AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
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Schwabenpower
Ich auch. Aber Du wolltest Größe des Fahrzeug nach Zeit des Führerscheinbesitzes regeln.
In der Regel nutzt man einen Mietwagen ja nicht um damit zehntausende von Kilometern herunterzureißen, sondern die Fahrleistungen sind doch recht überschaubar und da kann man durchaus sich mit dem Gedanke tragen Fahranfängern hier mit Restriktionen zu belegen.
Im Mopedbereich hat es relativ gut geklappt - warum es nicht zumindest auf den Mietwagenbereichbereich übertragen? Einem Führerscheinneuling, welcher ggf. nicht einmal ein eiges Kfz besitzt ein Kfz mit mehreren hundert PS zu überlassen ist im Grunde eine Art russisch Roulette auf vier Rädern - mit dem Risiko, dass man sich nicht selber das Hirn wegbläst, sondern Andere vom Leben in den Tiod befördert.
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BlackForrester
In der Regel nutzt man einen Mietwagen ja nicht um damit zehntausende von Kilometern herunterzureißen, sondern die Fahrleistungen sind doch recht überschaubar und da kann man durchaus sich mit dem Gedanke tragen Fahranfängern hier mit Restriktionen zu belegen.
Im Mopedbereich hat es relativ gut geklappt - warum es nicht zumindest auf den Mietwagenbereichbereich übertragen? Einem Führerscheinneuling, welcher ggf. nicht einmal ein eiges Kfz besitzt ein Kfz mit mehreren hundert PS zu überlassen ist im Grunde eine Art russisch Roulette auf vier Rädern - mit dem Risiko, dass man sich nicht selber das Hirn wegbläst, sondern Andere vom Leben in den Tiod befördert.
Du hast mich immer noch nicht verstanden. Die Dauer des Führerscheinbesitzes sagt doch absolut nichts über die Fahrerfahrung aus.
Nochmal das Beispiel:
1. Fahrer: Führerschein seit 30 Jahren, insgesamt in der Zeit 20 km gefahren
2. Fahrer: Führerschein seit 9 Monaten, insgesamt in der Zeit 100.000 km gefahren
Nach Deinem Modell würde Fahrer 1 den Mietwagen bekommen, Fahrer 2 aber nicht
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Schwabenpower
Du hast mich immer noch nicht verstanden. Die Dauer des Führerscheinbesitzes sagt doch absolut nichts über die Fahrerfahrung aus.
Nochmal das Beispiel:
1. Fahrer: Führerschein seit 30 Jahren, insgesamt in der Zeit 20 km gefahren
2. Fahrer: Führerschein seit 9 Monaten, insgesamt in der Zeit 100.000 km gefahren
Nach Deinem Modell würde Fahrer 1 den Mietwagen bekommen, Fahrer 2 aber nicht
Dies ist so weit so richtig - wo gehobelt wird da fallen halt auch Späne...
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ich58
Bei langen Reisen nehme ich auch gelegentlich einen Mietwagen, meist Octavia oder Passat, das reicht mir.
Du handelst ja auch mit Sinn und Verstand. Das was bei den meisten Mietern der Protzkarren fehlt.
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Ich kann mich an eine Video-Anleitung aus den 2000ern erinnern, wie man eine Lachgaseinspritzung in einen Mietwagen ein- und dann später wieder ausbaut, ohne allzu offensichtliche Spuren zu hinterlassen. :D
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Es handelt sich bei diesen tödlichen Raserunfällen allermeistens um KanackINNEN als Fahrer. Eine Reglemtierung nach Führerscheinbesitzdauer würde da gar nichts bringen. Die ballern in ihrem muslimischen Herrenmenschenwahn einfach drauf los. Wer nicht rechtzeitig weggeht hat Pech gehabt. Der liebe Staat fördert dies wo es geht.
Wenn dann keine Mietwägen für KanackINNEN, was aber aufgrund des AGG/ ADGs wiederum nicht gehen dürfte.