AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
autochthon
Solche Zettel dürften dort täglich kistenweise eingehen - Ablage rund.
SO isset wohl.
Das ganze ist der Mühe nicht wert, wird bestenfalls Altpapier!
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
Dr Mittendrin
Würde ich eher der Staatsanwaltschaft in Berlin senden.
Weil du möchtest, dass selbst die Juristen in Berlin wissen, dass du keine Ahnung von Recht hast?
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
Empirist
Weil du möchtest, dass selbst die Juristen in Berlin wissen, dass du keine Ahnung von Recht hast?
Über den hamburger lachen sie gerade.
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
autochthon
Über den hamburger lachen sie gerade.
Las Sie lachen ,die Anklage gegen die Lügnerin
Wehrbock ist schlimm genug ,und sollte zu einer Verurteilung führen .
Ein Rauswurf aus der Regierung und die Aberkennung von Ansprüchen (Pensionen ) muss folgen .
Gruß Bestmann .
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
Bestmann
Las Sie lachen ,die Anklage gegen die Lügnerin
Wehrbock ist schlimm genug ,und sollte zu einer Verurteilung führen .
Ein Rauswurf aus der Regierung und die Aberkennung von Ansprüchen (Pensionen ) muss folgen .
Gruß Bestmann .
Meine Güte. Das sind feuchteste Telegram-Fantasien.
Gruß authi.
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Man kann natürlich gegen Baerbock Strafanzeige stellen, aber ob der Staatsanwalt ein Strafverfahren einleitet, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dafür müßte zunächst die Aufhebung der Politischen Immunität beantragt werden. Man sieht ja, was aus den 407 Anzeigen gegen Merkel geworden ist. Nichts, absolut gar nichts !
Zitat:
Gegen Merkel sind beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Jahr 2020 bislang 32 Anzeigen eingegangen, geht aus der Antwort hervor. 2015 seien es 248 Anzeigen gewesen. Insgesamt seien 407 Anzeigen registriert worden. Ermittlungsverfahren seien nicht eingeleitet worden, denn es hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorgelegen. Gegen Seehofer seien seit dem 1. Januar 2015 bis 2020 fünf Strafanzeigen eingegangen. Ermittlungsverfahren seien auch hier nicht eingeleitet worden. Zu der Frage, in wie vielen Fällen der Generalbundesanwalt seit dem 1. Januar 2015 die Aufhebung der Immunität von Angela Merkel beantragt habe, heißt es in der Antwort, das Immunitätsrecht liege nicht in der Verantwortlichkeit der Bundesregierung.
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
autochthon
Meine Güte. Das sind feuchteste Telegram-Fantasien.
Gruß authi.
Ich habe nur 2-3 Stunden geschlafen wie fast jede Nacht ,und dem entsprechen schlechte oder sehr schlechte Laune .
Ich würde auch den Henker geben wen ich dafür ordentlich entlohnt werde .
Fantasia vom Schlimmsten .
Gruß Bestmann .
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Na Facebookleser, dummerweise war dein Pollenböller kein Pollenböller, nicht mal einer.
Genau, so wird es gewesen sein...
Junge wenn das eine Rohrbombe gewesen ist, wo war dann der Schaden???
Musst Du nicht selber über deine eigene Dummheit lachen???
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
Doppelstern
Man kann natürlich gegen Baerbock Strafanzeige stellen, aber ob der Staatsanwalt ein Strafverfahren einleitet, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dafür müßte zunächst die Aufhebung der Politischen Immunität beantragt werden. Man sieht ja, was aus den 407 Anzeigen gegen Merkel geworden ist. Nichts, absolut gar nichts !
Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 46
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil und spart sich Stusanzeigen.
AW: Strafanzeige gegen Baerbock
Zitat:
Zitat von
Dr Mittendrin
Du glaubst die haben keine NULL-Ablage ? oder einen Papierkorb ?
Du glaubst die haben keine NULL-Ablage ? oder einen Papierkorb ?
Bevor solche Schreiben in den Müll kommen werden zuerst Sicherungskopien in dreifacher Ausführung angefertigt.
Gruß Kiwi