AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
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-jmw-
Du wirst zugeben müssen, dass es einigermassen unpräzise ist!
Generell verbieten!
Reicht das?
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Buella
Korrekt!
Sollte eine "Religion" bereits in ihren Fundamenten verfassungswidrige Elemente aufzeigen, so hat sie in dem verfassungsmäßigen Rechtsstaat ausgeschissen!
.. und das ist beim Islam der Fall .. wird er verboten ? NEIN ..
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Deutschmann
Da sich hier viele User für eine neue Verfassung stark machen, die in einer Volksabstimmung beschlossen werden soll, werfe ich mal die Frage in den Raum:
Welche Artikel des GG würdet ihr ändern, und wie sollten die dann lauten?
Artikel 16a, Artikel 21 ersatzlos streichen
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Veltins007
Einfaches Beispiel: Alle anerkannten Religionsgemeinschaften müssen durch ihre Vertreter offiziell beurkunden dass eine Apostasie problemlos bei dem örtlichen Gericht möglich ist. Dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft darf durch die Religion oder deren Vertreter/Priester/Imame keine Steine in den Weg gelegt werden und es darf keine gesellschaftlichen Folgen haben.
So oder so ähnlich sollte ein Bekenntnis der anerkannten Religionsgemeinschaften lauten und bei Unterlassung hat der Status der anerkannten Religionsgemeinschaft aber kannt zu werden.
Warum dieses Rumgeschwurbel von Bekenntnis?
Nicht umsonst gibt es "Religionen", welche in ihren Schriften bereits Strategien beinhalten, welche dies umgehen!
Dann geht die ganze Diskussion und Beobachterei bzgl. Auslegung von Religionen wieder von vorne los!
Nein! Wenn eine Religion sich darauf berufen kann, daß andere Menschen aus welchem Grund auch immer minderwertiger sind, kollidiert das mit den Grundrechten!
Da gibt es nichts zu deuteln!
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Buella
Warum dieses Rumgeschwurbel von Bekenntnis?
Nicht umsonst gibt es "Religionen", welche in ihren Schriften bereits Strategien beinhalten, welche dies umgehen!
Dann geht die ganze Diskussion und Beobachterei bzgl. Auslegung von Religionen wieder von vorne los!
Nein! Wenn eine Religion sich darauf berufen kann, daß andere Menschen aus welchem Grund auch immer minterwertiger sind, kollidiert das mit den Grundrechten!
Da gibt es nichts zu deuteln!
:gp:
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Buella
Warum dieses Rumgeschwurbel von Bekenntnis?
Nicht umsonst gibt es "Religionen", welche in ihren Schriften bereits Strategien beinhalten, welche dies umgehen!
Dann geht die ganze Diskussion und Beobachterei bzgl. Auslegung von Religionen wieder von vorne los!
Nein! Wenn eine Religion sich darauf berufen kann, daß andere Menschen aus welchem Grund auch immer minterwertiger sind, kollidiert das mit den Grundrechten!
Da gibt es nichts zu deuteln!
Das sehe ich etwas anders, denn alle religiösen Schriften sind Beschreibungen einer alten und überholten Zeit. Also kollidiert dass dort niedergeschriebene ständig mit unserer heutigen Werte- und Rechtsauffassung. Das alleine sollte also nicht ausreichen um ein Verbot zu rechtfertigen, denn sonst müssen wir auch mittelalterlichen Veranstaltungen oder den Freundeskreis der Steinzeit oder den Freundeskreis des römischen Reiches verbieten. In all den genannten existieren immerhin Aufzeichnungen, die mit unserem Gesetz arge Probleme haben dürften.
Also lege ich mich lieber auf eine verbindliche Auslegung der Schriften fest und will bei fragwürdigen Passagen eine klare und eindeutige Positionierung, die keine großen Zweifel mehr übrig lässt.
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Politikqualle
.. und das ist beim Islam der Fall .. wird er verboten ? NEIN ..
Man sollte endlich aus der Vergangenheit und aus der Gegenwart lernen, wenn man darauf bedacht ist, einen Staat, die Menschen die darin leben, seine Verfassung und die Zukunft der Menschen, welche Staat, Verfassung und Zukunft mit Leben füllen, zu schützen!
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Veltins007
Einfaches Beispiel: Alle anerkannten Religionsgemeinschaften müssen durch ihre Vertreter offiziell beurkunden dass eine Apostasie problemlos bei dem örtlichen Gericht möglich ist. Dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft darf durch die Religion oder deren Vertreter/Priester/Imame keine Steine in den Weg gelegt werden und es darf keine gesellschaftlichen Folgen haben.
So oder so ähnlich sollte ein Bekenntnis der anerkannten Religionsgemeinschaften lauten und bei Unterlassung hat der Status der anerkannten Religionsgemeinschaft aber kannt zu werden.
Erstens ging es nun aber nicht um "anerkannte Religionsgemeinschaften" (oder gar KöRs), sondern um Religion als solche; zwotens kann eine Religionsgemeinschaft kaum überprüfen oder erzwingen, dass "die Gesellschaft" in Gänze oder Teilen so-und-so auf Apostaten reagiert.
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Buella
Man sollte endlich aus der Vergangenheit und aus der Gegenwart lernen, wenn man darauf bedacht ist, einen Staat, die Menschen die darin leben, seine Verfassung und die Zukunft der Menschen, welche Staat, Verfassung und Zukunft mit Leben füllen, zu schützen!
... heißt jetzt was ? Moscheen bauen , damit die Moslems uns zu Gläubigen machen und uns Ungläubige für die Zukunft mit Leben füllen ... :crazy:
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Buella
Generell verbieten!
Reicht das?
D.h. wenn ich der offiziellen Staatsideologie nicht zustimme, wandere ich ins Gefängnis?