AW: Schweiz veröffentlicht Zahlen zu arbeitsunwilligen Asylanten
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Patriotistin
Im Jahr 2012 war demnach die große Mehrheit der erwerbsfähigen Asylanten mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen von der staatlichen Sozialhilfe abhängig. Bei den dunkelhäutigen Eritreern waren 91 Prozent Sozialhilfeempfänger, bei den Iranern 84 Prozent und bei Asylanten aus Sri Lanka bezogen drei von vier erwerbsfähigen Personen staatliche Leistungen (75 Prozent). Bei Asylanten aus der Türkei waren es hingegen fast neun von zehn (89 Prozent). Die Sozialhilfe-Quote ist damit sogar noch höher als bei den kulturfremden Menschen aus Syrien (87 Prozent). Am besten schnitten die Chinesen mit „nur“ 69 Prozent ab.
Komplett unter:
http://www.der-dritte-weg.info/index...irtschaft.html
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Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!
Da werden bestimmt gleich die allerseits bekannten Foristen auftauchen und dir erläutern, dass dies ja in der Schweiz so ist und keinesfalls auf Deutschland so übertragen werden kann !
Auserdem sind die Zahlen von 2012- heute ist alles viel besser .:crazy:
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Patriotistin
Im Jahr 2012 war demnach die große Mehrheit der erwerbsfähigen Asylanten mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen von der staatlichen Sozialhilfe abhängig. Bei den dunkelhäutigen Eritreern waren 91 Prozent Sozialhilfeempfänger, bei den Iranern 84 Prozent und bei Asylanten aus Sri Lanka bezogen drei von vier erwerbsfähigen Personen staatliche Leistungen (75 Prozent). Bei Asylanten aus der Türkei waren es hingegen fast neun von zehn (89 Prozent). Die Sozialhilfe-Quote ist damit sogar noch höher als bei den kulturfremden Menschen aus Syrien (87 Prozent). Am besten schnitten die Chinesen mit „nur“ 69 Prozent ab.
Komplett unter:
http://www.der-dritte-weg.info/index...irtschaft.html
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Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!
Naja, wer gibt denn "Asylanten", schon eine Arbeit. Eine Recht sinnfreie Statistik. Keiner wird mir einreden können, dass ein Chinese nicht arbeiten und ein normales, sozialhilfefreies Leben führen möchte. Dass es nur "69"% sind, zeigt, dass sehr viele sich um Arbeit bemühen, aber offenbar ohne Erfolg.
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-jmw-
Wenn jemand herkommt und Wohnung mietet oder kauft, was gibt es da zu regeln? Es entsteht ja kein (tatsächlicher) Konflikt zwischen ihm und anderen.
In jedem Fall wird der Zuwanderer mit der indigenen Bevölkerung am Arbeitsmarkt konkurrieren. Da die Verhältnisse hier immer noch besser sind als in einem Großteil der übrigen Länder, wird das schnell Sogwirkungen entwickeln und zu einem großen Zustrom führen. Irgendwann ist der Arbeitsmarkt dann übersättigt, mit billiger Arbeitskraft, und spätestens dann hat man Konflikte.
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-jmw-
Bei wem hinterlegst Du den Arbeitsvertrag?
Einer Behörde?
Ja. Immigration Department.
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-jmw-
Bei wem legt Du das Schreibens des Arbeitgebers vor? Bei einer Behörde?
Ja. Immigration Department.
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-jmw-
Bei wem hinterlegst Du die Sicherheitssumme? Bei einer Behörde?
Bei einer Bank auf einem speziellen Sperrkonto (eine Art Notaranderkonto) der Regierung. Einschließlich Gutschrift der Verzinsung.
Ein Schreiben der Bank bestätigt das Deposit auf dem Sperrkonto.
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-jmw-
Aufgrund welcher Regel musst Du einen Bürgen vorweisen? Aufgrund eines Gesetzes?
Ja.
Den betreffenden Gesetzestext, in dem das Wort "Sponsor" vorkam, müsste ich allerdings erst langwierig suchen. Ich bitte, von dieser Forderung abzusehen.
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-jmw-
Vier mal "öffentlich" und gar nicht "privat"!
Na und? Wenn ich mir so vorstelle, welche Informationen unsere Behörden über uns bunkern, stören mich solche Dokumente in einem Immigration Department, wo sie unter Verschluss gehalten werden, überhaupt nicht.
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Patriotistin
Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!
Dir ist schon klar, dass hierzulande Asylbewerber im ersten Jahr gar nicht arbeiten, und anschließend nur Arbeitsstellen annehmen dürfen, deren Anbieter nachweisen können, dass es keine Deutschen oder andere EU-Bürger als Bewerber für die jeweilige Stelle gibt? Erst nach vier Jahren werden diese Beschränkungen aufgehoben.
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Arcona
In jedem Fall wird der Zuwanderer mit der indigenen Bevölkerung am Arbeitsmarkt konkurrieren. Da die Verhältnisse hier immer noch besser sind als in einem Großteil der übrigen Länder, wird das schnell Sogwirkungen entwickeln und zu einem großen Zustrom führen. Irgendwann ist der Arbeitsmarkt dann übersättigt, mit billiger Arbeitskraft, und spätestens dann hat man Konflikte.
Das ist allerdings richtig.
Ich würd's in Kauf nehmen.
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Chronos
[...] Na und? Wenn ich mir so vorstelle, welche Informationen unsere Behörden über uns bunkern, stören mich solche Dokumente in einem Immigration Department, wo sie unter Verschluss gehalten werden, überhaupt nicht.
"Besser" als "schlecht" kann immernoch "schlecht" sein.
Idealiter ist die Ein- und Auswanderung nichts, womit sich die Politik gross beschäftigen sollte.
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Landogar
Dir ist schon klar, dass hierzulande Asylbewerber im ersten Jahr gar nicht arbeiten, und anschließend nur Arbeitsstellen annehmen dürfen, deren Anbieter nachweisen können, dass es keine Deutschen oder andere EU-Bürger als Bewerber für die jeweilige Stelle gibt? Erst nach vier Jahren werden diese Beschränkungen aufgehoben.
Kannst du mal die entsprechenden Paragraphen nennen, in welchen das geregelt wird?
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Rüganer
Kannst du mal die entsprechenden Paragraphen nennen, in welchen das geregelt wird?
Unter anderem im Abs. 1 , §61 AsylVfG:
"Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben."
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Landogar
Unter anderem im Abs. 1 , §61 AsylVfG:
"Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben."
Dann lies mal den zweiten Absatz dieses Paragraphen.
Zitat:
(2) Im Übrigen kann einem Asylbewerber, der sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, abweichend von § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Ein geduldeter oder rechtmäßiger Voraufenthalt wird auf die Wartezeit nach Satz 1 angerechnet. Die §§ 39 bis 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend.
http://www.gesetze-im-internet.de/as...1992/__61.html