Bundesgerichtshof kippt Berufsverbot für pädophilen Kinderarzt
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Bundesgerichtshof kippt Berufsverbot für pädophilen Kinderarzt
Unter anderem wegen Vergewaltigung ist ein Augsburger Kinderarzt im Januar 2019 zu einer langen Haftstrafe und Berufsverbot verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt, allerdings das Berufsverbot verworfen.
Zwölf Jahre und neun Monate Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und Berufsverbot wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und Beschaffung von kinderpornograpischen Schriften: So lautete das Urteil der 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichts vom Januar 2019. Der verurteilte Kinderarzt wollte die Strafe nicht akzeptieren und ging in Revision. Am 23. Dezember 2019 hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, es ist damit rechtskräftig, das Berufsverbot hat das Gericht allerdings aufgehoben.
Darf Pädophiler als Kinderarzt arbeiten? Ärztekammer entscheidet
Moritz Bode, der Anwalt des pädophilen Kinderarztes, sagte dem BR auf Anfrage, theoretisch könne sein Mandant nach der Haft wieder als Kinderarzt arbeiten. Allerdings habe der Arzt Harry S. seine Approbation zurückgegeben. Ob und für welche Bereiche er sie zurückbekommt, müsse die Ärztekammer entscheiden. Moritz Bode hatte im Zuge der Revision mehrfach betont, dass sein Mandant auch in der Gerontologie oder in der Vorsorge arbeiten könne.
Missbrauch in vielen Fällen - Kinderarzt missbraucht Vertrauen
Harry S. war 2014 festgenommen worden, kurz nachdem er nahe Hannover einen Fünfjährigen entführt, narkotisiert und missbraucht hatte. Die Ermittler konnten ihm dann viele weitere Missbrauchstaten im Raum Augsburg und München nachweisen. Zum Teil hatte der Arzt sogar seine Vertrauensposition beim Roten Kreuz missbraucht, um über Schulen an Buben zu kommen, mit denen er Übernachtungsausflüge unternahm. Auch der Sohn einer Freundin wurde von ihm missbraucht. Im März 2016 war der Arzt zum ersten Mal verurteilt worden, damals zu dreizehneinhalb Jahren Freiheitstrafe plus Sicherungsverwahrung und Berufsverbot. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt.
https://www.br.de/nachrichten/bayern...erarzt,RlUX5qP
Da darf also einer dem Missbrauch von Kindern nachgewiesen wurde weiter mit Kindern arbeiten. Es sei denn die Aerztekammer entscheidet noch mal anders.
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Rhino
Da darf also einer dem Missbrauch von Kindern nachgewiesen wurde weiter mit Kindern arbeiten. Es sei denn die Aerztekammer entscheidet noch mal anders.
Darf er im Knast als Kinderarzt arbeiten ?
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Merkelraute
Darf er im Knast als Kinderarzt arbeiten ?
Im Knast hat er andere Probleme, Pädophile stehen da in der Hackordnung ganz unten. Es kann dann mal auch schnell zur Sache gehen und diesem "Kinderfreund" wird die Fresse poliert.
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Merkelraute
Darf er im Knast als Kinderarzt arbeiten ?
Neee, im bleibt nur noch eine Karriere als Europaabgeordneter für die Grünen wie Cohn-Bendit...:haha:
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romeo1
Im Knast hat er andere Probleme, Pädophile stehen da in der Hackordnung ganz unten. Es kann dann mal auch schnell zur Sache gehen und diesem "Kinderfreund" wird die Fresse poliert.
Aber, aber, du elender Faschist. Die "direkte Arbeit" mit Kindern ist doch fortschrittliche Pädagogik. Da gibt es doch inzwischen ganze Programme für Schulen.
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Lykurg
Neee, im bleibt nur noch eine Karriere als Europaabgeordneter für die Grünen wie Cohn-Bendit...:haha:
Aber, aber, du elender Faschist. Die "direkte Arbeit" mit Kindern ist doch fortschrittliche Pädagogik. Da gibt es doch inzwischen ganze Programme für Schulen.
Genau. Er kann wie der Menschenfresser Meiwes Ortsverbandsvorsitzender der Grünen im Knast werden ! :dg:
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Merkelraute
Genau. Er kann wie der Menschenfresser Meiwes Ortsverbandsvorsitzender der Grünen im Knast werden ! :dg:
Richtig! Euer veraltetes Nazidenken, das automatisch zum 88. Weltkrieg führt, ist überholt. Schämt euch!
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Lykurg
Neee, im bleibt nur noch eine Karriere als Europaabgeordneter für die Grünen wie Cohn-Bendit...:haha:
Aber, aber, du elender Faschist. Die "direkte Arbeit" mit Kindern ist doch fortschrittliche Pädagogik. Da gibt es doch inzwischen ganze Programme für Schulen.
Ach ich gebe zu, da bin ich angesichts dieses Dreckschweins dann doch lieber der Nazi.
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Rhino
Da darf also einer dem Missbrauch von Kindern nachgewiesen wurde weiter mit Kindern arbeiten. Es sei denn die Aerztekammer entscheidet noch mal anders.
Warum soll eigentlich ein pädophiler Triebtäter überhaupt wieder auf freien Fuß kommen? Von mir aus kann der Bau erwachsene Mithäftlinge behandeln, falls diese ihn nicht zu Brei schlagen.
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Merkelraute
Genau. Er kann wie der Menschenfresser Meiwes Ortsverbandsvorsitzender der Grünen im Knast werden ! :dg:
Er isst ja schließlich keine Tiere.
Anleitung zu Kindesmißbrauch, Verhetzende Beleidigung, Feindeslisten 2021
Bericht der Legal Times
Anleitung und Besitz derer zum Kindesmißbrauch
(Entführung, Mißbrauch, Verschleierung hinterher)
soll mit nur 3 bzw 2 Jahren Höchsstrafe geahndet werden.
Weiterhin soll Verhetzende Beleidigung strafbar werden;
zB Du Spasti, Mongo, Schwarzfüßer, Schlitzauge
Auch erstellen von Feindeslisten.
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Sexueller Kindesmissbrauch tritt nicht nur häufiger auf, es werden auch immer mehr Anleitungen dazu gefunden. Deren Besitz und Verbreitung soll nun unter Strafe gestellt werden. Interessenvertreter begrüßen den Entwurf des BMJV.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern zur Straftat machen. Einen entsprechenden Entwurf soll das Kabinett am Mittwoch beschließen. Nach dem geplanten § 176e Strafgesetzbuch (StGB) drohen dann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wenn man solche Anleitungen, die bei anderen die Bereitschaft zum Kindesmissbrauch fördern, öffentlich verbreitet. Auch wer Missbrauchsanleitungen auch nur besitzt oder aus dem Internet runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.
Erst im März wurde ein umfassendes Gesetz zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch beschlossen. Zu Missbrauchsanleitungen ist in dem Entwurf, der unter Experten und innerhalb der Koalition ausführlich diskutiert wurde, nichts geregelt. In den vergangenen Jahren seien jedoch immer mehr Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern registriert worden, heißt es in dem Entwurf des Justizministeriums. Im Internet, vor allem im sogenannten Darknet, gebe es Anleitungen dazu, wie man solche Taten vorbereiten, durchführen und später verschleiern könne.
Den Strafverfolgungsbehörden zufolge würden solche Leitfäden nicht selten auch bei Beschuldigten gefunden. "Es besteht die Gefahr, dass der Umgang mit derartigen Anleitungen die Hemmschwelle absenkt und die Bereitschaft weckt beziehungsweise verstärkt, sexuellen Missbrauch von Kindern zu begehen", erklärt das Ministerium.
Vorverlagerung der Strafbarkeit sei erforderlich
Die Organisation Weisser Ring e.V., die sich für Kriminalitätsopfer einsetzt, begrüßt die Pläne. Das geht aus der Stellungnahme des Vereins zum Gesetzentwurf hervor. Missbrauchsanleitungen würden die Bereitschaft zu sexuellen Missbrauchshandlungen wecken, verstärken oder vorhandene Hemmschwellen absenken. Eine damit verbundene Vorverlagerung der Strafbarkeit sei in Anbetracht des vermehrten Auffindens besagter Anleitungen erforderlich, um einen umfassenden Kinderschutz in der Praxis zu gewährleisten. Der Verein würde es sich wünschen, wenn zusätzlich auch die Erstellung und der Erwerb der Anleitungen unter Strafe gestellt werden würde.
Der Deutsche Richterbund begrüßt die Gesetzesinitiative ebenfalls "ausdrücklich", wie es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf heißt. Mit Einführung des § 176e StGB-E werde eine Strafbarkeitslücke geschlossen, heißt es weiter.
Ähnlich sieht es auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter in seiner Stellungnahme. Er verweist darin jedoch auch auf einen "Mehraufwand" für Kriminalbeamte durch die Einführung neuer unbestimmter Rechtsbegriffe, die erst noch ausgelegt werden müssten. Zahlreiche von LTO angefragte Strafrechtler:innen, die sich in der Vergangenheit äußerst kritisch mit den Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht geäßert hatten, standen am Dienstag für eine kurzfristige Einschätzung des Entwurfs nicht zur Verfügung.
Weiterer Straftatbestand zu verhetzenden Beleidungen in Planung
Die Gesetzesänderung soll nunmehr zügig im Bundestag beschlossen werden. Auf den Weg gebracht werden soll dann auch ein weiterer Straftatbestand, der verhetzende Beleidigungen unter Strafe stellt. Dieser soll ebenfalls am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Mit Einführung eines neuen § 192a StGB soll eine Strafbarkeitslücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung geschlossen werden, indem Beschimpfungen und Verleumdungen unter anderem wegen religiöser und rassischer Herkunft sowie der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung unter Strafe gestellt werden.
Sowohl der Entwurf zur Strafbarkeit von Missbrauchsanleitungen als auch zur verhetzenden Beleidigung werden in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten eingefügt, der bereits im Bundestag beraten wird.
pdi/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa