:fizeig::haha::haha::isgut:Zitat:
Wenn ich mir die Urteile des Gerichts ansehe, scheinen sie dennoch durchaus unabhängig zu handeln.
Besser kann man sich nicht selbst disqualifizieren.
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:fizeig::haha::haha::isgut:Zitat:
Wenn ich mir die Urteile des Gerichts ansehe, scheinen sie dennoch durchaus unabhängig zu handeln.
Besser kann man sich nicht selbst disqualifizieren.
Man muss aber auch die Freiheit haben, Gutes und Bewährtes zu behalten. Vielleicht waren unsere Altvorderen ja gar nicht so blöd.
Mach das doch mal; Themenvorschlag "Verfassungswerkstatt", Verfahrensvorschlag: Wir gehen von der bestehenden aktuellen Fassung des Grundgesetzes aus und gründen eine Gruppe mit dem selben Namen - nur Gruppenmitglieder sollen bei Vorschlägen für Änderungsanträge stimmberechtigt sein, und über jeden Änderungsantrag muss abgestimmt werden, eventuell muss vorher eine festzulegende Frist bis zur Abstimmung verstreichen. Jeder Änderungsantrag muss begründet werden. Die Abstimmungsergebnisse und beschlossene Änderungen müssen gespeichert werden und jederzeit wieder abrufbar sein. Beschlossene Änderungen wären dann von Dir oder einem anderen Gruppenmitglied eingearbeitet werden; das genaue Verfahren wäre in zu erlassende Gruppenregeln aufzunehmen. So könnte dann im Lauf der Zeit eine auf der Höhe der Zeit befindliche und gehaltene Verfassung entwickelt werden. Wegen der technischen Umsetzung im Forum müssten uns vielleicht die Forenbetreiber zur Hilfe kommen; ich verfüge jedenfalls nicht über die nötigen Kenntnisse.
Also, lass' mal wissen, ob Du das anleiern willst - wenn ja, würden wir das genaue Verfahren festlegen.:gib5:
Man braucht nicht in jeder Generation das Rad neu zu erfinden und eine neue Verfassung zu beschließen, muss aber dafür sorgen, dass die bestehende Verfassung von jeder Generation auch so geändert und weiterentwickelt werden kann, dass sie immer auf dem aktuellen Stand der Erfordernisse jeder Generation gehalten werden kann, z.B. durch unmittelbare Gesetzgebung des Volkes.
In der Präambel zum Grundgesetz heißt es seit 1990, dass das Grundgesetz nun für das ganze Deutsche Volk gelte. Umfasst der Geltungsbereich dieses Satzes wirklich das ganze Deutsche Volk?
Zweifel können sich zum Einen daraus ergeben, dass in Art. 116 GG das Deutsche Volk bezogen auf das Gebiet des Deutschen Reiches am 31.12.1937 definiert ist. Zum Anderen ist im 2+4-Vertrag vom 12.9.1990 als dessen Geltungsbereich in der Regel das Vereinte Deutschland genannt. Dieses Vereinte Deutschland soll aus der Vereinigungs- und Gebietssumme der Alt-BRD und der Ex-DDR bestehen, sich also nicht auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße erstrecken (Art. 1); es verpflichtet sich darin auch, künftig an keinen Nachbarstaat Gebietsforderungen über die Gebietssumme aus Alt-BRD und Ex-DDR hinaus zu stellen, wohlgemerkt: das Vereinte Deutschland! Das soll auch für eine neue deutsche Verfassung gelten, die gemäß Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes tritt. Dann heißt es in Art. 7 Abs. 2 des Vertrages, dass das Vereinte Deutschland seine volle Souveränität zurück erlange.
Merkwürdigerweise heißt es aber in Art. 7 Abs. 1, dass die vier Siegermächte gegenüber "Deutschland als Ganzem" auf ihre bisherigen Rechte aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg verzichten. Ist damit auch das "Vereinte Deutschland" gemeint, von dem im ganzen übrigen Vertrag die Rede ist, oder wollten die Siegermächte damit zum Ausdruck bringen, dass sie eben dem ganzen Deutschland seine Souveränität zurück geben? Hätten sie auch in dieser Regelung vom Vereinten Deutschland reden müssen, wenn ihre Souveränitätsfreigabe sich nur auf dieses hätten beziehen sollen, und ist daraus nicht zu schließen, dass auch sie zwischen diesem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem unterscheiden? Das würde bedeuten, dass das auch gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 formell noch fortbestehende Deutsche Reich seine volle Souveränität zurück erhalten hätte, und das würde wiederum bedeuten, dass das ganze Deutsche Volk, also auch die gem. 116 GG als Deutsche definierten Bewohner des östlich von Oder und Neiße liegenden Gebiets nach dem Stand vom 31.12.1937 zusammen mit den Bürgern des mit dem Deutschen Reich teilidentischen Gebiets des "Vereinten Deutschland" das Deutsche Reich dadurch wiederbeleben könnten, dass sie es durch Einsetzen der in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vorgesehen Staatsorgane wieder handlungsfähig machen, oder?
Nehmen wir mal an, das würde geschehen. Nehmen wir weiter an, danach würde das Volk des Vereinten Deutschland im Sinn des 2+4-Vertrages in freier Selbstbestimmung und unter Ausüben seiner nach diesem Vertrag wiedererlangten Souveränität beschließen, die Bundesrepublik Deutschland aufzulösen oder im Deutschen Reich aufgehen zu lassen, also ihr nicht nach Art. 146 GG eine neue Verfassung zu geben, sondern sie schlicht und einfach aufzulösen oder im dann ja wieder voll gegenwärtigen Deutschen Reich aufgehen zu lassen. Wäre dann nicht das Deutsche Reich berechtigt, die Ostgebiete zurück zu fordern, weil es ja nicht an den 2+4-Vertrag und dessen Anspruchsverbot gebunden wäre, und wäre das Deutsche Volk dann nicht auch schuldenfrei, weil die Staatsschulden ja von der Bundesrepublik gemacht wurden? - das allerdings nur, wenn die Bundesrepublik nicht im Deutschen Reich aufgehen und dieses damit zu seinem Rechtsnachfolger machen, sondern sich schlicht und einfach auflösen würde!
Jefferson war der Ansicht, dass die Verfestigung politischer Strukturen durch Parteiungen, Lobbygruppen usw. einer bloss gesetzlichen Fortentwicklung entgegenstünden, da diese Sonderinteressen sie immer beeinflussen würden.
Hingegen eine neue Verfassung müsste jedesmal wieder vom Volke diskutiert werden.
Sie käme zwar nicht "von unten", wohl aber hätten bei ihrem Zustandekommen auch Kräfte jenseits der Etablierten eine Chance.
Wie weit man sich dem annähern kann durch Direktdemokratie, wäre zu überlegen.
Immer langsam mit die junge Pferde! :)
Erstmal einen Faden aufmachen, um das Thema anzudiskutieren.
Sollten sich genügend Leute finden, dann kann man darüber entscheiden, ob man die Sache a bissle institutionalisiert.
Wobei ich Deine Vorschläge, wie man das konkret aufziehen könnte, durchaus gut finde.
Dardonthinis, beschäftige dich mal mit der Geschichte des Grundgesetzes, insbesondere mit der Rede Carlo Schmidts vor dem Parlamentarischen Rat, daraus stammt nämlich die Aussage, es geht nicht darum einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern ein Teil des deutschen Staates zu reorganisieren.
Auf dieser Rechtsansicht bauen etliche Urteile des BverfG auf, Grundlagenvertrag, Teso-Beschlüsse. Die Urteile gehem von der Fortexistenz des Deutschen Reiches aus, das mangels Organisation handlungsunfähig ist.
Da Carlo Schmidt von Reorganisation gesprochen hat, ist es die Rechtsauffassung das die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern mit ihm identisch ist.
Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland sind ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
Wenn hier eine neue Verfassung gezimmert werden soll, ist es völlig brotlose Kunst, die deutsche Geschichte seit 1945, seit 1919, seit 1848 oder seit 1815 aufzuarbeiten. Man muss das nehmen, was heute ist. Über mehr können wir nicht verfügen. Wie es zum heutigen Zustand gekommen ist, ist völlig unerheblich. Und wenn Luxemburg noch so oft früher mal zum Deutschen Bund gehörte ... heute gehört es nicht mehr zu Deutschland. Usw. usf. ...