Zitat von
Filofax
Und genau die Höhe über Grund ist das, was ich bei der JU mehrmals beobachtet habe.
Ich dachte zu erst, die Ju hätte vielleicht keine Möglichkeit des Instrumentenfluges, weil die die bei plötzlich sinkender Wolkenuntergrenze mit kaum 100 Meter über Grund über unlandbarem Gebiet flogen bei recht turbulentem Wetter. Ich dachte schon, der Pilot hätte sich vielleicht total verzockt, ist ja ein typisches Unfallmuster bei Hobbypiloten, die dann verzweifelt versuchen, aus der gefährliche Lage irgendwie heraus zu kommen.
War aber natürlich nicht so, die JU ist instrumentenflugfähig, aber die Piloten müssen oder wollen bei uns den Touristen das berühmte Schloss an einem Berghang zeigen, also verstossen sie gegen die Regeln, um das zu ermöglichen.
Man kann natürlich darüber streiten, wie gefährlich das jetzt wirklich ist, aber es ist klar, dass jeder "Airliner" bei solchen Aktionen den Lizenzverlust so gut wie sicher hat.
Aber bei der Ju52 bekommt es eben keiner mit...
Und in der Schweiz könnte den Passagieren jetzt genau das zum Verhängnis geworden sein, eine grenzwertige Aktion (um der Kundschaft etwas bieten zu können fliegt man extrem nah am Gelände), und was 10 000 mal gut gegangen ist, das geht nun eben einmal richtig in die Hose. Z.B. weil es diesmal eben viel heisser war.