AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen
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Sven71
Naja, nicht ganz. Rechtsverordnungen sind zwar wie Gesetze im Wortlaut rechtsverbindlich - im Gegensatz zu technischen Regeln, DIN Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, etc. - aber sie sind in der Normenhierarchie Gesetzen untergeordnet. Verordnungen präzisieren letztlich Gesetze und haben sich im Rahmen dessen zu bewegen, was das jew. Gesetz an Spielraum zugesteht. So spiegelt sich die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz in den darunter stehenden Verordnungen (Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, etc.). Das ist das Wesen der geteilten Gewalt, daß Regierungen sich über das "wie" der Umsetzung vom Parlament verabschiedeter Gesetze Gedanken machen. Sonst könnte das Parlament das auch ohne Regierung und dann mit mehr Macht bei nur einer Gewalt durchziehen.
Daß die Praxis weniger durch checks & balances und mehr durch Mauscheleien im Hinterzimmer geprägt ist, ergibt sich nicht zwingend aus der Aufteilung der gesetzgeberischen Kompetenz des Parlaments und der Kompetenz der Regierung, die Umsetzung der Gesetze ver- oder entschärfend zu konkretisieren. Es hat aber zur Folge, daß mißbräuchliche Begehrlichkeiten per Absprachen zwischen Regierungspartei(en) und Parlament durchgesetzt anstatt durch die gegenseitige Kontrolle verhindert werden.
Höchstrichterliche Entscheidungen sind ebenfalls rechtsverbindlich, allerdings können sie keine Gesetze aushebeln. Sie können nur im zugestandenen Ermessensrahmen eine Lesart des jew. Gesetzes als verbindlich festlegen. Oder im Fall des BVerfG die Verfassungswidrigkeit feststellen. Was in Zeiten, in denen die Verfassungsrichter wenige Tage vor kritischen Entscheidungen mit dem Regierungsoberhaupt dinieren, ebenfalls gemauschelten Charakter entwickelt.
Insofern doch, der Sinn der Gewaltenteilung wird in der BRD in mehrfacher Weise verwässert. Vom Partienproporz des BVerfG bis zur Ernennungskompetenz höchstrichterlicher Positionen der Judikative durch das Bundesjustizministerium. Solche ... wie war das ... "Verschränkungen" wären mit entsprechendem politischen Willen vermeidbar gewesen.
Was wolltest du mit deinem Geschwalle jetzt sagen ? Kannst jeden deiner herangezerrten angeblichen Fehlkonstruktionen einzeln in seiner Art von den entsprechenden Institutionen ( Verfassungsgerichten, parlamentarischen Ausschüssen etc. ) prüfen und beanstanden lassen.
Das Politik, Politik machen bedeutet, wirst du schlucken müsse. Deine Auffasung davon sei deine und versuche die auf und in den dafür vorgesehenen Wegen in unsere politische Landschaft einzubringen. Wenn du nicht reüssierst, dann ist das schlucken.
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beathooven
Ich darf aber auch feststellen, dass deine Ansicht für'n Po ist, weil wir haben mit den Regeln des GG und der daraus folgenden FDGO die beste demokratisch gesicherte Aufstellung der Welt um unsere Freiheit zu schützen.
Wo läßt du denken?
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Don
Wo läßt du denken?
Der ist dumm wie Knäckebrot, weil du und Sven ihn überfordert habt. Linke kapieren
eben nichts und werden es niemals tun. Die "politische Korruption" akzeptieren sie momentan
nur deshalb, weil sie ihnen Vorteile bringt, aber nicht dem Land. Solange bis das Geld alle ist.
Und das nur durch die absolut nicht gesetzkonforme Auslegung des herrschenden Rechts.
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Sven71
Ich neige nicht dazu, den Begriff 'Perspektive' auf 'berufliche Perspektive' zu verengen. Und die Idee, daß jemand aufgrund seiner erreichten Position automatisch unbestechlich wird, scheint mir naiv.
Sven71, es ist jedoch genauso naiv zu glauben, ein Richter würde aus purer Dankbarkeit für seine Position Entscheidungen in gewünschter Form treffen. Da gibt es auch keine Garantie.
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Don
Das war nie mein Tenor. Ich bin Realist.
Ich stelle lediglich dar daß das GG gewollter Schund ist, um den sich auch Regierungen, Parlamente sowie Jutiz einen Dreck scheren. Was sie können weil es Schund ist.
Und wie willst du das ändern?
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Gehirnnutzer
Sven71, es ist jedoch genauso naiv zu glauben, ein Richter würde aus purer Dankbarkeit für seine Position Entscheidungen in gewünschter Form treffen. Da gibt es auch keine Garantie.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob er der Regierung überhaupt auch nur Dankbarkeit schuldet. Aber denken wir mal an Überzeugungstäter. Denken wir mal daran, wie diese Regierung noch dazu in der Union die DDRisierung der BRD vorantreiben konnte, ohne daß es nennenswerten Widerstand gab. Ich kann mir gut vorstellen, daß da Kader am Werk sind. Beweisen kann ich es freilich nicht.
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beathooven
Was wolltest du mit deinem Geschwalle jetzt sagen ?
Dir? Nichts. Geh schlafen.
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Gehirnnutzer
Sven71, es ist jedoch genauso naiv zu glauben, ein Richter würde aus purer Dankbarkeit für seine Position Entscheidungen in gewünschter Form treffen. Da gibt es auch keine Garantie.
das hat weniger was mit Dankbarkeit zu tun als vielmehr mit ideologischer Ausrichtung. Auch Ricchter sind nur Menschen und haben selbstverständlich bestimmte ideologische und moralische Vorstellungen. Der Machthabende Seite ist natürlich daran gelegen Position entsprechend der eigenen ideologischen Ausrichtung zu besetzten. Das ist wesentlich zuverlässiger als nur "Dankbarkeit".
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Don
Das war nie mein Tenor. Ich bin Realist.
Ich stelle lediglich dar daß das GG gewollter Schund ist, um den sich auch Regierungen, Parlamente sowie Jutiz einen Dreck scheren. Was sie können weil es Schund ist.
geht das auch konkreter? was genau ist denn ein solcher "Schund" am GG? ....oder einfach alles, was bedeuten würde das dein Post mehr eine Beschreibung deiner Emotion ist, anstatt ein sachlicher Diskussionsbeitrag?
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Trantor
das hat weniger was mit Dankbarkeit zu tun als vielmehr mit ideologischer Ausrichtung. Auch Ricchter sind nur Menschen und haben selbstverständlich bestimmte ideologische und moralische Vorstellungen. Der Machthabende Seite ist natürlich daran gelegen Position entsprechend der eigenen ideologischen Ausrichtung zu besetzten. Das ist wesentlich zuverlässiger als nur "Dankbarkeit".
Du weißt schon, dass die Richter am BVerfG abwechselnd von Bundesrat und Bundestag gewählt werden und um gewählt zu sein eine 2/3 Mehrheit der Stimmen benötigen. Ich kenne keine Partei, die eine 2/3 Mehrheit auf sich vereint oder 2/3 der Länderregierungen stellt.