Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
LKWs haben in Deutschland eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Das wird selten eingehalten aber bewegt sich i.d.R. zwischen 85 und 95 km/h.
Trotzdem gibt es immer wieder diese sogenannten "Elefantenrennen". Das bedeutet, dass selbst bei winzigsten Geschwindigkeitsunterschieden (0,5 - 1 km/h) ein Überholvorgang eingeleitet (Dabei ist es selten, dass tatsächlich mal Überholverbote eingehalten werden).
Beispielrechnung bei 500 km Strecke:
- 0,5 km/h: 2,5 Kilometer weiter
- 1,0 km/h: 5,0 Kilometer weiter
- 2,0 km/h: 10,0 Kilometer weiter
=> Also alles lächerliche/kaum messbare Vorteile wenn es um eine Fahrt von über 6 Stunden geht!
=> Wie man sieht bringt es so gut wie gar nicht, selbst ganz wenige Ampeln in Ortschaften kosten mehr Zeit als durch diese Elefantenrennen gewonnen wird!
=> Die Tatsache, dass das überhaupt so stattfindet resultiert daher, das Transport nichts kosten darf und die Fahrer erheblich unter Druck gesetzt werden was auch diverse gefährliche und tödliche Unfälle nach sich zieht!
=> Sollte es ein generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW in Deutschland geben?
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Zitat:
Zitat von
jack000
LKWs haben in Deutschland eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Das wird selten eingehalten aber bewegt sich i.d.R. zwischen 85 und 95 km/h.
Trotzdem gibt es immer wieder diese sogenannten "Elefantenrennen". Das bedeutet, dass selbst bei winzigsten Geschwindigkeitsunterschieden (0,5 - 1 km/h) ein Überholvorgang eingeleitet (Dabei ist es selten, dass tatsächlich mal Überholverbote eingehalten werden).
Beispielrechnung bei 500 km Strecke:
- 0,5 km/h: 2,5 Kilometer weiter
- 1,0 km/h: 5,0 Kilometer weiter
- 2,0 km/h: 10,0 Kilometer weiter
=> Also alles lächerliche/kaum messbare Vorteile wenn es um eine Fahrt von über 6 Stunden geht!
=> Wie man sieht bringt es so gut wie gar nicht, selbst ganz wenige Ampeln in Ortschaften kosten mehr Zeit als durch diese Elefantenrennen gewonnen wird!
=> Die Tatsache, dass das überhaupt so stattfindet resultiert daher, das Transport nichts kosten darf und die Fahrer erheblich unter Druck gesetzt werden was auch diverse gefährliche und tödliche Unfälle nach sich zieht!
=> Sollte es ein generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW in Deutschland geben?
Ja! Alle Ueberholvorgaenge mit minimalen Geschwindigkeitsunterschieden
sind nichts anderes als " Schwanzvergleiche " frustrierter LKW Fahrer.
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
80 km/h * 6 h = 480 km
88 km/h * 6 h = 528 km
90 km/h * 6 h = 540 km
Wenn der vorrausfahrende Lastkraftwagen 88 km/h am oberen gesetzlichen Limit
fährt , und der Nachfolgende 90 km/h fahren will , dann passiert so etwas .
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Zitat:
Zitat von
jack000
LKWs haben in Deutschland eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Das wird selten eingehalten aber bewegt sich i.d.R. zwischen 85 und 95 km/h.
Trotzdem gibt es immer wieder diese sogenannten "Elefantenrennen". Das bedeutet, dass selbst bei winzigsten Geschwindigkeitsunterschieden (0,5 - 1 km/h) ein Überholvorgang eingeleitet (Dabei ist es selten, dass tatsächlich mal Überholverbote eingehalten werden).
Beispielrechnung bei 500 km Strecke:
- 0,5 km/h: 2,5 Kilometer weiter
- 1,0 km/h: 5,0 Kilometer weiter
- 2,0 km/h: 10,0 Kilometer weiter
=> Also alles lächerliche/kaum messbare Vorteile wenn es um eine Fahrt von über 6 Stunden geht!
=> Wie man sieht bringt es so gut wie gar nicht, selbst ganz wenige Ampeln in Ortschaften kosten mehr Zeit als durch diese Elefantenrennen gewonnen wird!
=> Die Tatsache, dass das überhaupt so stattfindet resultiert daher, das Transport nichts kosten darf und die Fahrer erheblich unter Druck gesetzt werden was auch diverse gefährliche und tödliche Unfälle nach sich zieht!
=> Sollte es ein generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW in Deutschland geben?
Wurdest du wieder aus deinem Zeckenforum "polit*-for**.e* hergeschickt, um mittels dümmlichster Beiträge Unfrieden zu stiften?
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Zitat:
Zitat von
jack000
LKWs haben in Deutschland eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Das wird selten eingehalten aber bewegt sich i.d.R. zwischen 85 und 95 km/h.
Trotzdem gibt es immer wieder diese sogenannten "Elefantenrennen". Das bedeutet, dass selbst bei winzigsten Geschwindigkeitsunterschieden (0,5 - 1 km/h) ein Überholvorgang eingeleitet (Dabei ist es selten, dass tatsächlich mal Überholverbote eingehalten werden).
Beispielrechnung bei 500 km Strecke:
- 0,5 km/h: 2,5 Kilometer weiter
- 1,0 km/h: 5,0 Kilometer weiter
- 2,0 km/h: 10,0 Kilometer weiter
=> Also alles lächerliche/kaum messbare Vorteile wenn es um eine Fahrt von über 6 Stunden geht!
=> Wie man sieht bringt es so gut wie gar nicht, selbst ganz wenige Ampeln in Ortschaften kosten mehr Zeit als durch diese Elefantenrennen gewonnen wird!
=> Die Tatsache, dass das überhaupt so stattfindet resultiert daher, das Transport nichts kosten darf und die Fahrer erheblich unter Druck gesetzt werden was auch diverse gefährliche und tödliche Unfälle nach sich zieht!
=> Sollte es ein generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW in Deutschland geben?
So weit die Theorie - was Du aber aussen vor lässt ist - es kann für einen Lkw-Fahrer - selbst bei den heutigen Fahrassistenzsystem - extrem anstrengend sein hinter einem "langsameren" Lkw herzufahren. Wer je Lkw gefahren ist weiß dies.
Im Pkw-Sektor nicht vorstellbar - aber stelle Dir einmal vor, Du hättest einen permanent Linksfahrer in einem Pkw vor Dir und Du müsstest diesem stundenlang mit Tempo 120 folgen...wobei, wenn es bergauf geht man ein wenig langsamer und wenn es bergab geht ein wenig scheller wird - also die Temporange zwischen 115 und 125 km/h schwankt. Dann bist Du am Ende immer wieder beim beschleunigen und bremsen und musst extrem aufpassen, was Dein Vordermann denn so anstellt.
Am Ende aber auch - stelle Dir vor es darf nicht mehr überholt werden - dann muss man sich nach dem "langsamsten" Lkw ausrichten auf welchen man dann aufläuft, was zur Folge hätte Lkw würde auf Lkw folgen - dann wäre die rechte Spur sozusagen "dicht" und schon heute hast Du das Problem mit den permanent Linksfahrern, welche kaum schneller fahren als ein Lkw...was würdest Du also für ein "Problem" lösen? Glaubst Du es ginge deswegen auf einer Autobahn schneller voran? Oder es gäbe weniger Staus?
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Am Ende aber auch - stelle Dir vor es darf nicht mehr überholt werden - dann muss man sich nach dem "langsamsten" Lkw ausrichten auf welchen man dann aufläuft, was zur Folge hätte Lkw würde auf Lkw folgen - dann wäre die rechte Spur sozusagen "dicht" und schon heute hast Du das Problem mit den permanent Linksfahrern, welche kaum schneller fahren als ein Lkw...was würdest Du also für ein "Problem" lösen? Glaubst Du es ginge deswegen auf einer Autobahn schneller voran? Oder es gäbe weniger Staus?
Für die beschriebenen Probleme würde es genügen, die geltenden Gesetze anzuwenden:
Zitat:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(STVO, $5, Absatz 2)
Was eine wesentlich höhere Geschwindigkeit angeht, wird rein rechtlich wie folgt angenommen:
Zitat:
Als Faustregel könne für einen regelkonformen Überholvorgang eine Dauer von höchstens 45 Sekunden anzusetzen sein. Auch wenn damit der konkreten Verkehrssituation im Einzelfall nicht immer Rechnung getragen werden könne, seien jedenfalls Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führten, bußgeldrechtlich zu ahnden.
Quelle: https://www.deubner-recht.de/news/ve...-autobahn.html
Würde da konsequent kontrolliert und durchgegriffen, würden sich zumindestens die unnötigen und gefährlichen Überholvorgänge mit 1,5 km/h Geschwindigkeitsunterschied auf vollen zweispurigen Autobahnen verringern lassen. Achja, etwas Rücksicht könnte natürlich auch nicht schaden. Ich habe schon Vollbremsungen bei 180 km/h hinlegen müssen, weil der LKW-Fahrer nunmal im Windschatten angekommen war und daher ohne weiteres Federlesen ausscherte. Zur Ehrenrettung sei allerdings gesagt, dass die rücksichtslosesten Fahrer meist tschechische oder polnische Kennzeichen an ihren Fahrzeugen führen.
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Zitat:
Zitat von
Maitre
Für die beschriebenen Probleme würde es genügen, die geltenden Gesetze anzuwenden:
(STVO, $5, Absatz 2)
Was eine wesentlich höhere Geschwindigkeit angeht, wird rein rechtlich wie folgt angenommen:
Quelle:
https://www.deubner-recht.de/news/ve...-autobahn.html
Würde da konsequent kontrolliert und durchgegriffen, würden sich zumindestens die unnötigen und gefährlichen Überholvorgänge mit 1,5 km/h Geschwindigkeitsunterschied auf vollen zweispurigen Autobahnen verringern lassen. Achja, etwas Rücksicht könnte natürlich auch nicht schaden. Ich habe schon Vollbremsungen bei 180 km/h hinlegen müssen, weil der LKW-Fahrer nunmal im Windschatten angekommen war und daher ohne weiteres Federlesen ausscherte. Zur Ehrenrettung sei allerdings gesagt, dass die rücksichtslosesten Fahrer meist tschechische oder polnische Kennzeichen an ihren Fahrzeugen führen.
Das ist ja nicht in Abrede zu stellen - in Deutschland herrscht aber auch das Rechtsfahrgebot und es gibt Richter, welche geurteilt haben, man könne sich auf einer dreispurigen Autobahn als Wanderbaustelle auf der mittleren Spur bewegen und dies wäre keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn rechts alles frei ist.
Auf dem Papier steht also das Eine, wie ein Richter entscheiden würde ist das Andere.
Zur Rücksichtnahme - ja, da hast Du durchaus recht. Das betrifft aber beide Seiten. Was glaubst Du wie oft ich erlebt habe - Blinker setzen und dann sieht man im Rückspiegel wie auf der linken Spur beschleunigt um den Abstand zum Vordermann zuzufahren und um ein ausscheren zu verhindern? Dies selbst wenn ein Fahrspurwechsel zwingend notwendig ist (wenn Du z.B. auf der A81 in Gärtingen die Autobahn verlassen willst).
Ich zumindest habe damit kein Thema, denn ich bin selbst auf dem Bock gesessen und sitze ab und an immer noch darauf und wenn ein überholen mit einem Lkw ´mal ein wenig länger dauert - so what - so lange der Llw-Lenker nicht das macht, was Du beschrieben hast.
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Das ist ja nicht in Abrede zu stellen - in Deutschland herrscht aber auch das Rechtsfahrgebot und es gibt Richter, welche geurteilt haben, man könne sich auf einer dreispurigen Autobahn als Wanderbaustelle auf der mittleren Spur bewegen und dies wäre keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn rechts alles frei ist.
Auf dem Papier steht also das Eine, wie ein Richter entscheiden würde ist das Andere.
Zur Rücksichtnahme - ja, da hast Du durchaus recht. Das betrifft aber beide Seiten. Was glaubst Du wie oft ich erlebt habe - Blinker setzen und dann sieht man im Rückspiegel wie auf der linken Spur beschleunigt um den Abstand zum Vordermann zuzufahren und um ein ausscheren zu verhindern? Dies selbst wenn ein Fahrspurwechsel zwingend notwendig ist (wenn Du z.B. auf der A81 in Gärtingen die Autobahn verlassen willst).
Ich zumindest habe damit kein Thema, denn ich bin selbst auf dem Bock gesessen und sitze ab und an immer noch darauf und wenn ein überholen mit einem Lkw ´mal ein wenig länger dauert - so what - so lange der Llw-Lenker nicht das macht, was Du beschrieben hast.
Rücksicht ist natürlich auch für viele PKW-Fahrer ein Fremdwort geworden. Die Autobahn erlebe ich nur noch als eine Kombination aus Baustellenirrsinn, rücksichtsloser Fahrweise und Überlastung. Letzte Woche habe ich mit unserem "Kleinen" eine neue Maschine aus dem Ruhrpott abgeholt. Da bin ich für eine längere Zeit mal wieder von Langstreckenfahrten geheilt.
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Zitat:
Zitat von
Maitre
Rücksicht ist natürlich auch für viele PKW-Fahrer ein Fremdwort geworden. Die Autobahn erlebe ich nur noch als eine Kombination aus Baustellenirrsinn, rücksichtsloser Fahrweise und Überlastung. Letzte Woche habe ich mit unserem "Kleinen" eine neue Maschine aus dem Ruhrpott abgeholt. Da bin ich für eine längere Zeit mal wieder von Langstreckenfahrten geheilt.
Wobei ich mir hier die Frage stelle, ob diese "rücksichtslose" Fahrweise nicht von den Medien und der Justiz befeuert oder gar Vorschub geleistet wird.
Wenn Du, sagen wir mit Tempo 180 auf der Autobahn unterwegs bist, links ist alles frei und dann zieht kurz vor knapp ein Pkw-Lenker mit Tempo 100 auf die linke Spur und es kracht, dann steht doch a) in den Medien Raser verursacht Unfall und b) Du bekommst vor Gericht mindestens eine Teilschuld.
Dass es zu diesem Unfall erst gar nicht gekommen wäre hätte dieser Langsamfahrer nicht die Spur gewechselt und damit bewusst den Unfall provoziert hat - darüber redet Niemand und dies findet vor Gericht auch keine Würdigung.
AW: Generelles/erheblich eingeschränktes Überholverbot für LKW?
Eine alternative wäre der Ausbau der Autobahnen auf 3-4 Spuren .
Dies machten 6-10m Fahrbahnbreite mehr .
Bei 13'000 Km sind es 13 millionen Meter .
6 * 13'000'000 = 78'000'000 m² = 78 km² = 7'800 ha = 78 Landwirte
10 * 13'000'000 = 130'000'000 m² = 130 km² = 13'000 ha = 130 Landwirte
mehr an Flächenversigelung .
Diese Summen hielten sich in einem gewissen Rahmen .
Ansonsten könnte man Überholbuchten einbauen .
Aber dies würde vorraussetzen , daß die langsamen LKW
ihre Geschwindigkeit kurzfristig auf 60-70 km/h drosseln würden ;
und daß am Ende der Bucht sie ohne Probleme wieder einscheren können .
Aber warum soll ein vorschriftsmässig mit 80 km/h Fahrender einen Trucker
mit 88 km/h vorbeilassen ?
Gibt es überhaupt noch Funk in den LKW ?
Und können in einem Vielvölker-Babylon die Fernfahrer miteinander kommunizieren ?