AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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twoxego
Du bist nicht gut im Raten.
Tatsächlich war ich oft in heiklen Situationen.
Das war berufsbedingt.
Wenn Du regelmäßig Programme für 600 bis 800 Leute machst, die fünf bis sechs Stunden Tanz einschließen und gastronomisch betreut werden, hast Du es spätestens am Schluss oft mit solchen zu tun, die nicht verstehen, warum es nichts mehr zu trinken gibt und warum sie sich nun langsam auf den Heimweg machen sollten.
Dies war fast 15 Jahre lang mein fast tägliches Brot.
Ansonsten empfehle ich Dir dringend, einmal darüber nachzudenken, wie Du mit Dir völlig unbekannten Menschen redest.
Du scheinst mir ein ziemlicher Rüpel zu sein.
Das ist ausgesprochen schlecht für's Karma.
Aha, geht doch. Naja, ich hab zum Glück nen anderen Beruf. Muss mich nicht mit 600 Trotteln täglich abegeben. Färbt wahrscheinlich ab. Dein Karma will ich eher nicht haben.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
"Sieh immer den zukünftigen Buddha in mir."
Nina Hagen
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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twoxego
"Sieh immer den zukünftigen Buddha in mir."
Nina Hagen
Du kannst es nicht lassen, gelle?
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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twoxego
"Sieh immer den zukünftigen Buddha in mir."
Nina Hagen
Aber wenn wir schon dabei sind, ... wenn der Mensch plant, lacht sich Gott kaputt.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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Systemhandbuch
Du kannst es nicht lassen, gelle?
Warum sollte ich?
Es ist gerade nicht besonders viel los im Forum.
Es heißt übrigens auch:
"Gott würfelt nicht."
Ich habe keine Ahnung, was das bedeutet aber es hört sich nett an.
Ps.: Dies ist ein gammeliger Fisch.
Du dürftest eher nicht wissen, was der nun soll.
Ich möchte darauf aber keine Rücksicht nehmen.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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twoxego
Warum sollte ich?
Es ist gerade nicht besonders viel los im Forum.
Es heißt übrigens auch:
"Gott würfelt nicht."
Ich habe keine Ahnung, was das bedeutet aber es hört sich nett an.
Ps.:
Dies ist ein gammliger Fisch.
Du dürftest eher nicht wissen, was der nun soll.
Ich möchte darauf aber keine Rücksicht nehmen.
Ok, dann mach ich auch themenfremd weiter, ... Opa war Sturmführer bei der SS. Opa war Sturmführer bei ...na, am kotzen?
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Ok, ich hab´s begriffen und mach es wie Du. Bist ein toter Fisch. Gute Nacht.
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Swesda
Du träumst von meiner Frau? Von MEINER FRAU?
:haha::hsl:
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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Stanley_Beamish
Mit der Titulierung deiner Person als "forenbekanntes Großmaul" ist der Vorgang abgeschlossen.
Nein, der Vorgang ist eben nicht abgeschlossen, denn du hast die Frage nicht beantwortet, warum ausgerechnet du im Notwehrstrang schreibst, obwohl du dich noch nie geweht hast- nicht mal gegen eine alte Frau in der U-Bahn- und nicht mal den Gestzestext kennst. Ach so, halt, du schreibst ja auch in den Frauenthreads, obwohl du noch nie ne Freundin hattest. Und in den Discothreads , obwohl du dich noch nie in eine rein getraut hast. Egal, die Pädo-Pfaffen geben ja auch den Frauen Sex-Ratschläge. Du bist nicht nur der dümmste und feigste User des Forums, du bist auch der heuchlerischte. Aber ich stimme dir zu, an deiner Stelle würde ich mich auch nicht auf ein Forentreffen trauen. Nicht das du dann noch auf ein Grossmaul triffst. :D
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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Azrael
Du bist doch so ein Selbstverteidigungsexperte. Präventive Selbstverteidigung, als erster zuschlagen weil dich jemand provoziert. Glaubst du, damit kommst du vor irgendeinem Gericht durch?
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cornjung
Nein, damit komme ich nicht durch, und habe ich auch noch nie behauptet. Behauptet hab ich, dass ich mich gegen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff notwehren und verteidigen darf. Ja, auch mit Gewalt. Und ich weiss sogar, was " gegenwärtig " bedeutet. Unmittelbar bevorstehend, andauernd oder nicht abgeschlossen. Genug der Nachhilfe !
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Azrael
Weiß ich alles selbst, ich war Kampfkunstausbilder (schon etwas länger her) und der rechtliche Rahmen war ein essentieller Teil meiner Ausbildung. Das sollte nur ein Beispiel sein. Genausowenig wie man damit argumentativ durchkommen würde, so wenig ist der Angriffskrieg von Russland zu rechtfertigen.
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cornjung
Wenn du alles selber weisst, warum fragst du mich dann und zitierst mich zudem absichtlich, bewusst und vorsätzlich falsch ?
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Azrael
Äh...irgendwie kannst du mir gerade anscheinend nicht ganz folgen. Lies es bitte im Kontext nochmal genau was ich geschrieben habe, ich dachte eigentlich ich hätte es erklärt.
Kampfkunstausbilder ? An der VHS oder Verein ? Ich kann dir genau folgen. Du hast gar nichts erklärt, sondern falsche Behauptungen aufgestellt, mich vorsätzlich falsch zitiert und vor allem den Unterschied zwischen Präventivnotwehr und Notwehr nicht verstanden. Präventivnotwehr ist vor einem gegenwärtigen Angriff, und verboten. Notwehr aber ist erlaubt. Lustig das Leute wie du, die ausweislich ihrere Beiträge nicht mal Gesetzestext kennen und vewrstehen ( gegenwärtig !!! ), sich noch nie auf NW berufen, nie eine Gerichtsverhandlung erlebt haben , anderen erklären " womit sie vor Gericht nie duchkommen ". Du kannst das gar nicht beurteilen. So kannst du in deiner VHS für Hausfrauene argumentieren, aber nicht mit Fachleuten.