AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
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FranzKonz
Blödsinn. §185StGB schützt die Würde des Menschen nach Art. 1 GG.
So manch einer sieht nur seine eigenen Rechte, will aber nicht begreifen, dass seine Rechte da enden, wo die seiner Mitmenschen beginnen.
Blödsinn zurück! Der Beleidigungsparagraph (Schutz der Ehre) ist wie der Name schon sagt, ein Paragraph für Beleidigte die meinen sie hätte Ehre. Eigentlich gehört Beleidigtsein therapeutisch behandelt und nicht vor ein Amtsgericht.
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nurmalso2.0
Blödsinn zurück! Der Beleidigungsparagraph (Schutz der Ehre) ist wie der Name schon sagt, ein Paragraph für Beleidigte die meinen sie hätte Ehre. Eigentlich gehört Beleidigtsein therapeutisch behandelt und nicht vor ein Amtsgericht.
Streitende Beleidigte gehören in die Donnerkuppel, dort sollen sie das ausdiskutieren.
AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
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Ajax
Wie willst du diese Forderung hinreichend begründen? Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Kompatibilitätstest, d.h. bestimmte "Religionen" dem GG gegenüberstellen ?!
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Bruddler
Kompatibilitätstest, d.h. bestimmte "Religionen" dem GG gegenüberstellen ?!
Auch zu so einem "Kompatibilitätstest" lässt sich fragen: Wie begründest Du seine rechtliche Zulässigkeit?