AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)
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Vitalienbruder
Anscheinend hast Du ihren Antrag nicht gelesen. Falls doch: was bemängelst Du daran?
Doch habe ich gerade. Glücklicherweise sind ihr Antrag und der Beschluss des BVerfG frei verfügbar, sodass man ganz genau nachlesen kann, was beantragt wurde.
Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe. Der wohl bitterste Teil ist, dass sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegserschöpfung nicht kennt oder nicht versteht. Wer vor dem BVerfG klagen möchte, obwohl der Rechtsweg nicht erschöpft ist, hat das 1 Mal 1 des Verfassungsprozessrechts nicht kapiert. Das ist grundsätzlich nicht schlimm, nur finde ich die empörte Verwunderung über den Ablehnungsbeschluss ziemlich frech. Da könnte sie schon selbstkritischer sein.
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Buella
Warum dumm?
Hat sie von der verbotenen Frucht der auf eigenen Gedanken beruhenden Interpretation von Recht und Rechtsstaat gegessen?
Und, sind Menschen, welche aus ihrer Perspektive das Unrecht erkennen und diesem weiterhin dienen, weniger dumm?
Beispiele gibt´s in der Geschichte und Gegenwart ja genug.
Es fängt mit der Kündigung von Bankkonten an, weil man Menschen gesellschaftlich vernichten will und endet wo ... ?
"Don't feed the troll"
Erwarte keine Argumente außer "dumm" usw.
Einfach ROT geben und ignorieren.
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kiwi
Wenn Du Dich da so gut auskennst (RA ?)nehme ich meine Worte zurück - nur noch soviel- ich habe in 26 Jahren sehr viel erlebt was mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hatte.
Wünsche Dir ruhige Feiertage und bleib zu Hause !
Gruß Kiwi
Es ist ja nicht so, dass ich die Verordnungen und die darauf gestützten Einschränkungsmaßnahmen allesamt für verfassungsgemäß halte. Da gibt es durchaus sehr viele berechtigte Kritikpunkte, die Gerichte aller Instanzen noch länger beschäftigen werden. Insoweit kann ich die Frau Bahner mit ihrem Ziel verstehen. Wenn sie dann aber vor dem BVerfG klagt, obwohl ihr Antrag offensichtlich unzulässig ist, weil sie Zulässigkeitsvoraussetzungen bewusst oder unbewusst übergeht (etwa die sog. Rechtswegserschöpfung), dann muss sie sich eben nicht wundern.
Besten Dank, wünsche ich Dir ebenfalls!
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Finch
Doch habe ich gerade. Glücklicherweise sind ihr Antrag und der Beschluss des BVerfG frei verfügbar, sodass man ganz genau nachlesen kann, was beantragt wurde.
Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe. Der wohl bitterste Teil ist, dass sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegserschöpfung nicht kennt oder nicht versteht. Wer vor dem BVerfG klagen möchte, obwohl der Rechtsweg nicht erschöpft ist, hat das 1 Mal 1 des Verfassungsprozessrechts nicht kapiert. Das ist grundsätzlich nicht schlimm, nur finde ich die empörte Verwunderung über den Ablehnungsbeschluss ziemlich frech. Da könnte sie schon selbstkritischer sein.
Bist Du Jurist? Wo soll man denn sonst klagen, wenn es um die Grundrechte geht? Wie sähe Deiner Meinung nach der Rechtsweg bei einem Eilantrag aus? (Bin selber kein Jurist.)
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Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe.
Aus welchen Gründe denn sonst noch?
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Buella
Warum dumm?
Weil sie einfach nur beleidigt rumzickt.
Solche Leute sehen immer nur die Fehler bei anderen, nie bei sich selbst.
Wenn man sich rechtlich nicht durchsetzen kann, haben wir keine Rechtsstaat mehr.
Das ist nicht nur dumm. Das ist saudumm und völlig gehirnamputiert.
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Vitalienbruder
Bist Du Jurist? Wo soll man denn sonst klagen, wenn es um die Grundrechte geht? Wie sähe Deiner Meinung nach der Rechtsweg bei einem Eilantrag aus? (Bin selber kein Jurist.)
Aus welchen Gründe denn sonst noch?
Wenn eine Landesregierung eine Verordnung erlässt, aufgrund derer sie Behörden ermächtigt, infektionsschutzrechtliche Maßnahmen in Form von Allgemeinverfügungen zu erlassen, dann ist der Klageweg zunächst das Verwaltungsgericht. Und zwar sollte sich die Klage gegen die konkrete Maßnahme richten. Das Verwaltungsgericht prüft die Verordnung als Rechtsgrundlage inzident. Das ganze geht auch als Eilrechtsschutz. Das hat sie - offenbar - nicht gemacht.
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Grau
Weil sie einfach nur beleidigt rumzickt.
Solche Leute sehen immer nur die Fehler bei anderen, nie bei sich selbst.
Wenn man sich rechtlich nicht durchsetzen kann, haben wir keine Rechtsstaat mehr.
Das ist nicht nur dumm. Das ist saudumm und völlig gehirnamputiert.
Wow!
Soviele Argumente:
" ... beleidigt rumzickt ... immer nur die Fehler bei anderen, nie bei sich selbst ... nicht nur dumm ... saudumm und völlig gehirnamputiert."
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Vitalienbruder
...
Aus welchen Gründe denn sonst noch?
Steht ja ziemlich klar im Beschluss des BVerfG drin.
Ein weiterer ziemlich grober Fehler wird in Nr. 2 a) der Gründe dargelegt: sie begehrt mit einer Verfassungsbeschwerde die Feststellung einer Verletzung objektiven Verfassungsrechts. Das geht überhaupt nicht. Geltendmachen kann sie nur solche Verletzungen, bei denen sie unmittelbar selbst betroffen ist. Verletzungen etwa des "Rechtsstaatsprinzips" gehören nicht dazu.
Auch ist ihr Antrag inhaltlich völlig unzureichend, weil er nicht substantiiert genug ist (siehe Nr. 2 b)). Es fehlt der Vortrag zur fehlenden Subsidiarität einer einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG.
Was ihr Antrag zum Versammlungsgrundrecht angeht, hat sie es noch nicht einmal fertig gebracht, den Sachverhalt in ausreichender Weise darzulegen. Als Antragstellerin ist sie dazu verpflichtet, den Sachverhalt vorzutragen. Einen Amtsermittlungsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts gibt es dazu nicht. Zumindest das hätte man ihr zugetraut.
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Finch
Es ist ja nicht so, dass ich die Verordnungen und die darauf gestützten Einschränkungsmaßnahmen allesamt für verfassungsgemäß halte. Da gibt es durchaus sehr viele berechtigte Kritikpunkte, die Gerichte aller Instanzen noch länger beschäftigen werden. Insoweit kann ich die Frau Bahner mit ihrem Ziel verstehen. Wenn sie dann aber vor dem BVerfG klagt, obwohl ihr Antrag offensichtlich unzulässig ist, weil sie Zulässigkeitsvoraussetzungen bewusst oder unbewusst übergeht (etwa die sog. Rechtswegserschöpfung), dann muss sie sich eben nicht wundern.
Besten Dank, wünsche ich Dir ebenfalls!
Der Drops ist noch nicht gelutscht – wetten?
Ich muss jetzt ins Städtchen einkaufen – bin alleinstehend – mir sind die Maggi Würfel ausgegangen.
Ein Osterfest wäre sonst undenkbar.
Ps: Soll ich Dir etwas mitbringen ?
Gruß Kiwi
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Vitalienbruder
Nein, sie hat schlicht ihren Eid Ernst genommen:
Wer nimmt heutzutage seinen Eid schon ernst! Frag mal die Politiker.
Das sie klagte finde ich gut; das Minimi bezog sich darauf das sie ihre Zulassung aufgibt weil sie vor Gericht verlor. Schlechte Verliererin. Wenn jeder Anwalt der vor Gericht nicht Recht bekommt, seine Zulassung zurückgibt, gäbs bald keine Anwälte mehr.