Die Politoffiziere der
DDR hatten keinerlei Einspruchsrecht bei Befehlen des jeweiligen Kommandeurs. Allerdings waren sie nach einer Innendienstvorschrift der
KVP [DV-10/3, 1953] zunächst „der direkte Vorgesetzte des gesamten Personalbestandes“ der Einheit, in der sie eingesetzt waren. Sie waren also allein dem Chef der Politischen Verwaltung unterstellt und somit einer zur eigentlichen Befehlskette parallelen unterworfen. Wegen anhaltender Probleme und Unklarheiten über Kompetenzen zwischen Parteiorganen, Politorganen und den eigentlichen militärischen Leitern kam es bald zu mehreren Änderungen und zu Verschiebungen von Einfluss und Abhängigkeiten [„Über die Rolle der Partei in der NVA“; 14. Januar 1958; „Bestimmungen für die Arbeit der Politorgane der NVA“, Juni 1958; Innendienstvorschrift Februar 1959].
In der DDR erfolgte die Ausbildung der Politoffiziere bis 1983 als Zusatzstudium. Der künftige Politoffizier wurde also zuerst an einer der
Offiziershochschulen zum Truppenoffizier ausgebildet. Daran schloss sich eine mindestens einjährige Tätigkeit als Offizier (zumeist als Zugführer) an. Erst danach begann eine 10-monatige Ausbildung an der
Militärpolitischen Hochschule (MPHS) „Wilhelm Pieck“ in Berlin-Grünau.
Ab dem 1. September 1983 erfolgte die Ausbildung zum Politoffizier in einem vierjährigen Direktstudium an einer der Offiziershochschulen (OHS) der
NVA. Nach dem Abschluss (Ernennung zum Leutnant und Verleihung des Grades Diplomgesellschaftswissenschaftler) wurde der Politoffizier als Stellvertreter des
Kommandeurs für politische Arbeit oder als hauptamtlicher
FDJ-Sekretär im Bataillon eingesetzt.
Prominente Beispiele für heute in gehobener Position in der Bundesrepublik tätige, ehemalige DDR-Politoffiziere bzw. Offiziersschüler sind
Holger Hövelmann, ehemaliger Innenminister von Sachsen-Anhalt (2006–2011) und der frühere
Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns,
Karsten Neumann. Der ehemalige Politoffizier
Sven Hüber hatte 2005 und 2006 den Autor
Roman Grafe und mehrere Printmedien verklagt, die über seine Tätigkeit als Politoffizier berichteten.
[4] Das
Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 19. März 2007, dass er „seinen Anspruch auf Anonymität angesichts seines wiederholten Auftretens in der Öffentlichkeit mit Vorträgen und Filmberichten nicht geltend machen“ könne.
[5]