AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Ähm, die unqualifizierten Helfer auf dem Bau werden nicht als solche eingestellt. Und wenn schon: die geplante Änderung des Gesetzes ändert gar nichts Steht nämlich alles schon im Aufenthaltsgesetz
Selbst die BILDzeitung schreibt heute in großen Lettern:
So Wischi-Waschi ist das geplante Einwanderungs-Gesetz !
Wortklauberei, offene Fragen, fehlende Details
AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
Bruddler
Selbst die BILDzeitung schreibt heute in großen Lettern:
So Wischi-Waschi ist das geplante Einwanderungs-Gesetz !
Wortklauberei, offene Fragen, fehlende Details
Dabei müßten einfach nur bestehende Gesetze angewendet werden. Neue sind gar nicht erforderlich.
Das zum Beispiel:
Zitat:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 18c Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
(2) Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den in Absatz 1 genannten Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Bundesgebiet aufgehalten hat.
(3) Auf Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, findet Absatz 1 nur Anwendung, wenn diese unmittelbar vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit waren.
AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Dabei müßten einfach nur bestehende Gesetze angewendet werden. Neue sind gar nicht erforderlich.
Das zum Beispiel:
Zitat:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 18c Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
(2) Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den in Absatz 1 genannten Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Bundesgebiet aufgehalten hat.
(3) Auf Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, findet Absatz 1 nur Anwendung, wenn diese unmittelbar vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit waren.
Was bestehende Gesetzte bei uns wert sind, hat uns Frau Angela M. sehr deutlich vor Augen geführt, als sie die Schleusen öffnete...
AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
Bruddler
Was bestehende Gesetzte bei uns wert sind, hat uns Frau Angela M. sehr deutlich vor Augen geführt, als sie die Schleusen öffnete...
Darauf wollte ich ja hinaus. Kein einziger Asylneger, kein Afghane oder sonstwas wäre hier. Höchstens syrische Kinder, Frauen und Alte. Aber nur vorübergehend.
Fachkräfte aus Nicht - EU - Ländern können auch nach bestehenden Gesetzen völlig legal einreisen und bleiben. Solange sie selbst für ihren Unterhalt sorgen.
Deswegen ist nicht eine Änderung erforderlich, sondern lediglich die Einhaltung und Durchsetzung.
AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Darauf wollte ich ja hinaus. Kein einziger Asylneger, kein Afghane oder sonstwas wäre hier. Höchstens syrische Kinder, Frauen und Alte. Aber nur vorübergehend.
Fachkräfte aus Nicht - EU - Ländern können auch nach bestehenden Gesetzen völlig legal einreisen und bleiben. Solange sie selbst für ihren Unterhalt sorgen.
Deswegen ist nicht eine Änderung erforderlich, sondern lediglich die Einhaltung und Durchsetzung.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß ALLE Ausländer-/Asylanten selbst für ihren Unterhalt sorgen können.
Sie gehen an den Geldautomaten und heben SELBST unser(!) Geld ab. :D
AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
autochthon
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß ALLE Ausländer-/Asylanten selbst für ihren Unterhalt sorgen können.
Sie gehen an den Geldautomaten und heben SELBST unser(!) Geld ab. :D
Simsalabim, there is your money! Der Trick funktioniert nur bei mir irgendwie nicht...
AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
autochthon
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß ALLE Ausländer-/Asylanten selbst für ihren Unterhalt sorgen können.
Sie gehen an den Geldautomaten und heben SELBST unser(!) Geld ab. :D
. falsch .. das Geld kommt von Allah ... :crazy:
AW: Fachkraeftezuwanderungsgesetz: Kapitalisten druecken die Personalkosten
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Darauf wollte ich ja hinaus. Kein einziger Asylneger, kein Afghane oder sonstwas wäre hier. Höchstens syrische Kinder, Frauen und Alte. Aber nur vorübergehend.
Fachkräfte aus Nicht - EU - Ländern können auch nach bestehenden Gesetzen völlig legal einreisen und bleiben. Solange sie selbst für ihren Unterhalt sorgen.
Deswegen ist nicht eine Änderung erforderlich, sondern lediglich die Einhaltung und Durchsetzung.
:gp:
Das kann man gar nicht oft genug schreiben!
Spekulativ: dieses überflüssige neue Gesetz ist einseitig zu Lasten der Deutschen, die bereits "gläserne Bürger" sind und dient lediglich einer weiteren Erleichterung der Einfuhr von Goldstücken. Fast wollte ich statt "Erleichterung" "Legitimierung" schreiben, doch fehlt mir der passende Begriff zur Beschreibung der Legitimierung eines eh bereits illegitimen Handhabens. :auro: