AW: Sog. Falschparken - Führerschein weg.
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esperan
Da muss man erst mal nachweisen wer immer mit dem Auto falsch parkt. Die Halterhaftung kann ja keinen Fahrerlaubnisentzug mit sich ziehen ...
Man muß es nicht nachweisen.
Wenn jemand sein Fahrzeug verleiht, obwohl ständig Parkverstöße damit begangen werden, kann das als Beihilfe ausgelegt und ebenso sanktioniert werden wie die Tat selbst.
Allerdings sind 27 Parkversöße wie im Spiegel-Bericht ziemlich wenig. Die hat man, wenn man ein Fahrzeug in einer Großstadt bewegen muß, schnell beisammen.
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lobentanz
Man muß es nicht nachweisen.
Wenn jemand sein Fahrzeug verleiht, obwohl ständig Parkverstöße damit begangen werden, kann das als Beihilfe ausgelegt und ebenso sanktioniert werden wie die Tat selbst.
Allerdings sind 27 Parkversöße wie im Spiegel-Bericht ziemlich wenig. Die hat man, wenn man ein Fahrzeug in einer Großstadt bewegen muß, schnell beisammen.
Wir sind hier nicht im Strafrecht. Außerdem muss man mir erst mal nachweisen, dass ich all diese Zettel erhalten habe. Beihilfe ... höchstens Unterlassung. Also darauf würde ich es gerne mal anlegen. Dem Herrn Richter würde ich aber die Hölle heiß machen ... natürlich mit Rechtsverdreher.
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esperan
Wir sind hier nicht im Strafrecht. Außerdem muss man mir erst mal nachweisen, dass ich all diese Zettel erhalten habe. Beihilfe ... höchstens Unterlassung. Also darauf würde ich es gerne mal anlegen. Dem Herrn Richter würde ich aber die Hölle heiß machen ... natürlich mit Rechtsverdreher.
Wenn die hinter dem Scheibenwischer angebrachte Zahlkarte nicht eingelöst wird, schreibt die Behörde (seltener die Polizei, die hat so gut wie nie Zeit, sich um Parkverstöße zu kümmern ) eine schriftliche Verwarnung.
Wird diese nicht eingezahlt, kommt es zu einer Ordnungswidrikeitenanzeige.
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Mauser98K
Wenn die hinter dem Scheibenwischer angebrachte Zahlkarte nicht eingelöst wird, schreibt die Behörde (seltener die Polizei, die hat so gut wie nie Zeit, sich um Parkverstöße zu kümmern ) eine schriftliche Verwarnung.
Wird diese nicht eingezahlt, kommt es zu einer Ordnungswidrikeitenanzeige.
Ja klar, dessen Erhalt ich nie bestätigen muss.
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esperan
Ja klar, dessen Erhalt ich nie bestätigen muss.
Die Mahnungen gehen dann per Einschreiben raus.
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/:( Da gibts wohl kein Entkommen ... außer ins Ausland abzuhauen ...
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Ha !
Ein neuer Asuwanderungsgrund: Nach zu viel erhaltenen Strafzetteln und weil ich in Gefahr geriet meinen Führerschein abgeben zu müssen, habe ich ein neues Leben in den USA begonnen. Nun habe ich festgestellt, dass man da schon wegen einem Strafzettel in den Knast kommen kann. Jetzt lebe ich in China und lebe als Ritscha-Fahrer ein besseres Leben.
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Man sollte die Härte des Straßenverkehrsrechtes mit der "Härte" des Jugendstrafrechtes in den Vergleich ziehen! Dann werden dem Bürger die Augen geöffnet!!!
Henning
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mein fahrlehrer hat mir mal von einem erzählt, der eine MPU machen musste, weil er über 200 mal falsch geparkt hatte. Der Kerl war ein Privatdetektiv und hat bei seinen Untersuchungen ajnscheinend den wagen immer im halteverbot stehen lassen.
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WALDSCHRAT
Man sollte die Härte des Straßenverkehrsrechtes mit der "Härte" des Jugendstrafrechtes in den Vergleich ziehen! Dann werden dem Bürger die Augen geöffnet!!!
Henning
Genau ! Nieder mit diesen widerwärtigen Parksündern ! Knäste bauen !