Die AfD wird wohl einstellig. Die FW sind eine Art bequeme Filialpartei der CSU.
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Joa, die Bild wurde gewendet und bereitet jetzt die "Wende" vor. Vor Jahren wurde schon prophezeit,
ist die Merkel weg gehts los. Kommt zum Winter hin eine starke Inflation, ist das revolutionäre Potential dann endlich da, weil die Inflation jeden trifft. Dann könnts hier endlich los gehen....
MfG
H.Maier
Sei Realist, da ist der einzige Grund wieso die CSU über den Flugzeugträger FW bundesweit auftritt. Der AfD Stimmen abzujagen, da die FW im "sogenannten bürgerlichen Lager" verortet wird.
Außer es passiert vor der Wahl noch etwas weltbewegendes Ungemach. Und wenn sich das abzeichnet werden die "gleichgeschalteten Medien" nicht oder nur am Rande geschönt darüber berichten.
Das ist unwichtig! Wichtig ist das die DKP als Neukonstituierung der verbotenen KPD durch obersten
Gerichtsentscheid die DKP zur kommenden Bundestagswahl zugelassen wurde.
Zitat:
ZEIT Online / 27. Juli 2021
Bundesverfassungsgericht
DKP darf zur Bundestagswahl antreten
Erfolg für die Deutsche Kommunistische Partei vor dem Bundesverfassungsgericht: Eine Beteiligung an der Wahl ist zulässig. 19 weitere Beschwerden lehnte das Gericht ab.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) zur Bundestagswahl im September zugelassen. Damit hob das Gericht die Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 8. Juli auf. Beschwerden von 19 weiteren Parteien lehnten die Richterinnen und Richter dagegen ab.
Der Bundeswahlausschuss hatte die DKP abgelehnt, weil sie in den vergangenen Jahren mehrere Rechenschaftsberichte verspätet eingereicht hatte. Nach der Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und -richter des Zweiten Senats reicht das aber nicht aus, um der DKP die Parteieigenschaft abzusprechen.
Der Umfang ihrer Organisation, die Zahl ihrer Mitglieder und ihr Hervortreten in der Öffentlichkeit ließen "darauf schließen, dass sie in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken", hieß es zur Begründung.
Die DKP war 1968 als eine Neukonstituierung der 1956 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gegründet worden. Bei der letzten Bundestagswahl erhielt sie 11.558 Zweitstimmen.
In seiner Sitzung am 8. und 9. Juli hatte der Bundeswahlausschuss insgesamt 53 Parteien zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen. Dazu gehören die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Freien Wähler, die mit mindestens fünf Abgeordneten in Landtagen vertreten sind. Hinzu kommen 44 Kleinparteien, die derzeit in keinem Parlament sitzen. Unter ihnen auch der rechtsextreme III. Weg. Die Entscheidung, den III. Weg zur Bundestagswahl zuzulassen und die DKP nicht, hatte für Kritik gesorgt. Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte jedoch, dass der Bundeswahlausschuss nur formale Kriterien für die Anerkennung als Partei prüfe – aber keine inhaltlichen Fragen zur Programmatik der Parteien.
Die abgelehnten Parteien hatten vier Tage Zeit, um Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dabei war die Beschwerde der DKP die einzig erfolgreiche. Beschwerden anderer Parteien, wie beispielsweise der Republikaner und der Klimaschutzpartei, blieben dagegen erfolglos. Sie wurden als unzulässig eingestuft, weil sie entweder nicht ausreichend begründet waren oder zu spät erhoben wurden. In vier Fällen hielten die Richterinnen und Richter die Beschwerden für "jedenfalls unbegründet".
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