AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
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-jmw-
Die legitimatorischer Wirkung schlichter alltäglicher Akzeptanz sollte man da nicht unterschätzen!
Das ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Man kann den Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechtsanspruches des deutschen Volkssouveräns auf eine neue verfassungsgebende Versammlung durchaus als Legitimationsgrundlage der heutigen Verfassung mit dem Namen "Grundgesetz" ansehen, auch wenn die Namenswahl einst die Vorläufigkeit unterstreichen sollte. Die regelmäßige Wiederwahl der politischen Vertreter der heutigen staatsrechtlichen Situation ist quasi eine Art Verfassungsreferendum durch Unterlassen zu Gunsten der Beibehaltung des Grundgesetzes und eine Verzichtserklärung hinsichtlich direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene.
Seltsamerweise bekunden in allen Umfragen zum Thema "direkte Demokratie" ca. 80 % der Deutschen, dass sie das gut fänden.
Wer seine Rechte nicht geltend macht, dem werden sie eben vorenthalten. Das ist immer so und gilt auch für Volkssouveräne.
Allerdings unterliegt der Anspruch auf eine neue Verfassung keiner Verjährung, die Deutschen können der neuen Feudalherrenschicht aus Spitzenparteibuchkarrieristen und Wirtschaftsführern jederzeit die gelbe oder rote Karte zeigen. Bei jeder Wahl.
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Der Begriff "Demokratie" ist "zerfabuliert" - immer schon gewesen.
Ob irgendetwas vorne oder hinten oder um Ulm herum stimmt oder nicht, ist so einfach entsprechend nicht zu sagen.
Nachtrag zu #41: Das ist richtig, man könnte, wenn man wollte!
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-jmw-
Der Begriff "Demokratie" ist "zerfabuliert" - immer schon gewesen.
Ob irgendetwas vorne oder hinten oder um Ulm herum stimmt oder nicht, ist so einfach entsprechend nicht zu sagen.
Nachtrag zu #41: Das ist richtig, man könnte, wenn man wollte!
Ich finde es schon recht einfach rauszukriegen, dass hier etwas nicht stimmt. Verfassungsänderungen bedürfen einer 2 / 3 - Mehrheit von Bundestag und Bundesrat. Auf einer ordentlichen verfassungsgebenden Versammlung wäre eine entsprechende Mehrheit der Berufspolitiker oder gar die Zustimmung des Volkes unmittelbar notwendig. Verfassungsreformen ohne Referendum (Volksabstimmung) sind heute international unüblich, kürzlich erst zweimal in Lateinamerika erfolgt.
Fakt ist aber, dass
1. Der Bann direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene durch die aussenpolitischen Zwänge des Jahres 1949 legitimiert wurde
und
2. seit 1990 etwas über 1 / 3 der Politiker (Union) allein vor der eigenen Wählerklientel "verantwortet", dass es keine direkte Demokratie auf Bundesebene gibt.
Wir haben also immer noch deshalb keine direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene, weil 1949 das halbe Land vom Feind besetzt und die andere Hälfte von Freunden existenziell abhängig war, mithin keine Souveränität nach aussen gegeben und Ruhe erste Bürgerpflicht war.
Das ist ziemlich offenkundig in Unordnung, wenn man diese Schieflage relativieren will, muss man sich nicht wundern, wenn die Kräfte ausserhalb des verfassungsdemokratischen Spektrums mit noch ganz anderen Kalibern von Relativierung bei immer mehr Menschen Gehör finden.
Wir hatten jetzt 60 Jahre Schönwetterdemokratie, jedenfalls für mindestens 2 / 3 der Bevölkerung. Wenn sich das aus Gründen der allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklung und der hiesigen Demographie ändert, wären die Demokraten gut beraten, vermeidbaren Schmutz von ihrer Weste fernzuhalten. Die Abwehr der Nichtdemokraten wird auch so schon schwierig genug werden.
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Staatenloser
Netter Umgangston hier im Forum, das ist es vielleicht warum ich mich hier niedergelassen habe.
Wenn einem was nicht ganz schlüssig ist bzgl. einer Antwort, dann wäre es doch sehr nett, das in einem höflicheren Ton zu klären.
Statt abfällig Kritik zu üben( wie oft soll ich es denn noch sagen) könnte man vielleicht Bildungslücken , welche jeder hat gegenseitig auffüllen.
Aber ich vergass das mann in diesem System ja keine Schwäche zeigen darf.
Dann versuch ich mal meine Auffassung von Artikel 146 darzulegen ...
Dieses Grundgesetz (Achtung keine Verfassung! Kommt einer Verfassung gleich) siehe
Carlo Schmid "Politik als geistige Aufgabe"Büchergilde Gutenberg. Printed in Germany 1974 ISBN 3 7632 1803 3
das nach Vollendung der Einheit... Die eigentlich seit zwanzig Jahren vollzogen sein soll, was nicht so ganz stimmt denn es fehlen noch unsere Ostgebiete. ...und Freiheit Deutschlands ( da steht nichts von Freiheit der Bundesrepublik) ....für das gesamte deutsche Volk gilt (hier steht nirgends wo sich dieses gesamte deutsche Volk aufzuhalten hat) es leben auch heute noch Deutsche mit BRD-Pässen in den ehemaligen Ostgebieten. .....verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung (kein Grundgesetz oder sonst ein Pamphlet wie der Vertrag von Lissabon etc.) in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke(auch von denn Wahlberechtigten Deutschen aus Ostdeutschland)in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Erinnert sich noch jemand an die EU-Verfassung, die von Holland und Frankreich abgelehnt wurden.
Von hier aus ein nachträgliches Dankeschön an die Bürger dieser beiden Länder.
In einem Interview hatte seinerzeit sich Außenminister Josef Fischer, einmal bzgl. der Volksabstimmung für die BRD-Bürger so ausgedrückt (Ich möchte es einmal mit meinen Worten sagen... Das wir zu Doof wären um die Tragweite diese Referendums zu begreifen). Obwohl ich nie ein Freund dieses Herren war und bin, muss ich Ihm zu dieser Äußerung zustimmen.
Hätten wir durch Volksabstimmung uns mehrheitlich zur EU-Verfassung bekannt, hätte sich um wieder auf Artikel 146 zu kommen, das deutsche Volk(denn in den Ostgebieten Polen etc. war ja auch EU-Wahl)eine neue Verfassung gegeben.
Dann wäre uns auf lange, lange Sicht eine Nationale Verfassung versagt.
So jetzt brauche ich erst mal was zu Trinken.
Bevor ich es vergesse meine Damen und Herren.
Sollte einer der Sich oben in den Zeilen wieder erkennt eine andere oder ergänzende Sichtweise haben, würde ich mich doch sehr freuen seinen Beitrag diesbezüglich zu Lesen.
Alle anderen denen es zu mühsam ist, sich so Auszudrücken das es verständlich wird empfehle ich, sich doch mal im Forum von WKW zu tummeln.
und da gibt es User, denen das alles völlig klar und eindeutig ist (wie es laut seiner Äußerung jedem Schüler sein sollte)!
Hier noch so ein "Unintelligenter":
http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf
so, nun kommt der Erklärbär "Biskra"!
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-jmw-
Wer daraus schliesst, es gäbe derzeit keinen Mietvertrag, sollte Abstand nehmen von juristendeutschen Texten, finde ich. :)
:)):]
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bernhard44
und da gibt es User, denen das alles völlig klar und eindeutig ist (wie es laut seiner Äußerung jedem Schüler sein sollte)!
Hier noch so ein "Unintelligenter":
http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf
so, nun kommt der Erklärbär "Biskra"!
Nö. Irgendwann wirds affig, Bernhard. Aus deinem Verweis geht übrigens klar hervor, daß auch das BVerfG meine Ansicht teilt. :]
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Biskra
Ah, dir mangelt es an Textverständnis; "das gesamte deutsche Volk" inkludiert weder Schluchtenscheißer noch irgendwelche Tirolos.
Geht schon, Liberalo. Da allgemein bekannt ist da ich kein "Großdeutscher" bin wühlst du, wie immer, im Nichts.
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Biskra
Nö. Irgendwann wirds affig, Bernhard. Aus deinem Verweis geht übrigens klar hervor, daß auch das BVerfG meine Ansicht teilt. :]
Die teilen Deine Ansicht nicht, weil sie nach "Biskra" gegoogelt haben, bevor sie sich zu dem Thema geäussert haben.
Ein Verfassungsreferendum würde ganz sicher die Frage der Besetzungsmodalitäten des Bundesverfassungsgerichts aufwerfen. Die Mehrzahl der Deutschen würde bestimmt nicht gutheissen, dass das kleine Grüppchen von Spitzenparteibuchkarrieristen, das hier alles auskungelt - damit meine ich nicht deren parlamentarisches Dienstpersonal - auch noch die Bundesverfassungsrichter und den Bundespräsidenten nach Parteibuchproporz auskungelt, die Deutschen sind nur gewöhnt, dass irgendwelche Mächtigen über ihre Köpfe hinweg ausnahmslos alles für sie entscheiden.
In dieser Frage sind die Verfassungsrichter also befangen und die Mehrzahl der Fachautoren sehr vorsichtig. Wenn`s wirklich an`s Eingemachte geht, legt sich von denen keiner gerne mit dem Machtestablishment an.
Übrigens soll Frau Zypries demnächst Verfassungsrichterin werden, dann kann sie ihren eigenen Murks durchwinken und Herr Biskra wähnt sich ganz treudoofdeutsch in der besten aller Welten.
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Veritas2009
Die teilen Deine Ansicht nicht, weil sie nach "Biskra" gegoogelt haben, bevor sie sich zu dem Thema geäussert haben.
Ein Verfassungsreferendum würde ganz sicher die Frage der Besetzungsmodalitäten des Bundesverfassungsgerichts aufwerfen. Die Mehrzahl der Deutschen würde bestimmt nicht gutheissen, dass das kleine Grüppchen von Spitzenparteibuchkarrieristen, das hier alles auskungelt - damit meine ich nicht deren parlamentarisches Dienstpersonal - auch noch die Bundesverfassungsrichter und den Bundespräsidenten nach Parteibuchproporz auskungelt, die Deutschen sind nur gewöhnt, dass irgendwelche Mächtigen über ihre Köpfe hinweg ausnahmslos alles für sie entscheiden.
In dieser Frage sind die Verfassungsrichter also befangen und die Mehrzahl der Fachautoren sehr vorsichtig. Wenn`s wirklich an`s Eingemachte geht, legt sich von denen keiner gerne mit dem Machtestablishment an.
Übrigens soll Frau Zypries demnächst Verfassungsrichterin werden, dann kann sie ihren eigenen Murks durchwinken und Herr Biskra wähnt sich ganz treudoofdeutsch in der besten aller Welten.
Du meinst also, die Verfassungsrichter könnten das nicht beurteilen, weil sie da befangen wären und du könntest das besser beurteilen, weil du kein Verfassungsrichter / ein juristisch Unbedarfter bist, während meine Feststellung, daß meine Ansicht mit der des BverfG. übereinstimmt, mich als treudoofdeutsch qualifiziert, obwohl ich meine Ansicht formuliert habe, bevor mir bekannt war, daß sie auch vom BverfG. geteilt wird. Ist zumindest eine originelle Ansicht deinerseits.
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Biskra
Du meinst also, die Verfassungsrichter könnten das nicht beurteilen, weil sie da befangen wären und du könntest das besser beurteilen, weil du kein Verfassungsrichter / ein juristisch Unbedarfter bist, während meine Feststellung, daß meine Ansicht mit der des BverfG. übereinstimmt, mich als treudoofdeutsch qualifiziert, obwohl ich meine Ansicht formuliert habe, bevor mir bekannt war, daß sie auch vom BverfG. geteilt wird. Ist zumindest eine originelle Ansicht deinerseits.
1. Ich bin juristisch nicht ganz unbedarft, ich habe das 2. Staatsexamen.
2. Deshalb habe ich sehr viele BVerfG - Urteile gelesen und halte das Gericht in Fragen, in denen es für die politische Klasse um sehr viel (speziell sehr viel Geld) geht, für befangen. In eigenen Angelegenheiten natürlich auch. Dass die Richter nach Parteibuchproporz von den Spitzenparteibuchkarrieristen ausgekungelt werden, ist für mich die Erklärung dafür und nicht der ursprüngliche Grund für die Skepsis. Das war u. a. das unterirdisch begründete Urteil zur Alteigentümer - Abzocke durch die Kohl - Regierung.
3. Vielleicht ist die Bezeichnung "treudoofdeutsch" originell, vielleicht auch nicht. Jedenfalls ist sie in Deinem Fall zutreffend.