AW: Welche Zeitungen snd eigentlich noch lesbar?
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Hulasebdender
Zensur im Sinne des Grundgesetzes ist die Vorzensur.
Wo steht das?
AW: Welche Zeitungen snd eigentlich noch lesbar?
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Hulasebdender
Nein, darin sind wir uns nicht einig...
Wenn das kontrollierte Unterdrücken von Informationen für Dich keine Zensur darstellt, dann wird es schwierig...
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Lykurg
Wo steht das?
Das ist die übliche Sichtweise von Juristen. Wer sich mit Recht und dem Grundgesetz befasst, der versteht es so, auch die Formulierung im Grundgesetz.
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Hulasebdender
Das ist die übliche Sichtweise von Juristen. Wer sich mit Recht und dem Grundgesetz befasst, der versteht es so, auch die Formulierung im Grundgesetz.
Welchen Artikel streift das?
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Flaschengeist
Wenn das kontrollierte Unterdrücken von Informationen für Dich keine Zensur darstellt, dann wird es schwierig...
Das kontrollierte Unterdrücken von Informationen ist für mich nicht automatisch Zensur.
Ich zum Beispiel unterdrücke kontrolliert Informationen über mich, die ich hier problemlos veröffentlichen könnte. Ich unterdrücke diese Informationen selbst dann kontrolliert, wenn mein wachsender Fanclub mich danach fragt. Dennoch ist das keine Zensur. Ich mache schlicht von meinem Recht auf informative Selbstbestimmung Gebrauch.
Mein Fanclub dichtet mir auch die unterschiedlichsten Berufe an, und einige meiner Fans halten mich für einen Angestellten. Nehmen wir einmal an, sie haben Recht, und ich habe Zugriff auf sensible Informationen meines Arbeitgebers. Dann wird der die Herausgabe dieser Informationen an beispielsweise die Konkurrenz kontrolliert unterdrücken. Das ist keine Zensur.
Es gibt viele andere Beispiele, in denen das kontrollierte Unterdrücken von Informationen keine Zensur ist.
Ich verstehe, wenn jemand Nachzensur für Zensur hält. Ich denke, das verwässert die Betrachtung, wenn es, wie in diesem Thread, um den Vorwurf staatlicher Zensur geht - da sollte das Grundgesetz der Maßstab sein, und dort steht der Begriff "Zensur" für Vorzensur.
Und die findet nicht statt.
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Liberalist
Natürlich bin ich wieder die Blonde aber was du da zitierst ist nicht der Widerspruch zu dem, was der Unaussprechliche gesagt hat. Es ist sogar eher ein Zuspruch.
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ChopChop
Natürlich bin ich wieder die Blonde aber was du da zitierst ist nicht der Widerspruch zu dem, was der Unaussprechliche gesagt hat. Es ist sogar eher ein Zuspruch.
Weder noch.
Es ist eine Definition hinsichtlich des Begriffs Zensur, wobei es unerheblich ist wann die Zensur stattfindet.
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Hulasebdender
Das ist die übliche Sichtweise von Juristen. Wer sich mit Recht und dem Grundgesetz befasst, der versteht es so, auch die Formulierung im Grundgesetz.
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autochthon
Welchen Artikel streift das?
Ich frag gerne nochmal. Welchen Artikel streift das??
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Hulasebdender
Das kontrollierte Unterdrücken von Informationen ist für mich nicht automatisch Zensur.
Ich zum Beispiel unterdrücke kontrolliert Informationen über mich, die ich hier problemlos veröffentlichen könnte. Ich unterdrücke diese Informationen selbst dann kontrolliert, wenn mein wachsender Fanclub mich danach fragt. Dennoch ist das keine Zensur. Ich mache schlicht von meinem Recht auf informative Selbstbestimmung Gebrauch.
Mein Fanclub dichtet mir auch die unterschiedlichsten Berufe an, und einige meiner Fans halten mich für einen Angestellten. Nehmen wir einmal an, sie haben Recht, und ich habe Zugriff auf sensible Informationen meines Arbeitgebers. Dann wird der die Herausgabe dieser Informationen an beispielsweise die Konkurrenz kontrolliert unterdrücken. Das ist keine Zensur.
Es gibt viele andere Beispiele, in denen das kontrollierte Unterdrücken von Informationen keine Zensur ist.
Ich verstehe, wenn jemand Nachzensur für Zensur hält. Ich denke, das verwässert die Betrachtung, wenn es, wie in diesem Thread, um den Vorwurf staatlicher Zensur geht - da sollte das Grundgesetz der Maßstab sein, und dort steht der Begriff "Zensur" für Vorzensur.
Und die findet nicht statt.
Auch das Unterdrücken von persönlichen Informationen kann als Zensur bezeichnet werden. In dem Falle eine selbst auferlegte Zensur. Legitim und rechtens.
Informationen zu Deiner Privatperson stehen aber nicht im öffentlichen Interesse. Ebenso hast Du keinen demokratischen Auftrag oder bist einem Kodex zur wahrheitsgemäßen und unabhängigen Berichterstattung verpflichtet.
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autochthon
Welchen Artikel streift das??
Artikel 5.
Der darin benutzte Begriff "Zensur" bezieht sich auf Vorzensur.