GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Das Deutsche Volk mag sich ja zu den Menschenrechten bekennen, was diverse Regierungen betrifft, da sehe ich rot/grün/schwarz/rot. Die besten Beispiele sind ja Hartz4 und Stasi2.0.
Das GG scheint für bestimmte Politiker ja nur noch ein lästiges Hindernis beim "Durchregieren" zu sein. Ansonsten müsste nicht das Verfassungsgericht dauernd eingreifen.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.
Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.
Alles sehr schwammig.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
eine sehr gute Idee :top:
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Schlumpf
Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.
Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.
Alles sehr schwammig.
Volle Zustimmung.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Finde ich alles sehr gut. Ab wann wird dieses Gesetz umgesetzt?
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
An einem Tag...........
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Zynixer
Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
An einem Tag...........
wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:] ;)
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:] ;)
Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.
Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Zynixer
Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.
Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.
genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!