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Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.
Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.
Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?
Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!
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antiseptisch
Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.
Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.
Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?
Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!
Soll der Staat etwa wegen einer Mikro-Steuer mehrfach jährlich den Grundstückseigentümer neu ermitteln?
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Antisozialist
Mikro-Steuer
Keine Sorge, das wird noch, denn der SPD-Scholz hat die Grundsteuer reformiert und der Zahltag fürs Volk rückt immer näher und dann wird aus der Mikro- eine Makrosteuer.
Außerdem, ganz generell, gibt es keine Mikrosteuern, denn Mikro ist nichts, wenn mir der Staat in die Tasche greift. Und der greift Mikro-Makro mehrfach zu.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!
:fizeig:
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opppa
für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!
:fizeig:
Der Beamte müsste unterjährig zwei zusätzliche Bescheide erlassen, um die Immobilienübertragung zu berücksichtigen. Dazu bräuchte der doch eine ganze Arbeitsstunde! Jetzt stellen Sie sich mal vor, da wird nicht ein Geschäftshaus in der Münchner Innenstadt, sondern irgendein Acker am Rand der Welt mit 75 Euro jährlichem Grundsteueraufkommen übertragen. Da wäre der Verwaltungsaufwand für eine unterjährige Änderung des Steuerpflichtigen viel zu groß.
Mehr Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht funktioniert nur durch Einstellung zusätzlicher Beamter, deren lebenslange Alimentation eine weitere Steuererhöhung erforderlich machen würde.
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Antisozialist
Der Beamte müsste unterjährig zwei zusätzliche Bescheide erlassen, um die Immobilienübertragung zu berücksichtigen. Dazu bräuchte der doch eine ganze Arbeitsstunde! Jetzt stellen Sie sich mal vor, da wird nicht ein Geschäftshaus in der Münchner Innenstadt, sondern irgendein Acker am Rand der Welt mit 75 Euro jährlichem Grundsteueraufkommen übertragen. Da wäre der Verwaltungsaufwand für eine unterjährige Änderung des Steuerpflichtigen viel zu groß.
Mehr Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht funktioniert nur durch Einstellung zusätzlicher Beamter, deren lebenslange Alimentation eine weitere Steuererhöhung erforderlich machen würde.
Ich habe ja Verständnis dafür, daß Du glaubst, Beamten wäre nicht zuzumuten, mehr als zweimal pro Jahr wach zu werden!
Außerdem dürfte es beim Gesamt-Arbeitsaufkommen irgendwas zwischen unerheblich und scheißegal sein, ob so ein Beamter die Umstellung im Jahr oder zu Ultimo vornimmt!
Ich stelle mir gerade mal vor, wie es aussehen würde, wenn eine Privatfirma - und nicht wie bei der Stadt die selbstdefinierte Obrigkeit - so wenig auf die Wünsche von Kunden eingehen würde.
:fizeig:
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antiseptisch
Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.
Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.
Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?
Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
Die Finanzämter machen manchen Scheiss, z.B. auch bei Mieten.
Du als Hausbesitzer darfst die Wohnungen nicht nach deinem Verständnis vermieten.
Vermiete mal eine Wohnung zum einem ganz günstigen Preis.
Bei der nächsten EST berichtigt das FA, was du als Miete nehmen musst. Danach berechnen die deine Einnahmen. Und wehe, du legst Widerspruch ein, dann drohen die dir mit dem Finanzgericht.
Aber den Wohnungseigentümern werfen sie vor, Mietpreistreiberein zu machen.
Dieses lügnerische Pack.
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Zitat von
Veruschka
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.
Es bringt nichts, wenn du das Problem wiederholst. Das weiß ich alles schon. Bei keiner anderen Steuer gibt es solche Allüren. Stell dir mal vor, was los wäre, wenn jemand am 2. Januar stirbt und für das komplette Jahr noch Einkommensteuer bezahlen müsste, nur weil er am 1. Januar gelebt hat. Auch bei Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet, genauso wie bei jeder Versicherung.
Damit du es begreifst: Ab welcher Dauer würdest du denn protestieren: Wenn die Grundsteuer nach Jahrzehnten abgerechnet würde? Verkauf am 02.01.21, Pech gehabt, Steuer zahlen bis zum 31.12.30? :haha:
Aber du gehörst auch zu den Menschen, die Recht nicht als Unrecht erkennen (können), nur weil es in gedruckter Form vorliegt. Typisches Dummschaf.
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antiseptisch
Es bringt nichts, wenn du das Problem wiederholst. Das weiß ich alles schon. Bei keiner anderen Steuer gibt es solche Allüren. Stell dir mal vor, was los wäre, wenn jemand am 2. Januar stirbt und für das komplette Jahr noch Einkommensteuer bezahlen müsste, nur weil er am 1. Januar gelebt hat. Auch bei Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet, genauso wie bei jeder Versicherung.
Damit du es begreifst: Ab welcher Dauer würdest du denn protestieren: Wenn die Grundsteuer nach Jahrzehnten abgerechnet würde? Verkauf am 02.01.21, Pech gehabt, Steuer zahlen bis zum 31.12.30? :haha:
Aber du gehörst auch zu den Menschen, die Recht nicht als Unrecht erkennen (können), nur weil es in gedruckter Form vorliegt. Typisches Dummschaf.
Entschuldige mal, du Pfosten, du kapierst das Bewertungsgesetz nicht, aber alle anderen sind doof?
Du hast doch echt den Schuss nicht gehört.
Dir ist aber schon klar, dass du ja irgendwann von der Regelung mal profitiert hast, denn wenn du zum 01.02. ne Wohnung kaufst, wirst du ja dennoch erst im nächsten Jahr grundsteuerpflichtig.
Aber ich gebe es auf.
Jammer einfach weiter, du sog. Finanzexperte:D
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Zitat:
Zitat von
Veruschka
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.
Das könnendie Finanzämter aber auch nur machen, wenn es ihnen bekannt ist.
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harlekina
Das könnendie Finanzämter aber auch nur machen, wenn es ihnen bekannt ist.
Warum sollte es ihnen nicht bekannt sein? Die schauen doch ins Grundbuch.
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Veruschka
Warum sollte es ihnen nicht bekannt sein? Die schauen doch ins Grundbuch.
Da muß es aber erst drinstehen. Was denkst du, wieviel Grundstücke nicht umgeschrieben werden, weil keine Erben da sind? Die dümpeln noch ewig auf dem alten Besitzer rum, weil sie zB. der Freistaat aus irgendwelchen Gründen nicht einträgen läßt. Da modern Einträge in den Akten......
Und ins Grundbuch schauen sie nur, wenn sie es müssen, wenn beispielsweise ein Erbschein vorliegt. Von selber weiß man nicht, ob eine Fortschreibung durchgeführt werden muß.
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Zitat von
harlekina
Da muß es aber erst drinstehen. Was denkst du, wieviel Grundstücke nicht umgeschrieben werden, weil keine Erben da sind? Die dümpeln noch ewig auf dem alten Besitzer rum, weil sie zB. der Freistaat aus irgendwelchen Gründen nicht einträgen läßt. Da modern Einträge in den Akten......
Und ins Grundbuch schauen sie nur, wenn sie es müssen, wenn beispielsweise ein Erbschein vorliegt. Von selber weiß man nicht, ob eine Fortschreibung durchgeführt werden muß.
In seinem Beispiel ging es aber um einen Verkauf.
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Veruschka
Entschuldige mal, du Pfosten, du kapierst das Bewertungsgesetz nicht, aber alle anderen sind doof?
Du hast doch echt den Schuss nicht gehört.
Dir ist aber schon klar, dass du ja irgendwann von der Regelung mal profitiert hast, denn wenn du zum 01.02. ne Wohnung kaufst, wirst du ja dennoch erst im nächsten Jahr grundsteuerpflichtig.
Aber ich gebe es auf.
Jammer einfach weiter, du sog. Finanzexperte:D
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.
In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.
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Zitat von
antiseptisch
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.
In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.
Mimimi
Wer hier was nicht checkt sieht man ja daran, dass das Thema so vor sich hingedüppelt ist:ätsch:
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Veruschka
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Und genau das ist falsch! Man kann nicht für etwas Steuer bezahlen, wofür die Besteuerungsgrundlage entfallen ist! Ich bezahle ja auch nicht die Kfz-Steuer weiter für ein Auto, was ich mitten im Jahr verkauft habe.
Und hör auf, das Problem zu wiederholen. Was im Gesetz steht, ist das Problem, nicht die Lösung. Da scheint bei dir die Wahrnehmung gestört zu sein.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
Zitat:
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Veruschka
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.
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Zitat von
antiseptisch
Und genau das ist falsch! Man kann nicht für etwas Steuer bezahlen, wofür die Besteuerungsgrundlage entfallen ist! Ich bezahle ja auch nicht die Kfz-Steuer weiter für ein Auto, was ich mitten im Jahr verkauft habe.
Und hör auf, das Problem zu wiederholen. Was im Gesetz steht, ist das Problem, nicht die Lösung. Da scheint bei dir die Wahrnehmung gestört zu sein.
Sie folgt halt dem größten Unsinn, Hauptsache man weiss genau Bescheid über den Unsinn.
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antiseptisch
Und genau das ist falsch! Man kann nicht für etwas Steuer bezahlen, wofür die Besteuerungsgrundlage entfallen ist! Ich bezahle ja auch nicht die Kfz-Steuer weiter für ein Auto, was ich mitten im Jahr verkauft habe.
Und hör auf, das Problem zu wiederholen. Was im Gesetz steht, ist das Problem, nicht die Lösung. Da scheint bei dir die Wahrnehmung gestört zu sein.
Komisch, du hast immer nur ein Problem mit dem Verkauf.
Als das Objekt gekauft wurde, hattest du ja kein Problem erstmal nicht bzw. erst im drauffolgendem Jahr grundsteuerpflichtig zu werden, gell?
Du kannst nur beleidigen, aber ansonsten hast du es nicht drauf.
Kennst du den Gag: wo fliegt ein schwuler Adler hin?
Daran muss ich immer denken, wenn ich dein Profilbild sehe:haha:
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
Zitat:
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antiseptisch
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.
In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.
Wer im Rathaus sitzt hat doch kein Gespür für Gerechtigkeit, nur für die Obrigkeit die sie zahlt.
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antiseptisch
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.
Na los, dann kipp doch das Gesetz. Wenn du dir so sicher bist, dann auf zum Anwalt.
Worauf wartest du noch???:))
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Dr Mittendrin
Sie folgt halt dem größten Unsinn, Hauptsache man weiss genau Bescheid über den Unsinn.
Mit dieser Generation kann man einfach keinen Staat mehr machen. Ich lege dar, dass ein Rechtsgrundsatz (pro rata temporis) gebrochen wird, und kriege zu hören: "Das ist doch Gesetz. Weißt du das nicht?"
Mensch, das ist hier ein politisches Forum. Hier dürfen auch illegale Gesetze besprochen werden. Aber diese Dummbratzen heute glauben, sie dürften nie mal ihre Interessen vertreten, obwohl sie eigentlich linke Zecken sind und es besser wissen müssten. Viele Linke sind heute die schlimmsten Spießer.
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Dr Mittendrin
Wer im Rathaus sitzt hat doch kein Gespür für Gerechtigkeit, nur für die Obrigkeit die sie zahlt.
Zu meiner Jugend wäre es eine Beleidigung gewesen, jemandem vorauszusagen, er würde sich gut als Beamter eignen. Selbst Kinder ahnen schon, was da für Bollerköppe sitzen, die nur auswendig Gelerntes ausführen, selbst wenn es offensichtlich illegal ist.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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latrop
Die Finanzämter machen manchen Scheiss, z.B. auch bei Mieten.
Du als Hausbesitzer darfst die Wohnungen nicht nach deinem Verständnis vermieten.
Vermiete mal eine Wohnung zum einem ganz günstigen Preis.
Bei der nächsten EST berichtigt das FA, was du als Miete nehmen musst. Danach berechnen die deine Einnahmen. Und wehe, du legst Widerspruch ein, dann drohen die dir mit dem Finanzgericht.
Aber den Wohnungseigentümern werfen sie vor, Mietpreistreiberein zu machen.
Dieses lügnerische Pack.
Wetten die würden verlieren. Vertragsfreiheit, nach oben gibt es Grenzen, nach unten nicht, auch 1 cent möglich oder 0 cent.
Manche wollen nur Sex als Gegenleistung ( unversteuert klar ) oder lassen leer stehen.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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Zitat von
antiseptisch
Zu meiner Jugend wäre es eine Beleidigung gewesen.....
Ja, die 60er Jahre, da war die Welt halt noch in Ordnung, gell?:cool:
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Veruschka
Komisch, du hast immer nur ein Problem mit dem Verkauf.
Als das Objekt gekauft wurde, hattest du ja kein Problem erstmal nicht bzw. erst im drauffolgendem Jahr grundsteuerpflichtig zu werden, gell?
Es ist für beide Seiten falsch! Und es geht hier nicht um mich, sondern darum, dass eine Steuerschuld verspätet umgeschrieben wird, nur weil Beamte zu faul sind, innerhalb weniger Wochen taggenau umzustellen.
Erklär mir doch mal, warum man diese Praxis nicht auf die Kfz-Steuer ausdehnen sollte? Warum wohl? Hä? Aber da kommt wieder nix.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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antiseptisch
In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.
Beagle-fan Veru lungert auf dem Amt rum, pardon arbeitet auf dem Amt. Vermutlich dem FA. Klar, dass sie die Interssen vertritt, die sie bezahlen und von den sie profitiert.
Zitat:
Zitat von
antiseptisch
Zu meiner Jugend wäre es eine Beleidigung gewesen, jemandem vorauszusagen, er würde sich gut als Beamter eignen. Selbst Kinder ahnen schon, was da für Bollerköppe sitzen, die nur auswendig Gelerntes ausführen, selbst wenn es offensichtlich illegal ist.
Stimmt, so wars. Das sehen aber die Beamten natürlich anders.
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Dr Mittendrin
Wetten die würden verlieren. Vertragsfreiheit, nach oben gibt es Grenzen, nach unten nicht, auch 1 cent möglich oder 0 cent.
Manche wollen nur Sex als Gegenleistung ( unversteuert klar ) oder lassen leer stehen.
In Spanien bekommt man Mietverträge nur über das Finanzamt. Da wird erst gar nichts frei verhandelt. Das ist wie die Notarpflicht beim Grundstückskauf. Wenn hier die falschen Leute mitlesen, wird das bei uns auch Praxis.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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cornjung
Beagle-fan Veru lungert auf dem Amt rum, pardon arbeitet auf dem Amt. Vermutlich dem FA. Klar, dass die die Interssen vertritt, die sie bezahlen und von den sie profitiert.
Stimmt, so wars. Das sehen aber die Beamten natürlich anders.
Ok, dann ist es vergebene Liebesmüh'.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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Veruschka
Komisch, du hast immer nur ein Problem mit dem Verkauf.
Als das Objekt gekauft wurde, hattest du ja kein Problem erstmal nicht bzw. erst im drauffolgendem Jahr grundsteuerpflichtig zu werden, gell?
Du kannst nur beleidigen, aber ansonsten hast du es nicht drauf.
Kennst du den Gag: wo fliegt ein schwuler Adler hin?
Daran muss ich immer denken, wenn ich dein Profilbild sehe:haha:
Zum Horst ?
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
Ja, Finanzamt, Rathaus, Führerscheinstelle...letztes hat mir noch einer vorgeworfen, dass ich im Ministerium schaffe.
Dann war ich Beamtin, dann wieder H4 und von Beruf Tochter...blalabla:crazy:
Zumindest bin ich kein Alki, kein Pädo- Fanboy und angeblicher Finanzexperte.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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Veruschka
Ja, Finanzamt, Rathaus, Führerscheinstelle...letztes hat mir noch einer vorgeworfen, dass ich im Ministerium schaffe. Dann war ich Beamtin, dann wieder H4 und von Beruf Tochter...blalabla:crazy: Zumindest bin ich kein Alki, kein Pädo- Fanboy und angeblicher Finanzexperte.
Aber gruselig.....
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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Zitat von
cornjung
Aber gruselig.....
Wenn jemand wie du mich gruselig findest, ist das ja wie ein Kompliment für mich.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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Veruschka
Ja, Finanzamt, ... und angeblicher Finanzexperte.
Du hast dich verraten. :haha:
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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antiseptisch
Du hast dich verraten. :haha:
Hmmm und du kapierst nicht nur das Bewertungsgesetz nicht....aber egal, mein lieber Horst:D
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Veruschka
Hmmm und du kapierst nicht nur das Bewertungsgesetz nicht....aber egal, mein lieber Horst:D
Muss man den Schießbefehl an der Mauer auch erst kapieren und wenn nicht, hat man die Klappe zu halten? Merkst du nicht, wie dumm du bist?
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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Veruschka
Wenn jemand wie du mich gruselig findest, ist das ja wie ein Kompliment für mich.
Sorry, ich hab nichts gegen dich, aber ich möchte halt nichts mit dir zu tun haben. Ich steh nicht auf Hinterwäldlerinnen vom Amt . Du bist mir zudem schlicht zu alt und zu flach. Ich verstehe eh nicht, warum du meinst, nach die geifert noch einer. Du müsstest froh sein, wenn sich überhaupt noch jemand für dich interssiert. Die Zeiten der grossen Auswahl sind bei dir längst vorbei.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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antiseptisch
Muss man den Schießbefehl an der Mauer auch erst kapieren und wenn nicht, hat man die Klappe zu halten? Merkst du nicht, wie dumm du bist?
Mensch Horst, Schießbefehl und das Bewertungsgesetz zu vergleichen....jetzt kommst echt in Schmarrn rein.
Gute Besserung, du beleidigte Leberwurst.
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AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf
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cornjung
Sorry, ich hab nichts gegen dich, aber ich steh nicht auf Hinterwädlerinnen ...
Was hast Du gegen nette Mädels aus Hinterwald?