AW: Trigema-Chef haftet persönlich
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meckerle http://www.politikforen.net/images/c...s/viewpost.gif
Wer Waren oder Dienstleistungen einkauft und sie nicht bezahlt handelt kriminell.
Wer MA um ihre Löhne prellt ebenfalls.
Seit März 2009 gibt es das Handwerkersicherungsgesetz, damit wird die Durchgriffshaftung zumindest im Bauhandwerk einfacher.
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GG146
Dieses Gesetz
( § 648a BGB ) ist natürlich zu begrüssen, weil es viele Betrugsmaschen erschwert, die gerade die Baubranche furchtbar gebeutelt haben.
Aber an den Grundvoraussetzungen für die Durchgriffshaftung im Gesellschaftsrecht ändert das nichts,
man muss immer noch einen Betrug nachweisen, um an das Privatvermögen des Geschäftsführers zu kommen. Und das ist nicht ganz einfach.
So schwierig ist es nicht, einen vorsätzlichen Betrug nachzuweisen.
Ich kenne einige Fälle aus unserer Region, wo die Betrüger im Knast landeten und zusätzlich ihre Immobilien versteigert wurden um die Gläubiger zum Teil zu befriedigen.
AW: Trigema-Chef haftet persönlich
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meckerle
Danke, ich habe nur ausgeführt, dass........
AW: Trigema-Chef haftet persönlich
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GG146
Eine Durchgriffshaftung entsteht immer, wenn man wegen einer Straftat verurteilt wird, soweit es die durch die Straftat verursachten Schäden betrifft. Bei vorsätzlichen Straftaten ist sogar eine Restschuldbefreiung nach einem sog. "Verbraucherinsolvenzverfahren" ausgeschlossen.
Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen, obwohl man das könnte, ist eine Straftat, § 266a StGB. Sobald man vor einer Insolvenz noch irgendetwas anderes als die SV - Beiträge bezahlt, ist man fällig. Das gilt sogar für die Nettobezüge der Arbeitnehmer.
Das ist der springende Punkt. In dem von mir abgearbeiteten Fall wurde gar nichts mehr bezahlt. Diese Firmen-Insolvenz verlief "sauber".
Die voran gegangene Firma war bereits pleite. Die damalige GF-in zahlt heute noch die KK ab. Die damalige GF-in hatte keine Ahnung, was im Betrieb abging. Sie übernahm diesen Job aus Liebe zu dem Firmeninhaber.
Der ist heute über alle Berge, bekommt Grundsicherung, hat sein Arpartment in der Türkei verkauft, das die damalige GF-in in jedem Jahr auf ihre Kosten hat instand halten lassen. Sie bekam keinen Cent.
Als sie damals die GF für die Firma hatte, musste sie ihr Häuschen in der Heide verkaufen. Die Hälfte davon wurde in die marode Firma gesteckt. War natürlich ein Tropfen auf dem heißen Stein. Auch dieses Geld war weg.
..."Alles für die Firma, alles für den Chef".....ein türkischer "Landsmann, die GF-in eine Deutsche.
AW: Trigema-Chef haftet persönlich
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FranzKonz
So kompliziert nun auch wieder nicht. Bei der KG gibt es einen persönlich haftenden Gesellschafter, den Komplementär, und einen oder mehrere Gesellschafter (Kommanditisten), die wie ein Aktionär nur mit ihrer Einlage haften. Um das Risiko des Komplementärs zu beschränken wird eine GmbH als Komplementär eingesetzt.
Richtig, dass war in meinem Gedächtnis so kurz und präzis nicht mehr gespeichert. Meine Ausbildung ist schon ein ganzes Weilchen her. Danke für Deine Info.
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Trashcansinatra
Auch jetzt haftet er - allerdings über Umwege - mit seinem Privatvermögen. Der Umweg heißt: Sicherheiten aus seinem Privatvermögen!
Aber auch nur dann, wenn er Sicherheiten gegeben hat.
Nach wie vor ist der Mann für mich ein Lügner.
Er hat lauthals jedem der es hören wollte und auch jedem der es nicht hören wollte erklärt er würde mit seinem gesamten Vermögen haften.
Das war bei einer GmbH & Co.KG nie der Fall.
Wenn er private Sicherheiten gegeben hat, handelte er nicht anders wie jeder andere Mensch auch- so einfach ist das und man muß es nicht so verkaufen als wenn das etwas besonderes wäre.
Erst jetzt will er das Unternehmen umwandeln in eine Personengesellschaft was ja kein Risiko darstellt wenn er keine Verpflichtungen mehr hat die es gilt zu bedienen.
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henriof9
Aber auch nur dann, wenn er Sicherheiten gegeben hat.
Nach wie vor ist der Mann für mich ein Lügner.
Er hat lauthals jedem der es hören wollte und auch jedem der es nicht hören wollte erklärt er würde mit seinem gesamten Vermögen haften.
Das war bei einer GmbH & Co.KG nie der Fall.
Wenn er private Sicherheiten gegeben hat, handelte er nicht anders wie jeder andere Mensch auch- so einfach ist das und man muß es nicht so verkaufen als wenn das etwas besonderes wäre.
Erst jetzt will er das Unternehmen umwandeln in eine Personengesellschaft was ja kein Risiko darstellt wenn er keine Verpflichtungen mehr hat die es gilt zu bedienen.
Ohne die Sicherheiten würde er auf Anfrage keinen Kredit bekommen. Das ist doch der Punkt. Darauf wollte ich ja hinaus. Es geht um das Endergebnis: ob oHG, e. K. oder GmbH - er haftet in beiden Fällen persönlich, bei ersterem direkt und bei zweiteren über die Hypotheken usw. ...
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henriof9
Ja.
Wurde, gleichzeitig mit diesen Maßnahmen, auch Personal entlassen ?
Dazu kann ich ehrlicherweise nichts Genaues sagen, da der Betrieb eine hohe Fluktiation in der Belegschaft hatte. Bis auf die Stammannschaft, die vor dem Tod des Erblassers schon viele Jahre im Betrieb beschäftigt war, war es ein ständiges Kommen und Gehen. In der Regel sehr junge Gesellen, die gerade mal ihre Lehre abgeschlossen hatten (also billig) oder auch Ungelernte. Oft waren das auch Leute, die vom Arbeitsamt kamen und dann eine Weile mit Fördergeldern da eine neue Stelle erhielten. Lief die Förderung aus, wurden sie wieder mit scheinheiligen Begründungen auf die Straße gesetzt. Feste Verträge hatten die ja nicht. Außerdem gibt es in einem Baumschulbetrieb immer auch viele Saisonkräfte, die nur zu bestimmten Zeiten arbeiten. Die kamen i.d.R. aus Polen. Deshalb will ich mich nicht aus dem Fenster lehnen und dir mit klarem "Ja" oder "Nein" antworten.
Von den Qualifizierten der Stammbelegschaft wurde allerdings sicher niemand entlassen. So viele waren das ja auch nicht. Ich schätze mal so 6 oder 7 Leute. Einige im Büro, die Mehrzahl im Feld. Die wurden in die neuen Verträge mit der GmbH gelockt. Ich weiß von einem Meister (dem Ältesten und Cleversten, den ich auch persönlich kannte), daß er sich auf diese Nummer nicht eingelassen hatte. Er beharrte auf seinem alten, scheinbar "schlechteren" Vertrag. Der kannte die 3 Töchter von klein auf und wußte, was für verlogene Biester das waren.
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Reilinger
Dazu kann ich ehrlicherweise nichts Genaues sagen, da der Betrieb eine hohe Fluktiation in der Belegschaft hatte. Bis auf die Stammannschaft, die vor dem Tod des Erblassers schon viele Jahre im Betrieb beschäftigt war, war es ein ständiges Kommen und Gehen. In der Regel sehr junge Gesellen, die gerade mal ihre Lehre abgeschlossen hatten (also billig) oder auch Ungelernte. Oft waren das auch Leute, die vom Arbeitsamt kamen und dann eine Weile mit Fördergeldern da eine neue Stelle erhielten. Lief die Förderung aus, wurden sie wieder mit scheinheiligen Begründungen auf die Straße gesetzt. Feste Verträge hatten die ja nicht. Außerdem gibt es in einem Baumschulbetrieb immer auch viele Saisonkräfte, die nur zu bestimmten Zeiten arbeiten. Die kamen i.d.R. aus Polen. Deshalb will ich mich nicht aus dem Fenster lehnen und dir mit klarem "Ja" oder "Nein" antworten.
Von den Qualifizierten der Stammbelegschaft wurde allerdings sicher niemand entlassen. So viele waren das ja auch nicht. Ich schätze mal so 6 oder 7 Leute. Einige im Büro, die Mehrzahl im Feld. Die wurden in die neuen Verträge mit der GmbH gelockt. Ich weiß von einem Meister (dem Ältesten und Cleversten, den ich auch persönlich kannte), daß er sich auf diese Nummer nicht eingelassen hatte. Er beharrte auf seinem alten, scheinbar "schlechteren" Vertrag. Der kannte die 3 Töchter von klein auf und wußte, was für verlogene Biester das waren.
Ehrliche Meinung - mit Frauen als Führungskräfte (wenn sie nicht gerade Naturwissenschaftlerinnen waren) habe ich bisher keine guten Erfahrungen gemacht.
Beliebiger Führungsstil nach Nase, andere Denk- und Urteilsweise (taktisch statt strategisch) - für eine Einarbeitung nicht gerade ein gutes Omen, wenn man - wie ich - Wert auf fundierte Grundlagen und Ableitbarkeit legt.
Und wenn sie keinen Nachwuchs haben, sind sie zickig und unausstehlich - weil sich nach der Geburt eines Kindes der Hormonhaushalt ändert, was sich z. B. bei der Fähigkeit des räumlichen Vorstellungsvermögens auswirkt.
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Reilinger
Von den Qualifizierten der Stammbelegschaft wurde allerdings sicher niemand entlassen. So viele waren das ja auch nicht. Ich schätze mal so 6 oder 7 Leute. Einige im Büro, die Mehrzahl im Feld. Die wurden in die neuen Verträge mit der GmbH gelockt. Ich weiß von einem Meister (dem Ältesten und Cleversten, den ich auch persönlich kannte), daß er sich auf diese Nummer nicht eingelassen hatte. Er beharrte auf seinem alten, scheinbar "schlechteren" Vertrag. Der kannte die 3 Töchter von klein auf und wußte, was für verlogene Biester das waren.
Darauf zielte meine Frage auch ab und somit gewinnt Deine Beschreibung hier :
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Reilinger
Was würdest du sagen, wenn ich dir erzähle, daß die drei "Cheffinnen" des besagten Baumschulbetriebes die Sanitär- und Aufenthaltsräume der Belegschaft nicht mehr reinigen und warten ließen, sondern von den Leuten verlangten, sie sollten das in ihrer Freizeit gefälligst selbst tun, wenn sie sich am Dreck störten. Es wäre kein Geld für eine Putzfrau da. Die Krönung war dann, daß sie sogar das Klopapier selbst mitbringen sollten. Gleichzeitig wurden neue Privatautos angeschafft und dem Töchterchen ein Pferd gekauft. Noch Fragen?
nämlich eine gänzlich andere Bedeutung.
Ein Unternehmen versucht, normalerweise, immer erst unnütze bzw. nicht zwingend notwendige Ausgaben zu reduzieren und eine Raumpflegerin gehört dann definitiv mit dazu.
Für einen Betroffenen mag es im Nachhinein immer so aussehen als wenn der Unternehmer bewußt dabei nur sein eigenes Geld versucht zu retten.
Das ist sicherlich am Ende auch meistens so verdeckt aber eben auch die Tatsache, daß das erst dann passiert wenn nichts anderes mehr geht.
AW: Trigema-Chef haftet persönlich
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henriof9
Darauf zielte meine Frage auch ab und somit gewinnt Deine Beschreibung hier :
nämlich eine gänzlich andere Bedeutung.
Ein Unternehmen versucht, normalerweise, immer erst unnütze bzw. nicht zwingend notwendige Ausgaben zu reduzieren und eine Raumpflegerin gehört dann definitiv mit dazu.
Für einen Betroffenen mag es im Nachhinein immer so aussehen als wenn der Unternehmer bewußt dabei nur sein eigenes Geld versucht zu retten.
Das ist sicherlich am Ende auch meistens so verdeckt aber eben auch die Tatsache, daß das erst dann passiert wenn nichts anderes mehr geht.
Na, ich würde in einem Baumschulbetrieb eine Reinigungskraft nicht als "nicht zwingend notwendig" beschreiben. Wenn du in der Saison 9 oder 10 Stunden (oft genug bei schlechtem Wetter da zeitiges Frühjahr oder Herbst) im schlammigen Feld gestanden hast um Bäume zu ballieren und anschließend nochmal 2 oder 3 Stunden zu verladen, dann hältst du eine Dusche nicht mehr für überflüssig. Das ist eine wirklich dreckige Angelegenheit und der AN hat rechtlich einen Anspruch auf Sanitäranlagen und Umkleideräume. So jemandem dann zu sagen, er solle in seiner Freizeit (welcher eigentlich) auch noch umsonst putzen, ist einfach eine Frechheit.
Vielleicht müßte ich ergänzend noch erklären, daß neben den 3 "Cheffinnen" ja auch noch deren gesamter Anhang (Ehemänner, Lebensgefährten) sowie ein Cousin im Büro der Firma "versorgt" wurden. Daß keiner von denen vom Fach war, sondern dort mehr oder minder nutzlos einen Sessel abnutzte, brauche ich wohl nicht eigens zu betonen. Wenn für solche Mitesser Geld da ist, dann sollte es auch für eine Putzfrau reichen...