Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Zitat:
Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef
Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.
In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
Das Gericht gab ihr recht.
http://www.bild.de/BILD/lifestyle/re...-vom-chef.html
....na alles was recht ist! :=
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
"In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen"
Tja selbst schuld hätte das Schulamt keine Muslima eingestellt hätte sich das Problem nicht ergeben.
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Der deutsche michel käme nie auf so eine idee! Da würde brav ein urlaubsantrag gestellt und bei ablehnung= pech gehabt!
und weiter geht es mit den extrawürsten: gebetsraum, pilgern...was kommt noch??(
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Lächerlich!
Wenn ein Christ ohne Attest dreimal am Tag scheissen geht, wird er gekündigt, aber diese Pack darf sich scheinbar alles erlauben.
Abgesehen davon, muss man sich nur den Sitz des Gerichtes anschauen: Köln!
Schwuchteln, Neger, Vaterlandsverräter und muslimischer Abschaum auf einem Fleck!
Dazu noch korrupte Stadtväter und alles ist perfekt...
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Wieso hat man es ihr nicht elaubt ?
Es war doch schulfreie Zeit.
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
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bernhard44
Da fragt man sich ernsthaft, wofür die Aufklärer, teilweise unter Einsatz ihres Lebens, gestritten haben. Ich hätte durchaus noch eingesehen, wenn sich die Frau einen Urlaubsanspruch erstritten hätte. Aber einfach abhauen ist ein Unding.
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.
Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Zitat:
Zitat von
wtf
Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.
Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
In einem INterview bei der Sendung(Namen vergessen"Explosiv" bestand eine Muslima auf Ihrem Kopftuch und bekam deshalb keine Anstellung! Nachgefragt hat sie geantwortet, dass das Kopftuch heilige Pflicht wäre und wenn Sie deshalb keine Arbeit bekäme, wäre das Deutschland schuld und deshalb muss Deutschland auch Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. So einfach geht es!
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Zitat:
Zitat von
wtf
Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
In Deinem Beruf sehr zu empfehlen. :D
AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden
Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.