Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Ich mag solche Schwüre. Ich würde immer mit religiöser Beteuerung schwören, da ich dann jederzeit und guten Gewissens den Eid brechen kann, "So wahr mir Gott helfe." ist doch reiner Hohn, als ob mir irgend ein Gott hilft und selbst wenn, kann ich nicht beurteilen ob es wahr ist oder nicht, von daher: Blödsinn.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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Bernhard44
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
Weil der Schwur in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefaßt ist,um strafrechtlich verwertbar zu sein. Wenn ein Bundeskanzler dem deutschen Volk schadet, aber das Gegenteil behauptet, gibt es keine Möglichkeit, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
Der Eid müßte konkreter werden. Z.B. durch eine Zusatzformulierung wie: "Ich schwöre, daß ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde"
Dann sähe die Sache schon anders aus...
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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Bernhard44
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.
Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
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Bernhard44
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Wie lässt sich aus solchen einem "Schwur" ableiten, dass wir seit Jahrzehnten eine stetig wachsende Staatsverschuldung haben? Wo bitte steht die Legitimation dafür geschrieben?
Die Kosten für die neuen BL´s sind nur Teil dieser Situation.
1990 hatte die BRD West ca 450 Milliarden Schulden.
Inzwischen sind es ca. 1,5 Billionen. Hierbei müssen aber die Kriegseinsätze in Afghanistan, Kosovo, Kongo, berücksichtigt werden.
Ferner die Ausgaben für "Entwicklungshilfe" Wo bleibt eine Kontrolle über die Effizienz dieser Ausgaben?
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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Bernhard44
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Man sieht ja an 21 toten Soldaten in Afghanistan was dieser Eid wert ist.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Die bisherigen Reaktionen in diesem Thread zeigen doch, das man den Eid nicht bewerten kann, da in ihm Formulierungen angewandt werden, deren Bedeutung von jedem anders definiert werden.
Jeder hier wird die folgenden Fragen anders beantworten:
Was ist das Wohl des deutschen Volkes?
Das man den Begriff Wohl nicht klar definieren, da jeder darunter etwas anderes versteht, dürfte klar sein.
Und die Auffassungen über das, was als deutsches Volk definiert wird, sind politisch weit gefächert. Das wird schon allein klar werden, das auf diesen Versuch, die Dinge auf eine neutrale und rein sachliche Weise zu betrachten, sicherlich Antworten bezüglich des deutschen Volkes kommen von einer bestimmten Klientel kommen werden, die eine sehr spezielle Form des Ius Sanguinis bevorzugen.
Was nutzt und was schadet dem deutschen Volk?
Schon deswegen nicht klar zu definieren, weil meist des Einen Nutzen, des Anderen Schaden ist.
Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Nun das ist schon deswegen nicht zu beantworten, da bei vielen keine Akzeptanz und kein Vertrauen in die dafür zuständige Kontrollinstanz, dem Bundesverfassungsgericht besteht.
Gewissenhafte Erfüllung der Pflichten
Man kann sein Pflichten durchaus gewissenhaft erfüllen und trotzdem Scheiße bauen.
Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben
Nach Gerechtigkeit kann man streben, wirklich erreichen kann man sie nie.
Zusammengefasst lässt sich sagen, das dieser Eid so viele Bestandteil enthält, die sich eine objektiven Beurteilung entziehen und nur einer subjektiven Betrachtungsweise unterliegen, das man nur eins objektiv sagen kann, wer diesen Eid schwört, bricht diesen Eid im gleichen Moment, aber erfüllt ihn auch im gleichen Moment.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Was ist das Wohl des deutschen Volkes?
Sicherlich nicht die derzeit stattfindende schleichende Islamisierung des Landes durch eine ausländische Besatzungsmacht.
Was nutzt und was schadet dem deutschen Volk?
Politiker, die diese Tatsache bedenkenlos hinnehmen oder gar fördern
Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Zunächst, indem man das GG in allen seinen Artikeln so erfüllt, wie sie da zu lesen sind. Dies ist bei den Art. 38, 137 und 146 nicht der Fall. Als Nächstes so, daß man es der Judikative unmöglich macht, auf Gesetzesverstöße Rabatte unter Berufung auf Art. 4 GG zu gewähren.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
quer
Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Zunächst, indem man das GG in allen seinen Artikeln so erfüllt, wie sie da zu lesen sind. Dies ist bei den Art. 38, 137 und 146 nicht der Fall. Als Nächstes so, daß man es der Judikative unmöglich macht, auf Gesetzesverstöße Rabatte unter Berufung auf Art. 4 GG zu gewähren.
Art. 38
Welche Bedingung von Artikel 38 GG denn nicht erfüllt? Da ist wohl eher ein Verständnisproblem der Wahlgrundsätze deinerseits vorhanden.
Art. 137
Junge, können heißt nicht müssen, das ist eben das Problem ein Kann-Bestimmung.
Simple Logik schein in Zeiten von Pisa auch nicht mehr zu funktionieren.
Art. 146
Muss man hier alles 9999999999999999999mal wiederholen bzw. ist die Dyslexie-Rate in Deutschland höher als die Statistik es sagt.
Artikel 146 GG betrifft einzig und allein die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen damit das GG seine Gütltigkeit verliert, da steht nichts von Verpflichtung und hat auch nie gestanden und schon gar nicht lässt sich mit Art. 146 GG eine Verpflichtung begründen noch ableiten.
Endschuldige bitte quer, aber wenn du forderst, das die Artikel erfüllt werden, wie sie im Grundgesetz zu lesen stehen, dann musst du selber sie richtig lesen.
Im Falle von Artikel 38 GG, könnte man dir noch wohlmeinend eine gewisse Berechtigung von Kritik zu sprechen, denn die Meinungen ob man der Wahlgrundsatz "direkt" nur gerecht wird, wenn sich die Stimme auf eine bestimmte Person bezieht oder auch gerecht wird wenn sich die Stimme auf eine vorherbestimmte Liste von Personen bezieht, differieren.
Bei den anderen Artikeln interpretierst du etwas rein, was da nicht zu lesen ist.