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Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
https://www.t-online.de/nachrichten/...eckzahlen.html
...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
https://www.t-online.de/nachrichten/...eckzahlen.html
...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat:
Das Problem: Die Bürgen gingen davon aus, nur bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufkommen zu müssen. Doch seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 können Zahlungen bis zu fünf Jahre lang zurückgefordert werden.
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat:
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-jmw-
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
Die Regeln standen fest! Jeder der so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt weiß das!
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Zitat:
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Hay
Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.
Klar, die dachten sie sind besonders schlau! Erst bürgen und den Gutmenschen raushängen lassen und dann die Lasten auf die Allgemeinheit wälzen wollen....... geht's noch!
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Da der Flüchtling "wertvoller als Gold" ist, wird das trotzdem ein Gewinngeschäft für die Bürgen.
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jack000
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?
Bisher noch nicht, aber Klagen sind eingereicht
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BlackForrester
https://www.t-online.de/nachrichten/...eckzahlen.html
...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
die sollen sich nicht so anstellen, nach deren Meinung ist doch das Leben eines so edlen Wilden nicht mit Geld aufzuwiegen, dann ist es auch nicht so wichtig wenn es weg ist.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......
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Zitat:
Zitat von
Bolle
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......
ja freilich steht hinter so einem akt nicht viel denken.
so ist es halt mit lehrgeld im leben, das kostet halt meistens. wenn ich etwas übernehme, das bürgschaft heisst und mir nicht genau anschau, nicht exakt weiss, was das bedeuten kann für mich, dann bin ich halt wirklich nicht ganz helle in der rübe.
ich übernehme etwas, also kann was auf mich zukommen, sonst bräuchte es das ja nicht.
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Zitat:
Zitat von
dscheipi
ja freilich steht hinter so einem akt nicht viel denken.
so ist es halt mit lehrgeld im leben, das kostet halt meistens. wenn ich etwas übernehme, das bürgschaft heisst und mir nicht genau anschau, nicht exakt weiss, was das bedeuten kann für mich, dann bin ich halt wirklich nicht ganz helle in der rübe.
ich übernehme etwas, also kann was auf mich zukommen, sonst bräuchte es das ja nicht.
Zumal die "Flüchtlinge" gekommen sind um zu bleiben! Da sollten alle Alarmglocken läuten! Normale Touristen, Besucher, Urlauber sind ein paar Tage hier und fliegen dann wieder in die Heimat.
Wenn die keine Versicherung haben und krank werden oder einen Unfall bauen, kann es sehr schnell sehr teuer werden, garantiert!
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Zitat:
Zitat von
Bolle
Zumal die "Flüchtlinge" gekommen sind um zu bleiben! Da sollten alle Alarmglocken läuten! Normale Touristen, Besucher, Urlauber sind ein paar Tage hier und fliegen dann wieder in die Heimat.
Wenn die keine Versicherung haben und krank werden oder einen Unfall bauen, kann es sehr schnell sehr teuer werden, garantiert!
das alles sind die vordringlichen dinge, die einem klar sein müssen, wenn man eben eine bürgschaft übernimmt.
ich würde das wirklich nur für sehr nahe menschen tun, die ich lange kenne und wo die vertrauenswürdigkeit auf der hand liegt.
für völlig fremde menschen sich so reinzulegen, das ist einfach nur dumm und sonst gar nix. für manche sicher ein böses erwachen, aber mei, wenn ich so deppert bin, dann kann eben lehrgeld fällig sein.
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Alter kaufmännischer Spruch:
„Wer bürgt, wird gewürgt.“
Wenn man sich diese einschlägigen Bürgschaftsverträge durchliest und ich gehe davon aus, dass alle Formulierungen von den Ämtern und Behörden identisch sind, steht fest:
Das sind selbstschuldnerische Bürgschaften (also Verzicht auf Vorausklage), diese weder einen Höchstbetrag noch eine Frist beinhalten bzw. eine Kombination aus beiden Varianten. Also musste jeder der das liest und nur halbwegs logisch denken kann, sich darüber im Klaren sein welche Verpflichtungen/Risiken er damit auf sich nimmt.
Allerdings gibt es die Auffassung, dass solche Vereinbarungen sittenwidrig sein können wenn folgende Tatbestände bestehen bzw. nachgewiesen werden:
Eine Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn der Bürge diese aus emotionaler Bindung zum Schuldner übernommen hat.
Sie ist ebenfalls sittenwidrig, wenn der Schuldner die emotionale Bindung des Bürgen ausgenutzt hat.
Steht fest, dass der Bürge finanziell extrem überfordert ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erfüllung der Schuld. Dies muss der Bürge aber nachweisen.
Ich gehe nunmehr davon aus, dass diese „TeddybärenwerferInnen“ entweder schon von Anfang an von diesen Einschränkungen wussten oder sich erst jetzt auf diese Vorschriften berufen. Ich nehme allerdings an, dass Ersteres wahrscheinlicher ist, da sich in deren Reihen ja auch Juristen befinden. Und diese genau wussten, dass sie sich hierauf berufen können. Also sozusagen die Allgemeinheit ein weiteres Mal hinters Licht geführt wurde.
Ob nun mit Billigung, Augenzwinkern oder bloßer Unkenntnis der zuständigen Stellen lasse ich mal dahin gestellt. Ein weiterer Streitfall dürfte sein bis wann und in welcher Höhe diese Bürgschaft gültig ist, entweder unendlich oder nur bis zur Anerkennung als Asylant. Hier gab es m. E. von den Behörden und Ämtern unterschiedliche Aussagen, allerdings war die Mehrzahl der Auffassung bis zur Anerkennung.
Wenn man den Höchstbetrag der Bürgschaften mit 50.000 € beschränkt, bis zur Anerkennung begrenzt und auf noch eine zeitliche Variante von 3 bzw. 5 Jahren nachträglich festsetzt ist dies seitens des Gläubigers ein großes Entgegenkommen. Wobei der Gläubiger nicht die Behörden und Ämter sind, sondern die durch diese Aktionen geschädigten Bürger.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Da sieht man mal wieder wie manipulierbar nicht wenige Zeitgenossen sind. Bischen auf Menschlichkeit gemacht ( Werbung aus allen Staatsrohren ) und schon brechen die Vorsichtsmauern. Man will ja zu den Guten
gehören, die zu dieser Zeit von den Einheitsparteien herausgehoben und gelobt wurden. Und für Einsame war das vielleicht einer der letzten Strohhalme.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Wenns nach mir ginge, wäre das ein unzureichendes Zahlungsmittel!
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Zitat:
Zitat von
-jmw-
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
Da ja - nach damaliger Darstellung - nur qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen würden war ja nicht davon auszugehen, dass diese dem Sozialsystem zur Last fallen würden. Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen.
Wer nicht überblicken kann was eine Bürgschaft bedeuten kann - -der muss sowas schmerzhaft erfahren.
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Zitat:
Zitat von
dscheipi
das alles sind die vordringlichen dinge, die einem klar sein müssen, wenn man eben eine bürgschaft übernimmt.
ich würde das wirklich nur für sehr nahe menschen tun, die ich lange kenne und wo die vertrauenswürdigkeit auf der hand liegt.
für völlig fremde menschen sich so reinzulegen, das ist einfach nur dumm und sonst gar nix. für manche sicher ein böses erwachen, aber mei, wenn ich so deppert bin, dann kann eben lehrgeld fällig sein.
Nicht einmal das - dazu ist das Minenfeld Bürgschaft viel zu tricky.
Wenn Jemand, für Welchen ich bürgen würde, Geld benötigen würde - dann würde ich dieses Geld beschaffen und an diese Person verleihen - dann habe ich nämlich die 100%tige Kontrolle.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Diesen " Bürgen" wünsche ich den totalen finanziellen Absturz. Sie sollen hochverschuldet, Arbeit verlierend aus ihren Wohnungen geklagt werden. Diese Drecksäue sollen sich bei - 20 Grad auf eine Parkbank zum Schlafen legen und sich mit einer Bildzeitung zudecken. Zur Krönung bitte nachts noch ein Raubüberfall von Goldstücken.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Wenn ich für jemanden bürge, bedeutet es für mich, dass ich solange die Verantwortung trage, bis die betreffende Person finanziell für sich selber sorgen kann.
Ich kann doch nicht nach einer Zeit X aussteigen und verlangen, dass der Staat/Steuerzahler die weiteren anfallenden Kosten übernimmt
.
Wenn ich nur für die Einreise bürge und dann weitere Zahlungen ablehne, stelle ich mich mit den Schleppern auf eine Stufe.
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Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Da ja - nach damaliger Darstellung - nur qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen würden war ja nicht davon auszugehen, dass diese dem Sozialsystem zur Last fallen würden. Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen.
Wer nicht überblicken kann was eine Bürgschaft bedeuten kann - -der muss sowas schmerzhaft erfahren.
Falls du begriffsstutzig sein solltest und die einfachsten Zusammenhänge nicht begreifst, dann schreibe doch bitte für dich...
Also zb das Du die Fachkräftelüge gelaubt hast, meiner Wenigkeit und ich denke auch sehr vielen die hier schreiben, war von Anfang an glassklar was für Leute da kommen!
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat
Wenn ich für jemanden bürge, bedeutet es für mich, dass ich solange die Verantwortung trage, bis die betreffende Person finanziell für sich selber sorgen kann.
Sehe ich genauso. Wenn die 50 Jahre und länger auf bedürftig machen, dann sollen die Bürgen solange zahlen.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat:
Zitat von
chris2009
Falls du begriffsstutzig sein solltest und die einfachsten Zusammenhänge nicht begreifst, dann schreibe doch bitte für dich...
Also zb das Du die Fachkräftelüge gelaubt hast, meiner Wenigkeit und ich denke auch sehr vielen die hier schreiben, war von Anfang an glassklar was für Leute da kommen!
Extra für Dich - warum habe ich wohl geschrieben (Zitat und fett). "Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen."
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Sie sollen lernen aber nicht nur sie, das Steuergelder kein Konfetti ist.
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Zitat:
Zitat von
Bolle
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......
Daran sieht man deren Einstellung.
Was ist daran gut - Gutes zu tun - und wenn die Selbstdarstellung nicht klappt, dem Rest der Bevölkerung aufzubürden ?
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Zitat von
erselber
Ich gehe nunmehr davon aus, dass diese „TeddybärenwerferInnen“ entweder schon von Anfang an von diesen Einschränkungen wussten oder sich erst jetzt auf diese Vorschriften berufen. Ich nehme allerdings an, dass Ersteres wahrscheinlicher ist, da sich in deren Reihen ja auch Juristen befinden. Und diese genau wussten, dass sie sich hierauf berufen können. Also sozusagen die Allgemeinheit ein weiteres Mal hinters Licht geführt wurde.
Nun hoffen wir einmal, dass die von Dir angeführten "Einspruchgründe" von den Behörden schon im Vorfeld geklärt wurden und somit nicht mehr geltend gemacht werden können.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Zitat:
Zitat von
Bolle
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......
Die letzten fuffzig Jahre des Lebens eines Flüchtlings zahlt dann sowieso die steuerzahlende Allgemeinheit, denn so lange geht leider keine Bürgschaft. Und das wissen die bürgenden Burschen.
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Zitat:
Zitat von
jack000
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?
Da die Bürgen nicht klaglos zahlen, sollte in Zukunft für 5 Jahre im Voraus gezahlt werden.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Es ist nur richtig, dass diese Dümmlinge für ihre Taten zahlen müssen. Haben diese Personen sich in ihrer Euphorie für die Wohlfahrt der Flüchtlinge dazu hinreißen lassen, großkotzig Bürgschaften zu übernehmen und nun feststellen müssen, dass man als mündiger Bürger auch für seine Taten haften muss. Das nun der eine oder andere Dummkopf vor Gericht klagt, um sich vor der Zahlung zu drücken ist auch wieder symptomatisch für diese Gesellschaft, erst wird bestellt und dann, wenn man die Auswirkungen erkennt und begreift, was man angerichtet hat, dann sollen die anderen die Zeche bezahlen. Sehr häufig wird man unter diesen „Bürgen“ gerade linke Geister finden, die vor jeher dazu neigen Schaden anzurichten und andere dafür zahlen zu lassen.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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Zitat von
latrop
Daran sieht man deren Einstellung.
Was ist daran gut - Gutes zu tun - und wenn die Selbstdarstellung nicht klappt, dem Rest der Bevölkerung aufzubürden ?
Weil die Idioten nie im Leben daran gedacht haben dass sie tatsächlich irgendwann zur Kasse gebeten werden. Sind voll auf die Propaganda reingefallen. Und da kann man nur sagen: tja, Pech gehabt und Konsequenzen daraus ziehen.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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Deutschmann
Weil die Idioten nie im Leben daran gedacht haben dass sie tatsächlich irgendwann zur Kasse gebeten werden. Sind voll auf die Propaganda reingefallen. Und da kann man nur sagen: tja, Pech gehabt und Konsequenzen daraus ziehen.
Hat was von den Leuten die ihre ganze Knete in Prokon versenkt haben.
Die Chancen jedenfalls stehen gut, daß der Skorpi nun kräftig latzen darf für seine Goldstücke.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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BlackForrester
https://www.t-online.de/nachrichten/...eckzahlen.html
...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
Die SPD wird schon dafür sorgen, daß die Schulden verstaatlicht und die Profite privatisiert werden !
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Zitat von
Merkelraute
Die SPD wird schon dafür sorgen, daß die Schulden verstaatlicht und die Profite privatisiert werden !
Umso wichtiger, daß die SPD überall abgewählt wird! :D
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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Zitat von
latrop
Daran sieht man deren Einstellung.
Was ist daran gut - Gutes zu tun - und wenn die Selbstdarstellung nicht klappt, dem Rest der Bevölkerung aufzubürden ?
Genau! Das ist die typische Denkweise der Grünen und aller linken "Gutmenschen": Immer nur fordern, immer auf "guter Mensch" machen, aber die anderen sollen dafür zahlen! Wäre wirklich herrlich, wenn's diese Typen mal so richtig dort erwischt, wo's am meisten weh tut, nämlich in der Brieftasche! :fizeig:
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
... Ghanaer bis heute untergetaucht ** Flüchtlingshelfer verhilft Flüchtling zur Flucht ... https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...6924.bild.html
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Zitat von
Fenstergucker
Genau! Das ist die typische Denkweise der Grünen und aller linken "Gutmenschen": Immer nur fordern, immer auf "guter Mensch" machen, aber die anderen sollen dafür zahlen! Wäre wirklich herrlich, wenn's diese Typen mal so richtig dort erwischt, wo's am meisten weh tut, nämlich in der Brieftasche! :fizeig:
Richtig erkannt, denn genau das ist das Problem. Hinzu kommt, dass sehr viele von diesen "Gutmenschen" nicht einmal Steuern zahlen und nur vom Geld der Steuerzahler leben.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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Zitat von
Bolle
Die Regeln standen fest! Jeder der so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt weiß das!
Was hat es dann mit der genannten Gesetzesänderung auf sich?
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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Zitat von
BlackForrester
Da ja - nach damaliger Darstellung - nur qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen würden war ja nicht davon auszugehen, dass diese dem Sozialsystem zur Last fallen würden. Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen.
Wer nicht überblicken kann was eine Bürgschaft bedeuten kann - -der muss sowas schmerzhaft erfahren.
Fettgedrucktes beisst sich m.E. Warum soll jemand annehmen müssen, dass Abmachungen nachträglich einseitig verändert werden können oder dürfen?
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
Auch dann, wenn beim Bürgen anderes abgemacht wurde?
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Zitat von
El viejo
Wenn ich für jemanden bürge, bedeutet es für mich, dass ich solange die Verantwortung trage, bis die betreffende Person finanziell für sich selber sorgen kann.
Ich kann doch nicht nach einer Zeit X aussteigen und verlangen, dass der Staat/Steuerzahler
die weiteren anfallenden Kosten übernimmt
.
Wenn ich nur für die Einreise bürge und dann weitere Zahlungen ablehne, stelle ich mich mit den Schleppern auf eine Stufe.
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AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen
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Zitat von
-jmw-
Fettgedrucktes beisst sich m.E. Warum soll jemand annehmen müssen, dass Abmachungen nachträglich einseitig verändert werden können oder dürfen?
Wer für einen "qualifizierten Fachaebeiter" bürgt muss sich ja keine Gedanken machen - der findet in der Regel einen Arbeitsplatz und fällt dem Sozialsystem nicht zur Last. Scheinbar wurde das Instrument aber von den Bürger mißbraucht und es ist nun einmal Aufgabe des Staates seine Bewohner als Ganzes vor Mißbrauch zu schützen durch Einzelne zu schützen.
Wer als für einen unqualifizierten Analphabeten "gebürgt" hat, der musste mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass dieser nach Abschluss des Asylverfahrens wohl keinen Arbeitsplatz finden würde - und da ist es dann nur recht und billig, dass man dafür in Verantwortung genommen werden kann.