlägerei anfängt irgendwelche Kompensation?
Zu den Messerstichen muss man ganz klar sagen, man ist nicht bei einem Stich außer Gefecht, u.U. merkt man es nicht mal. Deshalb können 3 Stiche sehr wohl notwendig sein.
AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.
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Mr Capone-E
Seit wann bekommt derjenige der eine Schlägerei anfängt irgendwelche Kompensation?
Zu den Messerstichen muss man ganz klar sagen, man ist nicht bei einem Stich außer Gefecht, u.U. merkt man es nicht mal. Deshalb können 3 Stiche sehr wohl notwendig sein.
Das können Staatsanwälte und Richter aber nur wissen, wenn sie selbst einschlägige Erfahrungen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen haben. Diese Qualifikation erfordert allerdings kein Gesetz, in keinem Land. Entsprechend gibt es überall Probleme mit einer klaren Linie hinsichtlich der Grenzen des Notwehrrechts. Und damit verbunden natürlich auch mit dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", den beschädigt die Justiz, wenn sie drohenden Gewaltspiralen durch ein restriktiv gehandhabtes Notwehrrecht begegnen wollen. Darum geht es nämlich, die Profiteure sind ausgerechnet die am wenigsten schutzwürdigen Menschen überhaupt, nämlich gewalttätige kriminelle Aggressoren.
AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.
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Atheist
3x mit einem Messer auf einen einzustechen ist, auch nach einem Schlag ins Gesicht wahrlich keine Notwehr.
Und damit ist schon alles gesagt.
AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.
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Landogar
Und damit ist schon alles gesagt.
Mitnichten