Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
https://www.t-online.de/auto/elektro...enschutz-.html
Vorab - dass Tesla eine Überwachungsbude ist, das ist nun keine Neuigkeit an sich - dass sich jeder Tesla-Fahrer überwachen lässt und Tesla mannigfaltigen Zugriff auf seine Daten erlaubt (man lese die AGB´s) ist auch nichts Neues. Steht ja auch jedem Tesla-Fahrer frei sich vor Elon Musk nackig zu machen.
Jetzt eigentlich auch keine Neuigkeit an sich - aber man darf staunen - so langsam wachen die Medien und die Datenschützer dann doch auf. Nicht nur dass Tesla die Eigentümer seiner Kraftfahrzeuge lückenlos überwacht - jetzt beginnt Tesla u.a. über sein Wächertsystem, aber auch über seine Autopilot-Kameras beginnt den Vekehr lückenlos zu überwachen - klar, nicht per Livestream, wer aber sagt nicht, dass Tesla irgendwann die Daten abruft (ein Schelm der nun Elon Musk glaubt, dass dies nicht und nie und nimmer der Fall wäre).
So legt (?) also Tesla nicht nur ein Bewegungsprofil der Tesla-Eigentümer an - mittels diesr Tesla-Eigentümer ist man nun auch in der Lage Bewegungsprofile anderer Verkehrsteilnehmer anzulegen. Damit aber kann bzw. muss man sich die Frage stellen - da dies ja alles bestens bekannt ist (ich weiß es zumindest seit mindestens 1 Jahr, dass Tesla seine Kameras zur Verkehrsbeobachtung einsetzt)), haben die Tesla-Besitzer die Mentalität eines Stasi-Spitzels, eines Gestapo-Blockwartes oder ähnlicher dienbarer Geister?
Ist man williger Erfüllungshilfte eines Elon Musk, dessen Geschäftsmodell, wohl unstrittig, auf Daten, Daten und nochmals Daten beruht?
Der beste Gag aber, wenn ein Datenschützer sich hinstellt und sagt: "Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt und dabei ständig alle anderen aufzeichnet, ist das ein klarer Datenschutzverstoß. Das darf nicht sein." oder "Aber das dauerhafte Filmen durch Fahrzeuge ist verboten."
Wie wenn das einen Elon Musk interessieren würde - was dessen Reichtum mehrt zieht Musk durch und wenn man dabei geltendes Recht bricht - so what - man sitzt ja in Yankeeland und wird in Deutschland als Held gefeiert...im Grunde müsste man jedem Tesla mit dem Hammer begegnen und die Kameras zerdeppern - Datenrettungsnotwehr sozusagen
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
https://www.t-online.de/auto/elektro...enschutz-.html
Vorab - dass Tesla eine Überwachungsbude ist, das ist nun keine Neuigkeit an sich - dass sich jeder Tesla-Fahrer überwachen lässt und Tesla mannigfaltigen Zugriff auf seine Daten erlaubt (man lese die AGB´s) ist auch nichts Neues. Steht ja auch jedem Tesla-Fahrer frei sich vor Elon Musk nackig zu machen.
Jetzt eigentlich auch keine Neuigkeit an sich - aber man darf staunen - so langsam wachen die Medien und die Datenschützer dann doch auf. Nicht nur dass Tesla die Eigentümer seiner Kraftfahrzeuge lückenlos überwacht - jetzt beginnt Tesla u.a. über sein Wächertsystem, aber auch über seine Autopilot-Kameras beginnt den Vekehr lückenlos zu überwachen - klar, nicht per Livestream, wer aber sagt nicht, dass Tesla irgendwann die Daten abruft (ein Schelm der nun Elon Musk glaubt, dass dies nicht und nie und nimmer der Fall wäre).
So legt (?) also Tesla nicht nur ein Bewegungsprofil der Tesla-Eigentümer an - mittels diesr Tesla-Eigentümer ist man nun auch in der Lage Bewegungsprofile anderer Verkehrsteilnehmer anzulegen. Damit aber kann bzw. muss man sich die Frage stellen - da dies ja alles bestens bekannt ist (ich weiß es zumindest seit mindestens 1 Jahr, dass Tesla seine Kameras zur Verkehrsbeobachtung einsetzt)), haben die Tesla-Besitzer die Mentalität eines Stasi-Spitzels, eines Gestapo-Blockwartes oder ähnlicher dienbarer Geister?
Ist man williger Erfüllungshilfte eines Elon Musk, dessen Geschäftsmodell, wohl unstrittig, auf Daten, Daten und nochmals Daten beruht?
Der beste Gag aber, wenn ein Datenschützer sich hinstellt und sagt: "Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt und dabei ständig alle anderen aufzeichnet, ist das ein klarer Datenschutzverstoß. Das darf nicht sein." oder "Aber das dauerhafte Filmen durch Fahrzeuge ist verboten."
Wie wenn das einen Elon Musk interessieren würde - was dessen Reichtum mehrt zieht Musk durch und wenn man dabei geltendes Recht bricht - so what - man sitzt ja in Yankeeland und wird in Deutschland als Held gefeiert...im Grunde müsste man jedem Tesla mit dem Hammer begegnen und die Kameras zerdeppern - Datenrettungsnotwehr sozusagen
Da gab es aber doch ein Urteil, daß die "dashcams", also im Grunde auch ständige Aufzeichnung, im Einzelfall sogar als Beweismittel zugelassen sind.
Wie paßt das zusammen? Weil es nicht zentral gespeichert wird? Dann ist aber die Begründung der Datenschützer daneben
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
Ganz im ernst: Ich würde gerne zwei Kameras installieren. Eine vorne, eine hinten und 24h aufzeichnen. Danach sofort löschen, sodass man max. 24h hat. Ich muss das noch nichteinmal selber kontrollieren können oder ansehen, sondern rein das Aufzeichnen. Dann kann bei einem Unfall nachgeguckt werden, wer das dumme Arschloch war und der dann bei Falschaussage noch richtig verknackt werden.
Ebenso sollten Fahrradfahrer die an ihrem Unglück selber schuld sind voll bestraft werden wenn ersichtlich ist, dass ein Autofahrer rechtzeitig reagiert hat, aber nicht konnte. Oder Motorradfahrer die an der Ampel an einem vorbeifahren (mir wurscht ob links oder rechts).
Wenn nur die Idioten raus ausm Straßenverkehr wären könnte man ganz gemütlich fahren ohne Hast und Ärger....
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
Zitat:
Zitat von
Nietzsche
Ganz im ernst: Ich würde gerne zwei Kameras installieren. Eine vorne, eine hinten und 24h aufzeichnen. Danach sofort löschen, sodass man max. 24h hat. Ich muss das noch nichteinmal selber kontrollieren können oder ansehen, sondern rein das Aufzeichnen. Dann kann bei einem Unfall nachgeguckt werden, wer das dumme Arschloch war und der dann bei Falschaussage noch richtig verknackt werden.
Ebenso sollten Fahrradfahrer die an ihrem Unglück selber schuld sind voll bestraft werden wenn ersichtlich ist, dass ein Autofahrer rechtzeitig reagiert hat, aber nicht konnte. Oder Motorradfahrer die an der Ampel an einem vorbeifahren (mir wurscht ob links oder rechts).
Wenn nur die Idioten raus ausm Straßenverkehr wären könnte man ganz gemütlich fahren ohne Hast und Ärger....
Sehe ich genauso. Die Frage ist eben, ob das erlaubt ist.
Es gibt zwar Systeme, die auf Beschleunigung reagieren, nutzt Dir aber nichts, wenn Dir ein Radfahrer ins stehende Auto knallt. Letzte Woche genau so hier geschehen.
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
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Zitat von
Nietzsche
Ganz im ernst: Ich würde gerne zwei Kameras installieren. Eine vorne, eine hinten und 24h aufzeichnen. Danach sofort löschen, sodass man max. 24h hat. Ich muss das noch nichteinmal selber kontrollieren können oder ansehen, sondern rein das Aufzeichnen. Dann kann bei einem Unfall nachgeguckt werden, wer das dumme Arschloch war und der dann bei Falschaussage noch richtig verknackt werden.
Ebenso sollten Fahrradfahrer die an ihrem Unglück selber schuld sind voll bestraft werden wenn ersichtlich ist, dass ein Autofahrer rechtzeitig reagiert hat, aber nicht konnte. Oder Motorradfahrer die an der Ampel an einem vorbeifahren (mir wurscht ob links oder rechts).
Wenn nur die Idioten raus ausm Straßenverkehr wären könnte man ganz gemütlich fahren ohne Hast und Ärger....
wer das dumme Arschloch war –ist für mich überhaupt keine Frage
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
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Schwabenpower
Da gab es aber doch ein Urteil, daß die "dashcams", also im Grunde auch ständige Aufzeichnung, im Einzelfall sogar als Beweismittel zugelassen sind.
Wie paßt das zusammen? Weil es nicht zentral gespeichert wird? Dann ist aber die Begründung der Datenschützer daneben
Es gibt - da hast Du recht- ein Urteil des Bundesgerichthofes, welches die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel zulassen. ABER -wie in Deutschland üblich - mit einem gewaltigen Interpretationsspielraum.
Generall gilt
- eine DashCam ohne Aufzeichnung kann man betrieben so lange man will
- dauerhaftes filmen mit Aufzeichnung ist verboten
Jetzt wird es - typisch deutsch - tricky :D
Wenn Du kurz vor einem Tathergang zur Beweissicherung den Aufnahmeknopf drückst (also z.B. bei einem Unfall oder wenn Dich Jemand durch seinen Fahrstil gefährder oder Du einen eklatenten Verkehrsverstoß dokumentieren willst etc.) oder sich die Kamera automatisch aktiviert, DANN ist die Nutzung und die Speicherung datenschutzrechtlich in Ordnung und zulässig.
Dies wäre auch der Fall, wenn Du die Kamera dauerhaft betreibst, aber immer nur die letzte Minute gespeichert würde - sprich, alte Aufnahmen immer wieder überschrieben würden.
Natürlich spielt auch das Argument der "zentralen" Speicherung eine Rolle. So lange sich die Daten nur auf Deiner DashCam befinden sind dies ja vor dem Zugriff Dritter bzw. Unbefugter ziemlich sicher - speicherst Du diese Daten aber auf einem externen, nicht nur für Dich zugänglichen Medium wird es eben wieder tricky.
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
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Schwabenpower
Sehe ich genauso. Die Frage ist eben, ob das erlaubt ist.
Es gibt zwar Systeme, die auf Beschleunigung reagieren, nutzt Dir aber nichts, wenn Dir ein Radfahrer ins stehende Auto knallt. Letzte Woche genau so hier geschehen.
Warum 24 Stunden - wenn man das Argument der (Unfall-)Beweissicherung anbringt, dann reichen die letzten 30-60 Sekunden vor so einem Geschehen locker aus. Da braucht man keine 24-Stunden-Speicherung.
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Warum 24 Stunden - wenn man das Argument der (Unfall-)Beweissicherung anbringt, dann reichen die letzten 30-60 Sekunden vor so einem Geschehen locker aus. Da braucht man keine 24-Stunden-Speicherung.
Wo habe ich denn was von 24 Stunden geschrieben? Gemeint ist doch nur die ständige Aufnahme.
Alles andere, wie oben beschrieben, ist praxisfern. Wer schaltet schon die Kamera rechtzeitig ein? Erst knipsen, dann bremsen?
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Wo habe ich denn was von 24 Stunden geschrieben? Gemeint ist doch nur die ständige Aufnahme.
Alles andere, wie oben beschrieben, ist praxisfern. Wer schaltet schon die Kamera rechtzeitig ein? Erst knipsen, dann bremsen?
Eigentlich wollt eich Nietzsche antworten - irgendwie bist Du mir dann in die Quere gekommen :D...also nicht für Dich bestimmt.
AW: Tesla-Autokameras: Verstoßen sie gegen den Datenschutz?
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BlackForrester
https://www.t-online.de/auto/elektro...enschutz-.html
Vorab - dass Tesla eine Überwachungsbude ist, das ist nun keine Neuigkeit an sich - dass sich jeder Tesla-Fahrer überwachen lässt und Tesla mannigfaltigen Zugriff auf seine Daten erlaubt (man lese die AGB´s) ist auch nichts Neues. Steht ja auch jedem Tesla-Fahrer frei sich vor Elon Musk nackig zu machen.
Jetzt eigentlich auch keine Neuigkeit an sich - aber man darf staunen - so langsam wachen die Medien und die Datenschützer dann doch auf. Nicht nur dass Tesla die Eigentümer seiner Kraftfahrzeuge lückenlos überwacht - jetzt beginnt Tesla u.a. über sein Wächertsystem, aber auch über seine Autopilot-Kameras beginnt den Vekehr lückenlos zu überwachen - klar, nicht per Livestream, wer aber sagt nicht, dass Tesla irgendwann die Daten abruft (ein Schelm der nun Elon Musk glaubt, dass dies nicht und nie und nimmer der Fall wäre).
So legt (?) also Tesla nicht nur ein Bewegungsprofil der Tesla-Eigentümer an - mittels diesr Tesla-Eigentümer ist man nun auch in der Lage Bewegungsprofile anderer Verkehrsteilnehmer anzulegen. Damit aber kann bzw. muss man sich die Frage stellen - da dies ja alles bestens bekannt ist (ich weiß es zumindest seit mindestens 1 Jahr, dass Tesla seine Kameras zur Verkehrsbeobachtung einsetzt)), haben die Tesla-Besitzer die Mentalität eines Stasi-Spitzels, eines Gestapo-Blockwartes oder ähnlicher dienbarer Geister?
Ist man williger Erfüllungshilfte eines Elon Musk, dessen Geschäftsmodell, wohl unstrittig, auf Daten, Daten und nochmals Daten beruht?
Der beste Gag aber, wenn ein Datenschützer sich hinstellt und sagt: "Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt und dabei ständig alle anderen aufzeichnet, ist das ein klarer Datenschutzverstoß. Das darf nicht sein." oder "Aber das dauerhafte Filmen durch Fahrzeuge ist verboten."
Wie wenn das einen Elon Musk interessieren würde - was dessen Reichtum mehrt zieht Musk durch und wenn man dabei geltendes Recht bricht - so what - man sitzt ja in Yankeeland und wird in Deutschland als Held gefeiert...im Grunde müsste man jedem Tesla mit dem Hammer begegnen und die Kameras zerdeppern - Datenrettungsnotwehr sozusagen
Eigentlich müsste die Betriebserlaubnis bei der Schrottkarre längst entzogen sein.