AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet
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houndstooth
Dein Argument ist durchaus logisch und nachvollziehbar ....."wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt ". Es passiert aber auch aus Versehen.
Dennoch, hier besteht die Auffassung dass jeder Verkehrsteilnehmer "has to drive with due care and attention" ist also dazu verpflichtet allzeit mit der noetigen Umsicht und Vorsicht zu fahren.
Das Recht des Einzelnen ist hier dem Recht der Allgemeinheit untergeordnet; i.e. es spielt eine untergeordnete Rolle ob Du im absoluten 'Recht' bist versus der groesseren Bedeutung ob Du alles *with due care and attention* getan hast um ein Unglueck zu vermeiden.
Ich glaube wir sehen uns kulturellen Unterschieden gegenueber ...
Wir sehen uns unterschiedlichem Rechtsverständnis gegenüber...denn, der Unfallverursacher ist ja nicht die Allgemeinheit, sondern ebenfalls ein Einzelner.
AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet
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BlackForrester
Ich lasse mich immer gerne vom Gegenteil überzeugen - kennst Du eine Rechtssprechung, welche davon ausgeht wenn Du A tust und Du Dich an alle Vorgaben und Vorschriften hältest eine Gefährung für B auzsgeht und wenn B dann einen Tatbestand begeht, welcher zum Schaden für A führt dann A mitverantwortlich für den Schaden ist mir ist keine bekannt.
Wenn du das Haftungsrecht nicht verstehst, ist dies nicht mein Problem. Aber fang doch mal ganz langsam an. Vielleicht kann dir da der Paragraph 1 Abs. 1 StVO etwas helfen. Vielleicht begreifst du dann etwas besser...
AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet
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houndstooth
Phantastisch!!
Und Du bist hier und heile und kannst uns davon berichten.
Moege Deine Umsichtigkeit Dich weiterhin vor Unbill bewahren.
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/i...OBMKp7GRMlHhFx
So Allah will - was er nicht will ist in Deutzeland ohnehin verboten.
AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet
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BlackForrester
Ich lasse mich immer gerne vom Gegenteil überzeugen - kennst Du eine Rechtssprechung, welche davon ausgeht wenn Du A tust und Du Dich an alle Vorgaben und Vorschriften hältest eine Gefährung für B auzsgeht und wenn B dann einen Tatbestand begeht, welcher zum Schaden für A führt dann A mitverantwortlich für den Schaden ist mir ist keine bekannt.
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DerBeißer
Wenn du das Haftungsrecht nicht verstehst, ist dies nicht mein Problem. Aber fang doch mal ganz langsam an. Vielleicht kann dir da der Paragraph 1 Abs. 1 StVO etwas helfen. Vielleicht begreifst du dann etwas besser...
Ich meinte dieses hier, " Blacky" !