GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.
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cajadeahorros
3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.
das hat mehr symbolische absicht, dass es dem bürger in den genannten punkten nochmal explizit unter die nase gerieben werden kann, falls er "alle menschen sind gleich" nicht verstanden hat
Zitat:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen (...) seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen (...) bevorzugt werden.
http://www.welt.de/politik/deutschla..._strafbar.html
tja, alle menschen sind gleich, nur manche sind eben gleicher
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Ein typischer Gutmenschenartikel, ähnlich wie bei der UN gehalten.Da jeder weiß wer das GG zusammengestellt hat und wer sich heute vor allem drauf beruft, kann leicht drauf kommen, wessen Instrument es ist und zu wessen Nachteil es eigentlich gereichen soll.
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ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
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Bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
Die Absätze 1 + 2 sind ja noch nachvollziehbar, aber wie du schon sagst Punkt 3 ist vor allem aus folgendem Blickwinkel interessant:
1. Wie war die ethnische Bevölkerungsstruktur 1949 in Dtl.?
2. Hat das in Absatz 3 besagte Kriterium, in Deutschland- sagen wir vor 1933- jemals Anlaß zur Beanstandung gegeben?
3. Soll Absatz 3 nicht eher der berühmte Wink mit dem Zaunspfahl sein, was Dtl. die nächsten Jahrzehnte nach 1949 angedacht werden sollte?
4. warum wurde die WRV nicht leicht modifiziert einfach wieder in Kraft gesetzt?
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Bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
Wie alt ist gleich noch mal P.C? Wie weit war die Humangenetik gleich nochmal 1949?
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Bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
AUWEI wenn das Frau Roth sieht...:))
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Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ist komplett zu überarbeiten :rolleyes:
Artikel 3 [Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz des Deutschtums, Vorrangsstellung der Volksdeutschen];
(1) Die volksdeutsche Frau und der volksdeutsche Mann sind gleichberechtigt.
(2) Das Christentum, die deutsche Kultur, die deutsche Sprache und die europide Rasse stehen als Eckpfeiler des Deutschtums unter besonderen Schutz und besitzen rechtlichen Vorrang.
(3) Volksdeutsche sind bevorrechtigt
Das Nähere regeln Bundesgesetze
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Da kommt wieder der kleine Adolf durch.