AW: Maulkorb für einen Richter.
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Chronos
(...)
Ich kann Deine Angepasstheit in diesem konkreten Fall verstehen.
Es ist im Prinzip eine ähnliche Situation, wie im Daschner-Prozess. Die Folter-Androhung war in dem konkreten Fall menschlich und emotional verständlich. Ist aber rechtlich falsch gewesen.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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Paddyroller
Wenn er ein Profi ist, wird er nur nach den Fakten urteilen. Geht er nach persönlichen Vorlieben, macht er sich selbst strafbar. Unabhängige Richter sind eine wichtige Säule des Rechtsstaats. Hat man ja in USA gesehen, wo Trump mit allerlei Lügen versucht hat die Wahl zu kippen, aber sogar Richter die Mitglieder seiner Partei waren, ließen ihm den Quatsch nicht durchgehen.
Das mit den Fakten ist im konkreten Fall ja der eigentliche Knackpunkt.
Das BAMF hat als fachlich zuständige Behörde den Asylantrag des Afghanen abgelehnt und damit dem Richter die grundlegenden Fakten für sein Urteil (zurecht abgelehnter Asylantrag) geliefert.
Der Richter hat somit aufgrund der durch eine offizielle Behörde ermittelten Fakten nichts weiter getan, als die korrekt ermittelten und begründeten Prüfungsergebnisse dieser Behörde bestätigt.
Hätte der Richter der abschließenden Absage des BAMF widersprochen, wäre er der Behörde in den Rücken gefallen und dadurch sehr wahrscheinlich eine Serie weiterer Anfechtungen losgetreten.
Die Frage muss doch lauten: Wie ist es möglich, dass ein von der zuständigen Behörde abgelehnter Asylantrag eines Afghanen überhaupt nochmals von einem Gericht verhandelt werden kann? Die zuständige Behörde hat doch schon festgestellt, dass der Asylantrag zu unrecht gestellt wurde.
Wenn jeder abgelehnte Asylbewerber mit dieser Masche anfinge, würden die deutschen Gerichte durch eine Revisionsflut kollabieren.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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tabasco
Ich will auch nicht, wenn ein Richter mit dem Aufkleber "Atomkraft? Nein, Danke" auf dem Auto über die Schließung und/oder Bau der Kernkraftwerke entscheidet, Du verstehen, oder?
Es tut mir leid, bei solchen Grundsatzfragen, gibt es kein "ja, aber...". Alles andere wäre Heuchelei.
Mit dieser Argumentation müsstest du auch jeden Richter in einem Pädokrimellenprozess ablehnen, der selber eigene kleine Kinder hat.
Und ein Mann dürfte dann auch eine Frau als Richterin in einer Scheidungssache ablehen, und umgekehrt.
AW: Maulkorb für einen Richter.
Ich nehme an, dass der Afghane kaum etwas mit der Sache zu tun hat. Üblicherweise kennt sich so'n Asylant nicht mit deutschem Recht aus.
Vermutlich sah ein aufstrebender Anwalt eine Chance sich zu profilieren und hat sich an den Afghanen gewendet. Dieser hat sich natürlich gefreut und zugesagt. Aber allein hätte er wohl nichts unternommen, sondern würde jetzt im Flieger Richtung Heimat hocken, oder die Taliban hätten ihn schon einen Kopf kürzer gemacht.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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tabasco
Ich kann Deine Angepasstheit in diesem
konkreten Fall verstehen.
Es ist im Prinzip eine ähnliche Situation, wie im
Daschner-Prozess. Die Folter-Androhung war in dem konkreten Fall
menschlich und
emotional verständlich. Ist aber
rechtlich falsch gewesen.
Alleine schon deine Unterstellung, ich sei "angepasst", ist eine unverschämte Frechheit.
Der Daschner-Fall war ganz anders gelagert und kann nicht mit diesem Fall vermischt oder verglichen werden.
Hier geht es jetzt ganz konkret darum, dass einem Richter von einem Asylbewerber Befangenheit vorgeworfen wurde, nur weil dieser Richter einen Beschluss einer deutschen Fachbehörde nicht kippen und dadurch einem afghanischen Invasor nicht zu Willen sein wollte.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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GSch
Vielleicht, aber er hat die Entscheidung des BAMF aufrechterhalten, weil sie mit seiner privaten Meinung übereinstimmte. Meinungen sind keien Fakten, Überzeugungen auch nicht.
Wie kommst du darauf?
Irgendeine Meinung zum Asylthema hat ja jeder, auch ein Richter.
Dass er er aber auch danach urteilt und nicht nach den ihm von Fachleuten vorgelegten Fakten, ist eine unbewiesene Unterstellung von dir.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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Den Richter, der darüber zu entscheiden hatte, hielt er für befangen.
Der Afghane kann wahrscheinlich nicht mal bis drei zählen; das waren spezialisierte, linke Anwaltskanzleien, die von Soros bezahlt werden.
Diese Masseninvasion ist doch ein Krieg gegen die Deutschen, der finanziert wird.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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Stanley_Beamish
Wie kommst du darauf?
Irgendeine Meinung zum Asylthema hat ja jeder, auch ein Richter.
Dass er er aber auch danach urteilt und nicht nach den ihm von Fachleuten vorgelegten Fakten, ist eine unbewiesene Unterstellung von dir.
Natürlich hat jeder Richter seine persönlichen Meinungen, und das ist ja auch völlig in Ordnung. In welchem Umfang er aber eine durch Fakten nicht gedeckte Meinung zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat, kann man sicherlich im Urteil des BVerfG nachlesen. Das allerdings habe ich mir jetzt gespart.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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Chronos
...
Die Frage muss doch lauten: Wie ist es möglich, dass ein von der zuständigen Behörde abgelehnter Asylantrag eines Afghanen überhaupt nochmals von einem Gericht verhandelt werden kann? Die zuständige Behörde hat doch schon festgestellt, dass der Asylantrag zu unrecht gestellt wurde.
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Die Behörde hat offenbar einen kleinen Fehler gemacht, so dass der Beschluss angefechtet werden kann.
Oft sind das nur Kleinigkeiten wie Formfehler. Ein guter Jurist sieht sowas sofort.
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Chronos
Wenn jeder abgelehnte Asylbewerber mit dieser Masche anfinge, würden die deutschen Gerichte durch eine Revisionsflut kollabieren.
Normalerweise kann nur bei Aussicht auf Erfolg geklagt werden. Die Zulässigkeit einer Klage muss vom Gericht festgestellt werden. Eben aus dem Grund, dass die Gerichte nicht mit Schwachsinn beschäftigt werden, der eh zu nichts führt.
AW: Maulkorb für einen Richter.
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Paddyroller
Ich nehme an, dass der Afghane kaum etwas mit der Sache zu tun hat. Üblicherweise kennt sich so'n Asylant nicht mit deutschem Recht aus.
Vermutlich sah ein aufstrebender Anwalt eine Chance sich zu profilieren und hat sich an den Afghanen gewendet. Dieser hat sich natürlich gefreut und zugesagt. Aber allein hätte er wohl nichts unternommen, sondern würde jetzt im Flieger Richtung Heimat hocken, oder die Taliban hätten ihn schon einen Kopf kürzer gemacht.
DA ist was dran!
Mein früherer Chef in einer Landesoberbehörde, ein zum Richteramt befähigter Oberbeamter, pflegte zum Richterstand zu sagen:
JEDER Jurist träumt davon, den "Kinken" zu finden, mit dem er in die Geschichte des Rechts Einlaß finden könnte!