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Vollständige Version anzeigen : Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlungen



fatalist
01.07.2011, 10:09
Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.

Warum?

Beide wiesen die Behörde darauf hin,

II. EGOWiG aufgehoben

Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Beweise:
- http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
- http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

III. ZPO, StPO

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

IV. Wegfall des Geltungsbereichs

Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.

Fakt ist, es funktioniert.

Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.

Vorlagen hier:
http://localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

Man komme mir nicht mit diskussionen, "das ginge so nicht".
ES GEHT!!!

Pegasus
01.07.2011, 10:59
Genial, das Schreiben speicher ich mir ab und werde es beim nächsten Knöllchen anwenden...
Für die GEZ muß ich es mir aber in einer ruhigen Minute nochmal durchackern, inwieweit die Formulierungen umgebaut werden müssen.

Dennoch, Danke!

Brutus
01.07.2011, 11:03
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.[/I](...) Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

Die Argumentation halte ich für sehr überzeugend, mit Streichung von Art 23 GG sei die BRD praktisch erloschen, gewissermaßen aufgelöst worden, indem ihr James Baker regelrecht den gesamtrechtlichen Boden unter den Füßen weggezogen habe.

Ein Staat ohne rechtliches Fundament (=GG) und darauf aufbauendes Paragraphensystem, hat aufgehört, als Staat zu existieren.

Da es die BRD aber weiterhin gibt, wovon wir uns jeden Tag unschwer überzeugen können, sie uns gegenüber mit voller staatlicher Autorität auftritt, uns sogar im Interesse fremder Staaten per völkerrechtswidriger Bürgschaften ausplündert und uns in fremde Kriege hetzt, muß dieses eigenartige Phänomen BRD ja aus irgendetwas Macht und den Anschein rechtlicher Legitimität beziehen.

Woraus die Macht kommt, ist nicht schwer zu bestimmen, in der BRD wie andernorts aus den Gewehrläufen.

Bliebe zu klären, auf welchem Paragraphenfundament die BRD steht? Das Grundgesetz kann es schon mal nicht sein, das wurde durch den Eingriff des Fremdherrschers James Baker abgeschafft.

Folglich müssen wir vom GG aus zeitlich rückwärts gehen und prüfen, was passen könnte? Die Weimarer Reichsverfasung, die gelten müßte, wollte die BRD ein Rechtsstaat sein, kann es aus Gründen, die ich jetzt nicht im Detail darstellen möchte, auch nicht sein.

Sobald wir GG und Weimarer Reichsverfassung ausgeschlossen haben, landen wir automatisch beim Besatzungsrecht und, ausgehend vom 2+4-Vertrag zur Deutschen Einheit bei den Pariser Verträgen von 1955 und noch einen Schritt weiter zurück bei Londoner Statut und SHAEF-Gesetzen.

Houseworker
01.07.2011, 11:13
Danke! :knie:

Aber wie verhält sich das mit der GEZ? /:(

Schwarzer Rabe
01.07.2011, 11:15
Danke! :knie:

Aber wie verhält sich das mit der GEZ? /:(

Einfach nicht zahlen und fertig!

fatalist
01.07.2011, 11:21
ich habe das Fax an die GEZ im anderen Büro, muss ich mal raussuchen.

ungefähr so:
keine brd, kein Rundfunkstaatsvertrag, keine Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung.

Kam nix mehr, Ruhe im Puff!

fatalist
01.07.2011, 11:22
Einfach nicht zahlen und fertig!

bin seit 28 Jahren volljährig und bekomme seitdem Post von GEZ.
Habe nie geantwortet und nie gezahlt.
Es geht.

Schwarzer Rabe
01.07.2011, 11:25
bin seit 28 Jahren volljährig und bekomme seitdem Post von GEZ.
Habe nie geantwortet und nie gezahlt.
Es geht.

Ich mache es genau so! :)

Eloy
02.07.2011, 05:14
Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.

Warum?

Beide wiesen die Behörde darauf hin,

II. EGOWiG aufgehoben

Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Beweise:
- http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
- http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

III. ZPO, StPO

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

IV. Wegfall des Geltungsbereichs

Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.

Fakt ist, es funktioniert.

Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.

Vorlagen hier:
http://localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

Man komme mir nicht mit diskussionen, "das ginge so nicht".
ES GEHT!!!

Guten Morgen.

Habe das Folgende durch Zufall gefunden. Schriftverkehr zu dem oben Eingestellten mit der Stadt Leipzig. Leider ist der Ausgang des Verfahrens aus der Abhandlung nicht zu entnehmen. Trotzdem interessant:

http://www.fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/Leipzig29-12-2010-0.pdf

iglaubnix+2fel
02.07.2011, 08:44
Die Argumentation halte ich für sehr überzeugend, mit Streichung von Art 23 GG sei die BRD praktisch erloschen, gewissermaßen aufgelöst worden, indem ihr James Baker regelrecht den gesamtrechtlichen Boden unter den Füßen weggezogen habe.

Ein Staat ohne rechtliches Fundament (=GG) und darauf aufbauendes Paragraphensystem, hat aufgehört, als Staat zu existieren.




Da es die BRD aber weiterhin gibt, wovon wir uns jeden Tag unschwer überzeugen können, sie uns gegenüber mit voller staatlicher Autorität auftritt, uns sogar im Interesse fremder Staaten per völkerrechtswidriger Bürgschaften ausplündert und uns in fremde Kriege hetzt, muß dieses eigenartige Phänomen BRD ja aus irgendetwas Macht und den Anschein rechtlicher Legitimität beziehen.

Woraus die Macht kommt, ist nicht schwer zu bestimmen, in der BRD wie andernorts aus den Gewehrläufen.

Bliebe zu klären, auf welchem Paragraphenfundament die BRD steht? Das Grundgesetz kann es schon mal nicht sein, das wurde durch den Eingriff des Fremdherrschers James Baker abgeschafft.

Folglich müssen wir vom GG aus zeitlich rückwärts gehen und prüfen, was passen könnte? Die Weimarer Reichsverfasung, die gelten müßte, wollte die BRD ein Rechtsstaat sein, kann es aus Gründen, die ich jetzt nicht im Detail darstellen möchte, auch nicht sein.

Sobald wir GG und Weimarer Reichsverfassung ausgeschlossen haben, landen wir automatisch beim Besatzungsrecht und, ausgehend vom 2+4-Vertrag zur Deutschen Einheit bei den Pariser Verträgen von 1955 und noch einen Schritt weiter zurück bei Londoner Statut und SHAEF-Gesetzen.

Demnach - und nur durch mehr als viel Glück - sind wir (wenn nicht fremdwurzelig) aus den östlichen Gauen dem Anschein nach, die letzten verbliebenen souveränen Deutschen!:rolleyes:

Eukalyptusbonbon
02.07.2011, 08:57
Ich habe gehört, dass Leute, die vor Gericht oder Behörde ähnlich wie @fatalist argumentierten (irgendwelche selbsternannten "Reichsbürger"), noch 1000 Euro Sonderstrafe wegen irgendeines Sonderdeliktes, dessen Name mir jetzt entfallen ist, bezahlen mussten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es so einfach ist, den Klauen der BRD zu entwischen.

Stadtknecht
02.07.2011, 08:58
So so. Eine Verkehrs-OWi ist also ungültig.

Warum weiß das nicht jeder Anwalt, jeder Richter usw?

Da stimmt doch was nicht.

Untergrundkämpfer
02.07.2011, 09:01
Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.

Warum?

Beide wiesen die Behörde darauf hin,

II. EGOWiG aufgehoben

Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Beweise:
- http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
- http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

III. ZPO, StPO

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

IV. Wegfall des Geltungsbereichs

Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.

Fakt ist, es funktioniert.

Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.

Vorlagen hier:
http://localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

Man komme mir nicht mit diskussionen, "das ginge so nicht".
ES GEHT!!!

Ich will ja nicht unken, aber wie kommst du auf das schmale Brett? Bei der GEZ gebe ich dir recht. Das sind Vollidoiten die man am besten links liegen lässt.
Aber das was du oben bezüglich OWiG, ZPO und StPO anführst ist weder ein Beweis noch sonst was. Wie kommst Du darauf das §5 ZPO weggefallen ist? Das ist der Paragraf über mehrer Ansprüche. Du solltest Dich besser nochmal mit einem Rechtsanwalt zusammensetzten. Ich fürchte Du liegst da einem Mißverständnis auf.
Die Vorlage in dem Verweis kannst Du übrigens getrost in die Tonne kloppen. Die ist höchstens dazu geeignet einem Sachbearbeiter Lachtränen zu bereiten. Zum Beispiel ist die gesetzliche Grundlage für die Auslagen und Gebühren die jeweiligen Verwaltungsgebührengesetze bzw.- ordnungen der Bundeländer.

Zum Beispiel das Thüringer Verwaltungskostengesetz (http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tfm/verwaltungskosten/thuer_vwkostg_080709.pdf) für Thüringen. Sowas hat jedes Bundesland.

fatalist
03.07.2011, 11:29
Probier es aus, es geht.

kannst aber auch gerne weiter nachgrübeln, warum etwas was funktioniert nicht funktionieren kann (darf!!) und weiterhin zahlen :hihi:

Es steht immer OWiG § irgendwas auf den Bescheiden.

fatalist
03.07.2011, 11:33
Ich habe gehört, dass Leute, die vor Gericht oder Behörde ähnlich wie @fatalist argumentierten (irgendwelche selbsternannten "Reichsbürger"), noch 1000 Euro Sonderstrafe wegen irgendeines Sonderdeliktes, dessen Name mir jetzt entfallen ist, bezahlen mussten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es so einfach ist, den Klauen der BRD zu entwischen.

Es geht hierbei nicht um "Reichsbürger", sondern um den Wegfall des OWiG und der ZPO.
Steht im Eingangsbeitrag.

auch für dich gilt: ausprobieren oder zahlen...

Stadtknecht
03.07.2011, 11:40
Wenn nicht gezahlt wird, wird`s noch teurer.

Untergrundkämpfer
03.07.2011, 19:06
Probier es aus, es geht.

kannst aber auch gerne weiter nachgrübeln, warum etwas was funktioniert nicht funktionieren kann (darf!!) und weiterhin zahlen :hihi:

Es steht immer OWiG § irgendwas auf den Bescheiden.

Es geht nicht. Erzähl keinen Stuss! Das Du sowas schreibst zeigt das Du es selbst noch nicht ausprobiert hast.

Kongo Bongo
03.07.2011, 19:20
Mit der Masche landest du in der Zwangsvollstreckung.

kotzfisch
03.07.2011, 21:56
bin seit 28 Jahren volljährig und bekomme seitdem Post von GEZ.
Habe nie geantwortet und nie gezahlt.
Es geht.

Ich hatte ebenfalls noch nie gezahlt: Für diesen faschistoiden Dreck? Nein.

Paul Felz
03.07.2011, 22:09
Mit der Masche landest du in der Zwangsvollstreckung.
War ich schon. Passiert trotzdem nichts.

Gehirnnutzer
03.07.2011, 22:43
Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.

Warum?

Beide wiesen die Behörde darauf hin,

II. EGOWiG aufgehoben

Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Beweise:
- http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
- http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

III. ZPO, StPO

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

IV. Wegfall des Geltungsbereichs

Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.

Fakt ist, es funktioniert.

Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.

Vorlagen hier:
http://localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

Man komme mir nicht mit diskussionen, "das ginge so nicht".
ES GEHT!!!

Och mein lieber fatalist, du solltest dich lieber nicht auf solche Dinge verlassen, du kannst damit sehr schnell auf die Schnauze fliegen. Die Schreiben sind nämlich absoluter Stuß. Das EGOWIG bestimmte nicht den Geltungsbereich des OWIG, sondern diente nur dem Zweck die alte Rechtslage in die neue Rechtslage nach den Bestimmungen des OWIG zu überführen. Ein Einführungsgesetz verliert seinen Zweck, wenn es keine Verfahren mehr gibt, die unter alter Rechtslage begonnen worden sind und kann ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.

Bußgeldverfahren unterliegen nicht dem reinen Legalitätsprinzip, sondern können nach dem Opportunitätsprinzip (http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip) entschieden werden (§ 47 OWIG (http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__47.html)). Übrigens besteht diese Möglichkeit auch im Strafrecht bei Vergehen. Im Unterschied zu einem reinen Bußgeldverfahren musst du in einem Strafverfahren über die Einstellung informiert werden.

Zu deiner GEZ-Geschichte ist zu sagen, freue dich in Zukunft auf einen Besuch. Jede Abmeldung wird unabhängig von ihrem Grund immer als Abmeldung behandelt. Jeder Gebührenpflichtige kann jederzeit seine Rundfunkgeräte abmelden, das ist kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Wenn du deine Rundfunkgeräte weiter nutzt, dann stellt es einen Verstoß da, jedoch muss die GEZ diesen Verstoß ermitteln, sie kann nicht automatisch bei Abmeldung von einem Verstoß ausgehen.
Du kannst dich darauf einstellen, das du der für deine Region zuständige Denuziant und Berufshalsabschneider, im Amtsdeutschen auch Rundfunkgebührenbeauftragter schon eine Info erhalten hat und dir innerhalb eines Jahres einen Besuch abstatten wird.

@Brutus
Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.

Registrierter
08.07.2011, 04:51
Och mein lieber fatalist, du solltest dich lieber nicht auf solche Dinge verlassen, du kannst damit sehr schnell auf die Schnauze fliegen. Die Schreiben sind nämlich absoluter Stuß. Das EGOWIG bestimmte nicht den Geltungsbereich des OWIG, sondern diente nur dem Zweck die alte Rechtslage in die neue Rechtslage nach den Bestimmungen des OWIG zu überführen. Ein Einführungsgesetz verliert seinen Zweck, wenn es keine Verfahren mehr gibt, die unter alter Rechtslage begonnen worden sind und kann ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.

Bußgeldverfahren unterliegen nicht dem reinen Legalitätsprinzip, sondern können nach dem Opportunitätsprinzip (http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip) entschieden werden (§ 47 OWIG (http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__47.html)). Übrigens besteht diese Möglichkeit auch im Strafrecht bei Vergehen. Im Unterschied zu einem reinen Bußgeldverfahren musst du in einem Strafverfahren über die Einstellung informiert werden.

Zu deiner GEZ-Geschichte ist zu sagen, freue dich in Zukunft auf einen Besuch. Jede Abmeldung wird unabhängig von ihrem Grund immer als Abmeldung behandelt. Jeder Gebührenpflichtige kann jederzeit seine Rundfunkgeräte abmelden, das ist kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Wenn du deine Rundfunkgeräte weiter nutzt, dann stellt es einen Verstoß da, jedoch muss die GEZ diesen Verstoß ermitteln, sie kann nicht automatisch bei Abmeldung von einem Verstoß ausgehen.
Du kannst dich darauf einstellen, das du der für deine Region zuständige Denuziant und Berufshalsabschneider, im Amtsdeutschen auch Rundfunkgebührenbeauftragter schon eine Info erhalten hat und dir innerhalb eines Jahres einen Besuch abstatten wird.

@Brutus
Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.


Die laienjuristischen Elaborate eines vermeintlichen Gehirnträgers, (der sich jeden Morgen ein funktionierendes solches herbeisehnt) sind hier wohl kaum der Rede wert.
Jemand, der nicht einmal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht (Abitur an der Baumschule?) , sollte sich bei Diskussionen unter Erwachsenen, in denen es um so wichtige Dinge wie die Grundlagen unseres Rechtssystems geht, vornehm zurückhalten und sich nicht regelmässig der Lächerlichkeit preisgeben.

Gehirnnutzer
08.07.2011, 13:48
Die laienjuristischen Elaborate eines vermeintlichen Gehirnträgers, (der sich jeden Morgen ein funktionierendes solches herbeisehnt) sind hier wohl kaum der Rede wert.
Jemand, der nicht einmal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht (Abitur an der Baumschule?) , sollte sich bei Diskussionen unter Erwachsenen, in denen es um so wichtige Dinge wie die Grundlagen unseres Rechtssystems geht, vornehm zurückhalten und sich nicht regelmässig der Lächerlichkeit preisgeben.

Mein lieber Registrierter, ich bin eine geduldiger Person und versuche immer höflich und sachlich zu diskutieren, egal was andere mir an den Kopf werfen, aber irgendwann ist das Maß voll.
Du blöde miese kleine Ratte solltes über meine geistigen Fähigkeiten schön die Klappe halten, im Gegensatz zu dir verfalle ich nie in Beleidigungen, wenn ich keine Argumente mehr habe oder mir die Meinung meines Diskussionspartners nicht passt.
Du behauptest meine geistigen Fähigkeiten seien beschränkt, dann dürfte es mit deinen aber auch nicht sehr weit her sein, außer ständigen Wiederholungen oder Anmerkungen über die Orthographie, wenn dir die sachlichen Argumente ausgehen, bringst du kaum was auf die Reihe.
90 % deines so geliebten Obama-Stranges sind Wiederholungen, etwas anderes hast du ja auch nicht. Deine naive Absicht hinter diesen Wiederholungen ist schon lächerlich, möglichst viel in den Strang rein packen, dann dann werden die Lesefaulen schon die dich ärgernden Gegenargumente nicht mehr lesen.

Ich gehe hier mit allen Leuten respektvoll um, egal wie konträr ihre Meinung zu meiner steht, bei dir mache ich jetzt eine Ausnahme, denn auf die Scheiße, die aus deinen Gehirnwindungen quillt, wenn dir die Argumente ausgehen, habe ich kein Bock mehr. Solltest du wieder den Weg der Sachlichkeit verlassen und dich wie eine Ratte benehmen, der man ins Gehirn geschissen hat, werde ich dich auch als solche behandeln.

Übrigens, sollte das Sanktionen von den Moderatoren zur Folge haben, sei es drum, irgendwo ist auch bei mir mal die Grenze erreicht.

Brutus
08.07.2011, 13:54
Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.

Interessant, weswegen der kriminelle Außenminister der größten Kriegstreiber-, Verbrecher- und Massenmördernation der Weltgeschichte vor Gericht zieht. Ungefähr so interessant und für das Thema relevant wie die Nachricht, daß das russische Fußball-Damen-Team im Bikini kickt und Hollywood in Rumer Willis ein neues Vollweib hat.

Don
08.07.2011, 22:14
Mein lieber Registrierter, ich bin eine geduldiger Person und versuche immer höflich und sachlich zu diskutieren, egal was andere mir an den Kopf werfen, aber irgendwann ist das Maß voll.
Du blöde miese kleine Ratte .................

:)):)):)):)):)):)):)):)):)):))

http://www.gif-paradies.de/gifs/smilies/2d_brutal/brutal_smilie_0020.gif

tommy3333
08.07.2011, 23:54
(...) Du blöde miese kleine Ratte solltes über meine geistigen Fähigkeiten schön die Klappe halten, im Gegensatz zu dir verfalle ich nie in Beleidigungen, wenn ich keine Argumente mehr habe oder mir die Meinung meines Diskussionspartners nicht passt. (...)

Unabhängig davon, ob Du damit recht hast oder nicht (da möchte ich mich nicht einmischen), ist das ein Beitrag für den Stilblütenstrang. :]:]:]

Gehirnnutzer
09.07.2011, 07:55
Unabhängig davon, ob Du damit recht hast oder nicht (da möchte ich mich nicht einmischen), ist das ein Beitrag für den Stilblütenstrang. :]:]:]

Da merkt man, das du den Beitrag nicht gelesen hast, weil der Beitrag keine Reaktion auf Argumente war, sondern auf das Verhalten von Registrierter.

Bruddler
09.07.2011, 08:05
ich habe das Fax an die GEZ im anderen Büro, muss ich mal raussuchen.

ungefähr so:
keine brd, kein Rundfunkstaatsvertrag, keine Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung.

Kam nix mehr, Ruhe im Puff!

Was aber, wenn die GEZ seit vielen Jahren eine Einzugsermächtigung besitzt ?

fatalist
09.07.2011, 08:26
Was aber, wenn die GEZ seit vielen Jahren eine Einzugsermächtigung besitzt ?

geräte abmelden, Einzugsermächtigung widerrufen, Ende.

Bruddler
09.07.2011, 08:30
geräte abmelden, Einzugsermächtigung widerrufen, Ende.

(Diese Antwort habe ich erwartet....)
Was aber, wenn sich die GEZ nicht daran hält ?!

fatalist
09.07.2011, 08:32
(Diese Antwort habe ich erwartet....)
Was aber, wenn sich die GEZ nicht daran hält ?!

Geld zurückbuchen lassen.
Konto für GEZ sperren lassen.

Bruddler
09.07.2011, 08:37
Geld zurückbuchen lassen.
Konto für GEZ sperren lassen.

So weit die Theorie..... :rolleyes:

Stanley_Beamish
09.07.2011, 08:46
So weit die Theorie..... :rolleyes:

Richtig. In der Praxis hast Du nach einer gewissen Zeit den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Bruddler
09.07.2011, 08:50
Richtig. In der Praxis hast Du nach einer gewissen Zeit den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Richtig !
Und Geld zurückbuchen lassen, lässt sich auch nicht zig- mal wiederholen, da hat die Bank was dagegen.... ;)

tommy3333
09.07.2011, 09:16
Da merkt man, das du den Beitrag nicht gelesen hast, weil der Beitrag keine Reaktion auf Argumente war, sondern auf das Verhalten von Registrierter.

Ich meinte ja auch nicht den Beitrag als ganzen. Abgesehen davon war das ja auch kein Vorwurf meinerseits. Sorry, wenn Du das so verstanden hast.

fatalist
09.07.2011, 14:16
Richtig. In der Praxis hast Du nach einer gewissen Zeit den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Genauso ist das.
Hast du ja selbst schon erlebt, gelle?

Schafe zahlen weiter... :hihi:

Stanley_Beamish
09.07.2011, 14:32
Genauso ist das.
Hast du ja selbst schon erlebt, gelle?

Schafe zahlen weiter... :hihi:

Das nicht, aber die haben mir vor vielen Jahren mal gedroht, mich zu pfänden und meinen Farbfernseher in einen Schwarz.Weiß-Fernseher umtauschen zu lassen. :))

fatalist
09.07.2011, 15:08
Richtig !
Und Geld zurückbuchen lassen, lässt sich auch nicht zig- mal wiederholen, da hat die Bank was dagegen.... ;)

Suchst du Gründe um nicht zu handeln?
Glückwunsch zu diesem Talent.

Ich zahle seit 26 Jahren nicht, wurde nie gepfändet etc pp.
aber du wirst sicher bald begründen, dass das ja gar nicht sein kann.
und zahlen :hihi:

brd2go
21.05.2012, 20:19
Hier wird das Thema politisch bearbeitet:

http://www.youtube.com/watch?v=2IRnDOtu1z8


(http://www.youtube.com/watch?v=YNF2v-r39PE)
(http://www.youtube.com/watch?v=YNF2v-r39PE)http://www.youtube.com/watch?v=YNF2v-r39PE


(http://www.youtube.com/watch?v=7Z3xBRDyoEQ)
(http://www.youtube.com/watch?v=7Z3xBRDyoEQ)http://www.youtube.com/watch?v=7Z3xBRDyoEQ


(http://www.youtube.com/watch?v=7Z3xBRDyoEQ)

Raczek
22.05.2012, 01:09
Aus der Schwäche des realexistierenden Staates muss man nicht gleich eine Verschwörung machen.

Die Realität ist, dass in manchen Teilen Deutschlands mittlerweile selbst Straftaten (z.T. auch Verbrechen) nicht mehr verfolgt, sondern lediglich aktenkundig gemacht und anschließend zügig eingestellt werden.
Wenn Bußgeldverfahren nicht weiter verfolgt werden, dann häufig aufgrund geringer Summen und für die reicht meist bereits ein einfacher Widerspruch. Denn um 40 Euro Bußgeld zu kassieren, verprozessiert auch eine Behörde keine 1000 Euro. Für 5 Euro reicht bereits "drohender" mehrfacher Schriftverkehr.

Alles schon selbst erlebt und davon profitiert, ganz ohne Aluhut-Geschreibsel.

andrew.99
25.06.2012, 20:55
die werden schlauer, beim RA Neubert ist über das OWIG nichts mehr vorhanden, der Grund ist der Hammer!

"weil sogenannte Gutbürger Ihn angezeigt haben, unter anderem bei der Rechtsanwaltskammer" ist das Schreiben dort weg,
aber nicht nur bei Ihm auch bei allen anderen RA's!

Ich komme immer mehr zur Überzeugung, das wir es nicht wirklich ändern können, denn es kommt alles so wie es kommen muß,
wenn wir dem zuviel Gewicht geben, wird es auch in die Richtung gehen und wenn nicht.........!

Das Wissen über die Vorgänge nützt uns nicht wirklich, denn der "Staat "!! hat einfach mehr Macht, das sieht man ja schon an den ganzen Willkürentscheidungen!!!

Hier ist noch ein sehr interesanter Beitrag von Herr RA Ramm
htt p://www.aktion-kehrwoche.com/de/wp-content/uploads/2012/01/qualifizierter-Widerstand.pdf

Dort sieht man Wirklichkeit und jemand der für das Recht kämpft!

kotzfisch
25.06.2012, 21:14
Es ist immer gut, Beiträge einzustellen, von denen niemand weiß, was sie behandeln, weiter so.

andrew.99
25.06.2012, 21:26
?? mein erster Beitrag, ist denn das Thema nicht klar?

Der Beitrag bezieht sich auf die zwei Schreiben mit denen "Chefs" um Strafen rumgekommen sind (glaube der 1. Beitrag in dem Thema wars)

Warum der Beitrag nicht als Antwort zu dem Thema ist, weiss ich leider nicht! Sorry

Harry Krischner
11.08.2012, 16:09
Hab eben einen Bußgeldbescheid wegen einer unerheblichen Ordnungswidrigkeit bekommen.
Das Bußgeld werde ich gerne zahlen, wenn man mir den Geltungsbereich des Gesetzes nennen kann.
Ich werde berichten ....

Sterntaler
11.08.2012, 16:14
somit sind alle BRD Papiere, die an Ausländer verteilt werden Null und Nichtig.

Großadmiral
11.08.2012, 16:25
Och mein lieber fatalist, du solltest dich lieber nicht auf solche Dinge verlassen, du kannst damit sehr schnell auf die Schnauze fliegen. Die Schreiben sind nämlich absoluter Stuß. Das EGOWIG bestimmte nicht den Geltungsbereich des OWIG, sondern diente nur dem Zweck die alte Rechtslage in die neue Rechtslage nach den Bestimmungen des OWIG zu überführen. Ein Einführungsgesetz verliert seinen Zweck, wenn es keine Verfahren mehr gibt, die unter alter Rechtslage begonnen worden sind und kann ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.

Bußgeldverfahren unterliegen nicht dem reinen Legalitätsprinzip, sondern können nach dem Opportunitätsprinzip (http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip) entschieden werden (§ 47 OWIG (http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__47.html)). Übrigens besteht diese Möglichkeit auch im Strafrecht bei Vergehen. Im Unterschied zu einem reinen Bußgeldverfahren musst du in einem Strafverfahren über die Einstellung informiert werden.

Zu deiner GEZ-Geschichte ist zu sagen, freue dich in Zukunft auf einen Besuch. Jede Abmeldung wird unabhängig von ihrem Grund immer als Abmeldung behandelt. Jeder Gebührenpflichtige kann jederzeit seine Rundfunkgeräte abmelden, das ist kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Wenn du deine Rundfunkgeräte weiter nutzt, dann stellt es einen Verstoß da, jedoch muss die GEZ diesen Verstoß ermitteln, sie kann nicht automatisch bei Abmeldung von einem Verstoß ausgehen.
Du kannst dich darauf einstellen, das du der für deine Region zuständige Denuziant und Berufshalsabschneider, im Amtsdeutschen auch Rundfunkgebührenbeauftragter schon eine Info erhalten hat und dir innerhalb eines Jahres einen Besuch abstatten wird.

@Brutus
Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.

Was ist den die James Baker Story?

Gehirnnutzer
11.08.2012, 20:46
James Addison Baker III, seines Zeichens Außenminister der Vereinigten Staaten von 1989 bis 1992 soll bei seinem Besuch im Frühjahr 1990 die sofortige Streichung des ursprünglichen Artikel 23 GG befohlen haben. Das angebliche Resultat wäre die Ungültigkeit der Beitrittserklärung der DDR-Volkskammer vom August 1990 und deren Rechtsfolge, der physische Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990.

Lassen wir mal die Verfahren die Herr Baker in den USA geführt hat, mal außen vor, und zeigen die Unlogik in der Geschichte auf.

Nun, das Grundgesetz kann auf Grund seiner eigenen Vorschriften nur per Gesetz geändert werden. Ignorieren wir mal den Umstand, das dazu qualifizierte Mehrheiten in beiden Häusern notwendig sind. Ein Gesetz erlangt spätestens Rechtskraft mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger (jedes Gesetz muss veröffentlicht werden). Eine Veröffentlichung eines Gesetzes, das Einfluss auf den Artikel 23 GG hat, findet sich nicht in dem Zeitraum, erst im September in Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag, der zwar die Löschung des Artikel 23 GG beinhaltet, aber ohne rückwirkende Eigenschaft.

1. Wenn Baker so einfach befehlen konnte, wieso hat er dann nicht gleich gesagt "Wiedervereinigung iss nich", wozu der Umweg über Artikel 23 GG?

2. Ginge es um eine Täuschung, warum war man dann so schlampig und hat nicht auf Bestimmungen des GG zu seiner Änderung geachtet. Wenn Baker befehlen konnte, hätte er eine entsprechende Scheinentscheidung durchsetzen können.

3. Wo wir gerade bei Verschwörungen sind, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das sich 192 Mitglieder der UN gemeinsam verschworen haben, den Bürgern Deutschlands, die Existenz ihres Staates vor zu gaukeln, bzw. das ein paar Staaten dies den Bürgern Deutschlands und anderen vorgaukeln.

hamburger
11.08.2012, 21:14
Ich glaube dem Herrn Schäuble, seit 1945 war die BRD zu keinem Zeitpunkt souverän..... vollkommen richtig.
Allerdings kann niemand die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen irgendwo juristisch geltend machen, ginge nur in einem Rechtsstaat.
Die Nutzniesser diese Systems sind allzu zahlreich, Politiker, Beamte und der öffentliche Dienst:basta:
Auch Hitler hätte seine Macht nicht ohne Mitwirkung dieser Leute aufbauen können.....ebenso wie Ulbricht, Honneker, Stalin.....und viele andere.
Es spielt also überhaupt keine Rolle, ob ein Gesetz gültig ist oder nicht, es wird mit Gewalt durchgesetzt.
Somit glaube ich nicht, dass irgendwelche Schreiben in der Art etwas bewirken.

Stadtknecht
12.08.2012, 00:08
die werden schlauer, beim RA Neubert ist über das OWIG nichts mehr vorhanden, der Grund ist der Hammer!

"weil sogenannte Gutbürger Ihn angezeigt haben, unter anderem bei der Rechtsanwaltskammer" ist das Schreiben dort weg,
aber nicht nur bei Ihm auch bei allen anderen RA's!

Ich komme immer mehr zur Überzeugung, das wir es nicht wirklich ändern können, denn es kommt alles so wie es kommen muß,
wenn wir dem zuviel Gewicht geben, wird es auch in die Richtung gehen und wenn nicht.........!

Das Wissen über die Vorgänge nützt uns nicht wirklich, denn der "Staat "!! hat einfach mehr Macht, das sieht man ja schon an den ganzen Willkürentscheidungen!!!

Hier ist noch ein sehr interesanter Beitrag von Herr RA Ramm
htt p://www.aktion-kehrwoche.com/de/wp-content/uploads/2012/01/qualifizierter-Widerstand.pdf

Dort sieht man Wirklichkeit und jemand der für das Recht kämpft!


RA Neubert aus Bochum?

GSch
12.08.2012, 12:26
Ich glaube dem Herrn Schäuble, seit 1945 war die BRD zu keinem Zeitpunkt souverän..... vollkommen richtig.
Allerdings kann niemand die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen irgendwo juristisch geltend machen, ...

Schäuble hat vollkommen Recht. Allerdings muss man seine Rede schon im Zusammenhang anhören. Er benutzt hier einen anderen Begriff von Soveränität als den völkerrechtlichen. Daher haben seine Äußerungen auch keine einklagbaren Rechtsfolgen, ob Rechtsstaat oder keiner. Die Souveränität, die seinen Worten nach Deutschland seit 1945 nicht mehr hat, hat nämlich überhaupt kein Staat mehr. Alle hängen zusammen, keiner kann machen, was er will.

Haltet ihr den Mann denn für blöd? Glaubt ihr wirklich, er würde vor laufenden Kameras so nebenbei mitteilen, dass er gar kein Minister ist? Er hat Probleme mit den Beinen, nicht im Kopf.

Stadtknecht
12.08.2012, 12:33
Ich glaube dem Herrn Schäuble, seit 1945 war die BRD zu keinem Zeitpunkt souverän..... vollkommen richtig.
Allerdings kann niemand die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen irgendwo juristisch geltend machen, ginge nur in einem Rechtsstaat.
Die Nutzniesser diese Systems sind allzu zahlreich, Politiker, Beamte und der öffentliche Dienst:basta:
Auch Hitler hätte seine Macht nicht ohne Mitwirkung dieser Leute aufbauen können.....ebenso wie Ulbricht, Honneker, Stalin.....und viele andere.
Es spielt also überhaupt keine Rolle, ob ein Gesetz gültig ist oder nicht, es wird mit Gewalt durchgesetzt.
Somit glaube ich nicht, dass irgendwelche Schreiben in der Art etwas bewirken.


Aaaah ja, der übliche Nazivergleich.

-Wenn es Dir hier nicht gefällt, wandere aus!

-Wenn Du keinen funktionierendes öffentlichen Dienst haben möchtest, zieh nach Äthiopien.

-Wenn Du erleben willst, wie Gesetze mit richtiger Gewalt durchgesetzt werden, zieh nach Russland.



Niemand zwingt Dich, hier zu bleiben.

hamburger
12.08.2012, 16:11
Ein funktionierender Öffentlichen Dienst.....:D. Klar, beim Eintreiben von Steuern und Ausdenken neuer Abgaben funktioniert der prächtig, seine Mitglieder vermehren sich explosionsartig, immer wieder neue Planstellen.....
Wie wärs denn andersrum, die Angehörigen des Dienstes ziehen um? Wenn die Anderen alle umziehen gibts nämlich keine Steuereinnahmen mehr, wovon lebt dieser Dienst wohl?
Und bevor jetzt Äußerungen zu Russland kommen, erstmal hinfahren und dann reden...oder posten. Ich war schon dort und kenne auch ein paar dort lebende Russen :hdf:
Natürlich, wer sich in diesem System eingerichtet hat, z.B. als H4, der ist total zufrieden. Die anderen, die abkassiert werden....die sollen dann auswandern?
Seltsame Logik....:?

GSch
13.08.2012, 10:40
Ein funktionierender Öffentlichen Dienst.... seine Mitglieder vermehren sich explosionsartig, immer wieder neue Planstellen.....


Der weiß ja nicht, wovon er redet - immer mehr Aufgaben mit immer weniger Personal.

sosmsos
24.08.2012, 22:10
Gehirnnutzer, eine Frage,wie interpretierst du die Nichtzugehörigkeit Berlins zur BRD aus dem 3 Mächteabkommen von 1990:

http://www.gesetze-im-internet.de/avorbaschrbek/BJNR010680990.html

"...diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden"

es wird damit wohl die Befriedete Zone seit der Weimarer Republik gemeint...

Sowas kann man natürlich nur in einem nach völkerrechtlichen Maßstab nichtsouveränen Staat machen. (BRD ist teilidentisch mit dem dt. Reich, aber nicht ihr Rechtsnachfolger).

Deutschland wurde nie in den Vorkriegszustand von 1914 versetzt, demnach kann es nie souverän gewesen sein nach völkerrecht, nie ein Völkerrechtssubjekt, höchstens ein Völkerrechtsobjekt.

Und nochwas zu den Bereinigungsgesetzen, was sagst du denn das das Saarland aus der BRD ausgeliedert wurde 2007?

Eloy
24.08.2012, 22:16
Gehirnnutzer, eine Frage,wie interpretierst du die Nichtzugehörigkeit Berlins zur BRD aus dem 3 Mächteabkommen von 1990:

http://www.gesetze-im-internet.de/avorbaschrbek/BJNR010680990.html

"...diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden"

es wird damit wohl die Befriedete Zone seit der Weimarer Republik gemeint...

Sowas kann man natürlich nur in einem nach völkerrechtlichen Maßstab nichtsouveränen Staat machen. (BRD ist teilidentisch mit dem dt. Reich, aber nicht ihr Rechtsnachfolger).

Deutschland wurde nie in den Vorkriegszustand von 1914 versetzt, demnach kann es nie souverän gewesen sein nach völkerrecht, nie ein Völkerrechtssubjekt, höchstens ein Völkerrechtsobjekt.

Und nochwas zu den Bereinigungsgesetzen, was sagst du denn das das Saarland aus der BRD ausgeliedert wurde 2007?

Kannste das mal näher erläutern! Dann wäre unser "MAD-Chef" Haihunter ja ein Illegaler! :dg:

jack000
24.08.2012, 22:20
Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.
Ich bin aus aktuellem Anlass aufgeschlossen zu dem Thema :( . Aber wenn es doch funktioniert, warum macht das nicht ein jeder ?

sosmsos
24.08.2012, 22:34
@ Eloy:
da stehts doch Art. 1: (http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl107s2614.pdf%27])

Eloy
24.08.2012, 22:39
@ Eloy:
"] ("http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl107s2614.pdf%27)

"Das angegebene Dokument ist nicht in der Sammlung enthalten!"

Vermutlich mußt du den Link bearbeiten!

Gehirnnutzer
24.08.2012, 22:41
Gehirnnutzer, eine Frage,wie interpretierst du die Nichtzugehörigkeit Berlins zur BRD aus dem 3 Mächteabkommen von 1990:

http://www.gesetze-im-internet.de/avorbaschrbek/BJNR010680990.html

"...diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden"

es wird damit wohl die Befriedete Zone seit der Weimarer Republik gemeint...

Sowas kann man natürlich nur in einem nach völkerrechtlichen Maßstab nichtsouveränen Staat machen. (BRD ist teilidentisch mit dem dt. Reich, aber nicht ihr Rechtsnachfolger).

Deutschland wurde nie in den Vorkriegszustand von 1914 versetzt, demnach kann es nie souverän gewesen sein nach völkerrecht, nie ein Völkerrechtssubjekt, höchstens ein Völkerrechtsobjekt.

Und nochwas zu den Bereinigungsgesetzen, was sagst du denn das das Saarland aus der BRD ausgeliedert wurde 2007?

Mal ein kleiner Hinweis für dich sosmonos, Datum des Schreiben 8.6.1990 Ausfertig vom 12.06.1990 also vor Unterzeichnung des 2 +4 Vertrages und seiner Ratifizierung. Damit zu einem Zeitpunkt wo die Rechtslage, die der 2 +4 Vertrag aufgehoben hat, noch bestand hatte.

sosmsos
24.08.2012, 22:48
i see, aber es steht halt auch " in zukunft..." warum sollen die sowas verabschieden wenns der Konsens ist, Berlin einzugliedern und das Vereinte Deutschland als souverän zu erklären?

außerdem ist es ein Vier Mächte Vertrag, der andere war ein 3 Mächte Vertrag...

Gehirnnutzer
24.08.2012, 22:57
Kannste das mal näher erläutern! Dann wäre unser "MAD-Chef" Haihunter ja ein Illegaler! :dg:


Eloy, Leute wie sosmsos, lesen nur Überschriften, den Inhalt der Gesetze lesen sie nicht wirklich. Das Saarland hat vor seine Eingliederung ein eigenes Rechtssystem. Bei der Eingliederung muss dieses Rechtssystem und seine Rechtsfolgen in das neue Rechtssystem überführt werden, die Rechtssicherheit und Rechtskontinuität aber für die saarländischen Bürger gewahrt bleiben. Das heißt, es muss dafür gesorgt werden, das bestehende saarländische Rechtsakte ihre Gültigkeit und Rechtsfolgen behalten und die neuen Rechtsakte nach Bundesdeutschem Recht erfolgen.
Gibt es keine saarländischen Rechtsakte mehr, die rechtlichen Bestand brauchen (Rechteinhaber versterben etc. pp) gibt es keine Notwendigkeit mehr für das Eingliederungsgesetz.

Im Grunde genommen sind Eingliederungsgesetze das gleiche wie Einführungesetze nur auf einer anderen Ebene. Sie dienen einfach dazu, das dort wo es notwendig ist, Rechtsakte nach altem Recht solange ihre Gültigkeit auch im neuen Recht behalten, wie es notwendig ist um die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität zu wahren.

torun
24.08.2012, 23:14
Kannste das mal näher erläutern! Dann wäre unser "MAD-Chef" Haihunter ja ein Illegaler! :dg:

Der ist Pfälzer !

sosmsos
24.08.2012, 23:16
"Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst."


nochmal es ist ein Vier-Mächte Vertrag, es geht hier um die vierseitigen Vereinbarungen, der andere war eine 3 seitige Vereinbahrung.

Quo vadis
25.08.2012, 00:33
Mein lieber Registrierter, ich bin eine geduldiger Person und versuche immer höflich und sachlich zu diskutieren, egal was andere mir an den Kopf werfen, aber irgendwann ist das Maß voll.
Du blöde miese kleine Ratte solltes über meine geistigen Fähigkeiten schön die Klappe halten, im Gegensatz zu dir verfalle ich nie in Beleidigungen, wenn ich keine Argumente mehr habe oder mir die Meinung meines Diskussionspartners nicht passt.
Du behauptest meine geistigen Fähigkeiten seien beschränkt, dann dürfte es mit deinen aber auch nicht sehr weit her sein, außer ständigen Wiederholungen oder Anmerkungen über die Orthographie, wenn dir die sachlichen Argumente ausgehen, bringst du kaum was auf die Reihe.
90 % deines so geliebten Obama-Stranges sind Wiederholungen, etwas anderes hast du ja auch nicht. Deine naive Absicht hinter diesen Wiederholungen ist schon lächerlich, möglichst viel in den Strang rein packen, dann dann werden die Lesefaulen schon die dich ärgernden Gegenargumente nicht mehr lesen.

Ich gehe hier mit allen Leuten respektvoll um, egal wie konträr ihre Meinung zu meiner steht, bei dir mache ich jetzt eine Ausnahme, denn auf die Scheiße, die aus deinen Gehirnwindungen quillt, wenn dir die Argumente ausgehen, habe ich kein Bock mehr. Solltest du wieder den Weg der Sachlichkeit verlassen und dich wie eine Ratte benehmen, der man ins Gehirn geschissen hat, werde ich dich auch als solche behandeln.

Übrigens, sollte das Sanktionen von den Moderatoren zur Folge haben, sei es drum, irgendwo ist auch bei mir mal die Grenze erreicht.

So scheiß schreibe nichtmal ich, wenn ich richtig sauer bin. Dachte ich mir´s doch- du bist ein ehrgeizzerfressener Parvenü, der auf harte Widerrede seines Elaborates, wie ein gewöhnlicher Straßenschläger reagiert.

Ausonius
25.08.2012, 00:40
So scheiß schreibe nichtmal ich, wenn ich richtig sauer bin. Dachte ich mir´s doch- du bist ein ehrgeizzerfressener Parvenü, der auf harte Widerrede seines Elaborates, wie ein gewöhnlicher Straßenschläger reagiert.

Nein, er hat schon recht. Er ist ein User, der mit Geduld und Fachwissen brilliert, irgendwann kommt es halt mal vor, dass einem das Voodoobabbel Marke Registrierter auf die Nerven geht, wenn solche Leute nicht mal in der Lage sind, ein einziges Argument qualifiziert zu betrachten.

Ausonius
25.08.2012, 00:43
Es geht hierbei nicht um "Reichsbürger", sondern um den Wegfall des OWiG und der ZPO.
Steht im Eingangsbeitrag.

auch für dich gilt: ausprobieren oder zahlen...

Die Zivilprozessordnung ist weggefallen? Dann erzähl es schell den Zivilrichtern und vor allem den ganzen Anwälten, die sind jetzt arbeitslos. Das wissen sie offenbar noch nicht.

Quo vadis
25.08.2012, 00:47
Nein, er hat schon recht. Er ist ein User, der mit Geduld und Fachwissen brilliert, irgendwann kommt es halt mal vor, dass einem das Voodoobabbel Marke Registrierter auf die Nerven geht, wenn solche Leute nicht mal in der Lage sind, ein einziges Argument qualifiziert zu betrachten.

Alle Beiträge von Registrierter sind schlüssig und mit Quellen belegt. Beim Gehirnnutzer kommt der typisch linksgrüne Befehls und Belehrungston durch der auf nichts als kalte Macht und gebeugtem Recht fußt.

Ausonius
25.08.2012, 00:50
Alle Beiträge von Registrierter sind schlüssig und mit Quellen belegt. Beim Gehirnnutzer kommt der typisch linksgrüne Befehls und Belehrungston durch der auf nichts als kalte Macht und gebeugtem Recht fußt.

Nein, der Registrierte lebt in einer Art Phantasiewelt. Ich erinnere mich bestens, wie er den Bombenanschlag auf die Fußball-Frauen-WM prophezeite.

Registrierter
25.08.2012, 02:07
Nein, der Registrierte lebt in einer Art Phantasiewelt. Ich erinnere mich bestens, wie er den Bombenanschlag auf die Fußball-Frauen-WM prophezeite.

Du erinnerst Dich trotz mehrfacher Hinweise bezeichnenderweise aber nie daran, wenn man Dich daran erinnert Message und Messenger nicht zu verwechseln.

Alzheimer?

ragnaroek
25.08.2012, 02:27
Nein, der Registrierte lebt in einer Art Phantasiewelt. Ich erinnere mich bestens, wie er den Bombenanschlag auf die Fußball-Frauen-WM prophezeite. Dies unterscheidet eben den selbstbequemen Opportunisten von einem kreativen Menschen

Eloy
25.08.2012, 08:56
Der ist Pfälzer !

Er wohnt in der Pfalz! Hat hier schon des Öftern mitgeteilt, dass er aus dem Saarland stammt!

Stadtknecht
25.08.2012, 11:36
Komisch nur, daß das Bundesverfassungsgericht davon nichts weiß, bzw, daß es sich für solchen Kram nicht interessiert.

deathforliberty
27.08.2012, 12:12
soweit ich weis befasst sich das bundesverfassungsgericht sich nur mit dingen die an dieses herangetragen wird. wo kein kläger auch kein richter.


http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__5.html (http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__5.html)
OWiG ohne geltungsbereich.
BVerwGE hat aber festgestellt das Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) .
Also wegen mangels eines räumlichen Geltungsbereiches i.S.d. der stetigen Rspr. des BVerfG nicht anzuwenden ist.

das witzige ist ja, das seid 1990 im GG auch kein räumlicher Geltungsbereich mehr angegeben ist. 0.o
ist das dann also auch ungültig? "deutschland" rechtsfreier raum?

Beißer
27.08.2012, 14:06
Guten Morgen.

Habe das Folgende durch Zufall gefunden. Schriftverkehr zu dem oben Eingestellten mit der Stadt Leipzig. Leider ist der Ausgang des Verfahrens aus der Abhandlung nicht zu entnehmen. Trotzdem interessant:

http://www.fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/Leipzig29-12-2010-0.pdf

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Kündigung Frühwalds gegenüber der Finanzagentur, also dem Finanzamt der BRD. Weiß jemand etwas über die praktischen Folgen einer solchen Kündigung?

deathforliberty
27.08.2012, 16:16
https://www.youtube.com/watch?v=7YSmhE4QL2o&feature=BFa&list=PL6DFB982799C2E46E
das ist vom letzten jahr. hat also wohl funktioniert

Bodenheim
27.08.2012, 18:48
ich habe das Fax an die GEZ im anderen Büro, muss ich mal raussuchen.

ungefähr so:
keine brd, kein Rundfunkstaatsvertrag, keine Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung.

Kam nix mehr, Ruhe im Puff!

Das glaubst du. Die haben mich schonmal 3 Jahre nachzahlen lassen (Autoradio).
Die kommen nach 3 Jahren, und wollen alle Gebühren. Ihr macht euch was vor, dass ihr wegen eines solchen jur. Laienschwachsinns nicht zahlen müsst.
Zu Risiken und Nebenwirkungen, fragen sie ihren Anwalt.

Ich habe aber auch schonmal eine Geldbuße abgewendet, allerdings anders. Mein Rat, verzögern. Bis es verjährt ist. Die OWiGs verjähren sehr schnell.

GSch
27.08.2012, 19:05
BVerwGE hat aber festgestellt das Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) .
Also wegen mangels eines räumlichen Geltungsbereiches i.S.d. der stetigen Rspr. des BVerfG nicht anzuwenden ist.

Erstens gibt es kein BVerwGE.
Zweitens empfehle ich, das Urteil zu lesen - es sagt nichts dergleichen.
Drittens hat sich das BVerfG nie in diesem Sinne geäußert.

Gehirnnutzer
28.08.2012, 21:47
Erstens gibt es kein BVerwGE.

Hier irrst Gsch, BVerwGE steht für das Bundesverwaltungsgericht.


Zweitens empfehle ich, das Urteil zu lesen - es sagt nichts dergleichen.
Drittens hat sich das BVerfG nie in diesem Sinne geäußert.

Es ist nicht mal unverschämt zu sagen, das die Personen, die hier so schön auf das Urteil BVerwGE 17,192 verweisen, dies niemals gelesen haben, obwohl das in heutigen Zeiten durch das Internet einfach möglich wäre (https://www.jurion.de/de/document/show/0:3571565,0/). Sie plappern Dritte nach.
Ich bezweifle zwar, das selbst wenn sie es lesen würden, sie es nicht verstehen würden. Von den Unterschieden der rechtlichen Auswirkungen von Urteilen der anderen Bundesgerichte im Vergleich zu den Urteilen des BVerfG brauchen wir erst gar nicht zu reden.

Beißer
29.08.2012, 13:20
Hier irrst Gsch, BVerwGE steht für das Bundesverwaltungsgericht.

Falsch. Die korrekte Abkürzung heißt BVerwG – ohne E am Ende!

GSch
29.08.2012, 21:19
Falsch. Die korrekte Abkürzung heißt BVerwG – ohne E am Ende!

Es freut mich aufrichtig, Beißer einmal uneingeschränkt Recht geben zu können. Manche Leute merken einfach nicht, dass das E am Ende einen tiefen Sinn hat und nicht nur ein rein dekoratives Element ist.

PsychoMantis
15.03.2014, 19:29
Kann bitte jemand die Vorlage aus Post 1 wieder einstellen?

Gehirnnutzer
15.03.2014, 22:08
Kann bitte jemand die Vorlage aus Post 1 wieder einstellen?

PsychoMantis, dieser Praxistest hat nicht funktioniert, weil das OWiG ungültig ist, sondern nur, weil § 47 OWiG greift.

dk4475
11.01.2015, 21:22
Hallo,

bin seit kurzem in diesem Thema dabei. Ein Kollege hat mich darauf gebracht. Nun bin ich geblitzt worden und würde das Knöllchen gerne abweisen.
Hat das wirklich mit diesem Musterschreiben hingehauen?
Reicht das, wenn ich auf das erste Schreiben der Behörde damit antworte oder muss es bis zum Verfahren kommen?

Ich habe gelesen, das das Einführungsgesetz nicht ausschlaggebend für die Aufhebung eines Gesetzes ist.
Was ist das Einführungsgesetz und was für eine Bedeutung hat es?

Viele Fragen auf einmal, ich weiß, aber ich bin für jeden Tipp dankbar, da ich sehr an diesem Thema interessiert bin.

Ich danke schon mal im Voraus für jede Hilfe.

Gruß
dk4475

Gehirnnutzer
12.01.2015, 00:27
Hallo,

bin seit kurzem in diesem Thema dabei. Ein Kollege hat mich darauf gebracht. Nun bin ich geblitzt worden und würde das Knöllchen gerne abweisen.
Hat das wirklich mit diesem Musterschreiben hingehauen?
Reicht das, wenn ich auf das erste Schreiben der Behörde damit antworte oder muss es bis zum Verfahren kommen?

Ich habe gelesen, das das Einführungsgesetz nicht ausschlaggebend für die Aufhebung eines Gesetzes ist.
Was ist das Einführungsgesetz und was für eine Bedeutung hat es?

Viele Fragen auf einmal, ich weiß, aber ich bin für jeden Tipp dankbar, da ich sehr an diesem Thema interessiert bin.

Ich danke schon mal im Voraus für jede Hilfe.

Gruß
dk4475

dk4475, wollen wir mal mit den Dingen anfangen die Missverstanden werden:

1. Ein Einführungsgesetz hat keine Auswirkung auf die Rechtskraft des Gesetzes oder des Gesetzeswerkes auf das es sich bezieht. Es bedarf keines Gesetzes damit ein Gesetz Rechtskraft erlangt. Das ist in Artikel 82 GG geregelt.


Art 82
(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.




Das die Aufhebung des Einführungsgesetzes für das OWiG die Rechtskraft des OWiG aufhebt, ist eine Maer, die auf der Interpretation der Gesetzesbezeichnung und dem Missverständnis über eine gewisse Verfahrensweise.
Ein ganz schlauer Zeitgenosse hat sich gedacht, wenn etwas eingeführt wird und die Einführung aufgehoben wird, muss diese etwas seine Gültigkeit verlieren. Da er ja wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verdonnert worden ist, kann dies durch besagte Aufhebung nicht mehr gültig sein und er war der erste, der Musterschreiben an die entsprechende Behörde aufsetzte und siehe da, das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Dummerweise hat er aber überlesen, warum das Verfahren eingestellt wurde.
Nun im Recht gilt normalerweise das Legalitätsprinzip, das heißt jede illegale Handlung soll und wird bestraft. Um Behörden zu entlasten hat man bei geringfügigen Delikten und Verstößen das Opportunitätsprinzip eingeführt. Es liegt im Ermessen der Verfolgungsbehörde ob das Delikt, der Verstoß verfolgt wird. Im Strafrecht hat man das auf Vergehen beschränkt (§ 12 StGB, § 153 StPO), beim OWiG ist es ein Ermessen ob die weitere Verfolgung geboten und sinnvoll ist (§ 47 OWiG (http://dejure.org/gesetze/OWiG/47.html)).
Wenn der bearbeitende Beamte einmal so Schreiben auf den Tisch bekommt und das Bußgeld gering ist, wird seine Ermessensentscheidung sicherlich in Richtung Einstellung des Verfahrens gehen. Kriegt er mehrere solche Schreiben auf den Tisch oder überschreitet das Bussgeld eine gewisse Grenze, dann wird er das Verfahren gnadenlos durchziehen.

2. Kommen wir nun zum eigentlichen Zweck der Einführungsgesetze. Wird ein Gesetzeswerk umfangreichen Änderungen unterzogen oder neu erarbeitet werden Einführungsgesetze genutzt. Sie enthalten zum einen Übergangsregelungen, was, wann und wieso und wie lange noch nach dem alten Recht behandelt werden muss bzw. soll, obwohl das neue Recht schon Rechtskraft hat.
Kleines vereinfacht dargestelltes Beispiel, du wirst am 19.10. durch einen Starenkasten geblitzt, weil du die Geschwindigkeit um 25 km überschritten hast. Am 20.10. tritt eine neues Gesetz in Kraft und am 21.10. wird der Film dem Starenkasten entnommen und bearbeitet.
Nach dem alten Recht müsstest du ein Bußgeld von 60€ zahlen, nach dem neuen Recht käme zum Bußgeld ein Fahrverbot hinzu. Auf dem Film sind Verstöße vom 19.10. und vom 20.10. Betrachtet man nur den Zeipunkt der Verstöße ist die Sache klar, die vom 19 nach altem Recht, die vom 20 nach neuem Recht. Spielt der Zeitpunkt der Bearbeitung aber zusätzlich rechtlich eine Rolle, bekommen wir ein paar Problemchen, z.B. mit dem Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung und dem Rückwirkungsverbot. Um solche Probleme zu vermeiden, werden Einführungsgesetze mit Übergangsregelungen erlassen.

Eine anderer Zweck von Einführungsgesetzen ist die Aufnahme von Regelungen, die nicht mehr in das neue Gesetzeswerk eingeflossen sind oder eingearbeitet werden konnten, aber von wesentlicher Bedeutung für des entsprechende Gesetzeswerk sind. Als Beispiel ist hier das Einführungsgesetz zum BGB zu nennen, das z.B. Regelungen enthält, wie ausländische Eheschließungen und andere ausländische Rechtsverhältnisse im Bezug auf das BGB und das deutsche Recht zu behandeln ist.

So ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.

Dima
12.01.2015, 01:09
Also wenn man einen Owi-Bescheid bekommt, mit dem man nicht einverstanden ist, sollte man nicht auf irgendwelchen juristischen Spitzfindigkeiten rumreiten, die man sowieso nicht genau weiß geschweige denn versteht.

Man sollte lieber Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen und ihm die Sache übergeben. In vielen Fällen können die was tun.

Die beanstanden z.B., dass der Blitzerwagen, von welchem man geblitzt wurde, im falschen Winkel zur Straße stand, so dass die Geschwindigkeitsmessung und damit die Strafe ungültig ist. Oder dass der Blitzer entweder nicht geeicht oder falsch geeicht wurde (es war ein sehr neues Blitzergerät und die Beamten haben das Handbuch nicht gelesen) etc.

Unser Anwalt hat meinem Vater schon dreimal aus der Patsche geholfen. So konnte er locker 6-7 Punkte in Flensburg vermeiden. Einmal bekam er nämlich einen Bußgeldbescheid wegen einer roten Ampel. Ein Ampelblitzer hat ihn fotografiert. 200 Euro Strafe, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohten. Er ging sofort zum Anwalt und es kam raus: Der Blitzer war falsch eingestellt. Bescheid ungültig, keine Strafe, kein Fahrverbot. :)

Gehirnnutzer
12.01.2015, 11:24
Also wenn man einen Owi-Bescheid bekommt, mit dem man nicht einverstanden ist, sollte man nicht auf irgendwelchen juristischen Spitzfindigkeiten rumreiten, die man sowieso nicht genau weiß geschweige denn versteht.

Man sollte lieber Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen und ihm die Sache übergeben. In vielen Fällen können die was tun.

Die beanstanden z.B., dass der Blitzerwagen, von welchem man geblitzt wurde, im falschen Winkel zur Straße stand, so dass die Geschwindigkeitsmessung und damit die Strafe ungültig ist. Oder dass der Blitzer entweder nicht geeicht oder falsch geeicht wurde (es war ein sehr neues Blitzergerät und die Beamten haben das Handbuch nicht gelesen) etc.

Unser Anwalt hat meinem Vater schon dreimal aus der Patsche geholfen. So konnte er locker 6-7 Punkte in Flensburg vermeiden. Einmal bekam er nämlich einen Bußgeldbescheid wegen einer roten Ampel. Ein Ampelblitzer hat ihn fotografiert. 200 Euro Strafe, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohten. Er ging sofort zum Anwalt und es kam raus: Der Blitzer war falsch eingestellt. Bescheid ungültig, keine Strafe, kein Fahrverbot. :)

Dima, Rechtsmittel stehen jedem offen und ob, wie und warum er sie einlegt ist seine Sache. Es spielt keine Rolle ob das Rechtsmittel berechtigt ist oder nicht. Er soll nur nicht andere durch seine Aufforderungen in die Scheiße reiten, das pasiert aber durch solchen Stus die Rechtsgültigkeit des OWiG wegen der Aufhebung des Einführungsgesetzes in Frage zu stellen.
Wie gesagt man kann mit diesem Stus durchaus eine Verfahrenseinstellung erreichen, aber nicht weil diese Stus richtig ist, sondern nur wegen dem in § 47 OWiG hinterlegten Opportunitätsprinzip.
Es geht einfach nur darum, darauf hinzuweisen das Stus Stus bleibt und mit keiner Garantie verbunden ist und andere vor bösen Überraschungen zu warnen.

Die Geschichte mit dem Einführungsgesetz ist ja nicht der einzige Stus der im Netz rumgeistert, es gibt Musterschreiben, die mit der Behauptung arbeiten, das OWiG sein nichtig, weil es angeblich gegen das Zitiergebot des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 GG verstößt. Die Reichsdeppenfraktion hat auch so einige Schoten auf Lager.

Im Grunde genommen hat sich all das nur so weit entwickelt, weil das Opportunitätsprinzip Segen und Fluch zu gleich ist. Segen da es die Behörden entlasten kann, Fluch, weil seine Anwendung bei Rechtsunkundigen und den typischen Protestdeppen zu Missverständnissen führt.

dk4475
13.01.2015, 06:28
Hallo,

danke für die ausführliche Info.

Leberecht
13.01.2015, 08:18
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es so einfach ist, den Klauen der BRD zu entwischen.
Ist es auch nicht, jedenfalls nicht nach meiner Erfahrung. Selbst Unrecht wird ja einfach zu Recht deklariert.

Nikolaus
13.01.2015, 12:06
Zahlt doch einfach eure Knöllchen. Und haltet euch das nächste Mal an die Verkehrsregeln.
Unglaublich was hier für ein Aufstand veranstaltet wird.

Hans Huckebein
27.01.2015, 20:39
Zahlt doch einfach eure Knöllchen. Und haltet euch das nächste Mal an die Verkehrsregeln.
Unglaublich was hier für ein Aufstand veranstaltet wird.

Tempo 30 zonen schießen wie pilze aus dem boden, das ist eine gute einnahmequelle. In Berlin an großen ausfahrtsstrassen nachts...tolle idee.
Man sollte nicht allen unsinn gutheissen! Es geht hier nur ums geld für klamme städte und kommunen;

Gehirnnutzer
28.01.2015, 15:12
Tempo 30 zonen schießen wie pilze aus dem boden, das ist eine gute einnahmequelle. In Berlin an großen ausfahrtsstrassen nachts...tolle idee.
Man sollte nicht allen unsinn gutheissen! Es geht hier nur ums geld für klamme städte und kommunen;

Und wo ist das Problem? Du kannst das Knöllchen auf zwei Weisen umgehen:

a) Fahre in Tempo 30-Zonen nur Tempo 30

oder

b) umfahre Tempo 30-Zonen, wenn dir 30 zu langsam erscheint, also meide sie.

Komm nicht mit dem Diskussionsargument, manche Zonen machen keinen Sinn, wenn du kein Knöllchen haben willst, musst du sie beachten, egal ob Sinn oder Unsinn. Das Leben ist nicht fair.

Bergischer Löwe
28.01.2015, 16:44
Oder - solltest Du Mercedes mit dem Comand Online Infotainment fahren, eine SD Karte kaufen und ein Handy besitzen, dass das DUN Protokoll unterstützt. Stationäre Blitzer können aus einer Website auf diese SD Karte geladen werden und werden im Navi mit rechtzeitigem Warnton angezeigt. Mobile Blitzer über eine entsprechende online Funktion des Navi. Bei Interesse PN an mich.

Leberecht
28.01.2015, 17:57
Genial, das Schreiben speicher ich mir ab und werde es beim nächsten Knöllchen anwenden...
Denn man tau, viel Glück! A. Schopenhauer würde sowas ´ruchlosen Optimismus´nennen.

oetzi
14.06.2015, 17:31
kanst du mir ein schreiben zusenden für OwiG haben mich nachlanger zeit mal geplizt

Don
14.06.2015, 20:54
Komm nicht mit dem Diskussionsargument, manche Zonen machen keinen Sinn, wenn du kein Knöllchen haben willst, musst du sie beachten, egal ob Sinn oder Unsinn. Das Leben ist nicht fair.

Das Argument hatten wir doch vor 1000 Jahren schonmal, wenn ich mich nicht täusche.

Gehirnnutzer
14.06.2015, 21:18
Das Argument hatten wir doch vor 1000 Jahren schonmal, wenn ich mich nicht täusche.

Don änderst du an den Begrenzungen etwas, in dem du sie brichst? Nein.

Änderst du etwas an den Begrenzungen in dem du dich mit Stuss gegen die Knöllchen wehrst? Nein. Selbst wenn du die Geschichte als Protestaktion siehst. Das dumme an Verfahrenseinstellungen nach § 47 OWiG ist, es gibt keinen Anspruch darauf, das in jedem Fall so entschieden wird. Selbst wenn dein Nachbar Erfolg hatte mit einem Stuss-Schreiben, hast du keinen Anspruch darauf, das man bei dir trotz gleichen Vergehens genauso entscheidet.
Damit kann so etwas wirklich nach hinten los gehen.

Don, die Antwort hat schon Sokrates gehabt:

Schlechte Gesetze muss man ändern, nicht brechen.

Don
14.06.2015, 21:20
Don änderst du an den Begrenzungen etwas, in dem du sie brichst? Nein.

Änderst du etwas an den Begrenzungen in dem du dich mit Stuss gegen die Knöllchen wehrst? Nein. Selbst wenn du die Geschichte als Protestaktion siehst. Das dumme an Verfahrenseinstellungen nach § 47 OWiG ist, es gibt keinen Anspruch darauf, das in jedem Fall so entschieden wird. Selbst wenn dein Nachbar Erfolg hatte mit einem Stuss-Schreiben, hast du keinen Anspruch darauf, das man bei dir trotz gleichen Vergehens genauso entscheidet.
Damit kann so etwas wirklich nach hinten los gehen.

Don, die Antwort hat schon Sokrates gehabt:

Schlechte Gesetze muss man ändern, nicht brechen.

Da ich sie nicht ändern kann, breche ich sie. Sokrates geht mir meilenweit am Arsch vorbei.

Gehirnnutzer
14.06.2015, 21:27
Da ich sie nicht ändern kann, breche ich sie. Sokrates geht mir meilenweit am Arsch vorbei.

Tja, das Dumme daran ist, damit änderst du sie auch nicht und musst dann mit den Folgen leben. Es ist deine Entscheidung.

Don
14.06.2015, 21:28
Tja, das Dumme daran ist, damit änderst du sie auch nicht und musst dann mit den Folgen leben. Es ist deine Entscheidung.

Lies meine Sig.

Strandwanderer
14.06.2015, 21:32
Und wo ist das Problem? Du kannst das Knöllchen auf zwei Weisen umgehen:

a) Fahre in Tempo 30-Zonen nur Tempo 30

oder

b) umfahre Tempo 30-Zonen, wenn dir 30 zu langsam erscheint, also meide sie.
.


Du bist so dumm, daß dich die Schweine beißen!

@Hans Huckebein hat nicht nur von Tempo-30-Zonen gesprochen, sondern auch von den zahlreichen Berliner Ausfallstraßen (also Hauptverkehrsstraßen), auf denen nachts Tempo 30 gilt.

Erzähle mal, wie man Ausfallstraßen "umfährt"?

Gehirnnutzer
14.06.2015, 21:34
Lies meine Sig.

Don, das ändert nichts daran, das die einzig 100%ige Methode ein Knöllchen nicht zahlen zu müssen, nur die ist, es gar nicht erst zu einem Knöllchen kommen zu lassen.

Gehirnnutzer
14.06.2015, 21:39
Du bist so dumm, daß dich die Schweine beißen!

@Hans Huckebein hat nicht nur von Tempo-30-Zonen gesprochen, sondern auch von den zahlreichen Berliner Ausfallstraßen (also Hauptverkehrsstraßen), auf denen nachts Tempo 30 gilt.

Erzähle mal, wie man Ausfallstraßen "umfährt"?

Dann muss er wohl hinnehmen 30 km/h zu fahren oder eben das Knöllchen bezahlen. Das hat nichts zu tun mit Dummheit, sondern damit, die Folgen seines Handelns zu kennen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Nikolaus
14.06.2015, 22:42
Du bist so dumm, daß dich die Schweine beißen!

@Hans Huckebein hat nicht nur von Tempo-30-Zonen gesprochen, sondern auch von den zahlreichen Berliner Ausfallstraßen (also Hauptverkehrsstraßen), auf denen nachts Tempo 30 gilt.

Erzähle mal, wie man Ausfallstraßen "umfährt"?Was spricht dagegen, nachts dann einfach 30 zu fahren??

borisbaran
15.06.2015, 14:42
Sich aus dem Geltungsbereich von Gesetzen zu mogeln ist zum Scheitern verurteilt.

Leberecht
16.06.2015, 08:47
Das Wissen über die Vorgänge nützt uns nicht wirklich, denn der "Staat "!! hat einfach mehr Macht, das sieht man ja schon an den ganzen Willkürentscheidungen!!!
So ist es! Der Staat pfeift immer krasser auf rechtliche Normen/Vorschriften und geht zunehmend zur willkürlichen Verfolgung und Deklaration von Rechtslagen über. Simples Beispiel: "Scheiß Türke" = Straftatbestand, "Scheiß Deutscher" = kein Straftatbestand.

Hay
16.06.2015, 09:49
Guten Morgen.

Habe das Folgende durch Zufall gefunden. Schriftverkehr zu dem oben Eingestellten mit der Stadt Leipzig. Leider ist der Ausgang des Verfahrens aus der Abhandlung nicht zu entnehmen. Trotzdem interessant:

http://www.fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/Leipzig29-12-2010-0.pdf

Doch. Er hat seinen Einspruch zurückgenommen.

Gehirnnutzer
16.06.2015, 12:21
So ist es! Der Staat pfeift immer krasser auf rechtliche Normen/Vorschriften und geht zunehmend zur willkürlichen Verfolgung und Deklaration von Rechtslagen über. Simples Beispiel: "Scheiß Türke" = Straftatbestand, "Scheiß Deutscher" = kein Straftatbestand.

Leberecht, so leid es mir tut, beides sind keine Straftatbestände, sondern nur Aussagen und ohne Kontext zu allgemein um Straftatbestände zu erfüllen.

Leberecht
16.06.2015, 18:51
Leberecht, so leid es mir tut, beides sind keine Straftatbestände, sondern nur Aussagen und ohne Kontext zu allgemein um Straftatbestände zu erfüllen.
Natürlich, weiß ich doch! Aber mache mal die Probe und tituliere 20 Türken mit "Scheißtürke".

Gehirnnutzer
16.06.2015, 20:14
Natürlich, weiß ich doch! Aber mache mal die Probe und tituliere 20 Türken mit "Scheißtürke".

Sorry, aber da muss ich mich eher vor den Türken in Acht nehmen als vor der deutschen Justiz!

Leberecht
16.06.2015, 20:34
Sorry, aber da muss ich mich eher vor den Türken in Acht nehmen als vor der deutschen Justiz!
Dein Wort in Gottes Ohr. Ich hatte mal ähnliches Vertrauen in die Justiz. Gott - was war ich naiv!

Gehirnnutzer
16.06.2015, 21:29
Dein Wort in Gottes Ohr. Ich hatte mal ähnliches Vertrauen in die Justiz. Gott - was war ich naiv!

Wer Gesetze kennt und weiß wie sie funktionieren, kann sie entweder umgehen oder für sich nutzen.

Leberecht
16.06.2015, 21:36
Wer Gesetze kennt und weiß wie sie funktionieren, kann sie entweder umgehen oder für sich nutzen.
Wohlan denn! Viel Verdruß.

jetztdabei
19.06.2015, 12:44
oweh wenn man hier mitliest wird der Durcheinander nur noch größer. Ich glaubs ja nicht was für ein Chaos. Ich habe eine owig wegbekommen. Ich glaube auch nicht an einen Staat wenn ich von BRD ausgehe. Schade ich dachte wirklich hier ein anderes Ergebnis zu finden. War wohl nix. hier wie überall. Einer ja einer nein und jeder hat vernünftige Argumente. Damit empfinde ich irgendwie eine gewaltige Rechtsunsicherheit. Ich finde alleine meine Rechgsunsicherheit gepaart mit den ganzen Aussagen von Politikern und den Taten gegen den willen der Brvölkerung habe ich genügend Argumente gegen jedes Gesetz.

jetztdabei
19.06.2015, 12:47
oweh wenn man hier mitliest wird der Durcheinander nur noch größer. Ich glaubs ja nicht was für ein Chaos. Ich habe eine owig wegbekommen. Ich glaube auch nicht an einen Staat wenn ich von BRD ausgehe. Schade ich dachte wirklich hier ein anderes Ergebnis zu finden. War wohl nix. hier wie überall. Einer ja einer nein und jeder hat vernünftige Argumente. Damit empfinde ich irgendwie eine gewaltige Rechtsunsicherheit. Ich finde alleine meine Rechgsunsicherheit gepaart mit den ganzen Aussagen von Politikern und den Taten gegen den willen der Brvölkerung habe ich genügend Argumente gegen jedes Gesetz.

hank12
18.11.2015, 11:37
Super Schreiben.
Was ist nun hiervon zu halten ?:
ZPO, § 703b Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung
(1) Bei maschineller Bearbeitung werden Beschlüsse, Verfügungen, Ausfertigungen und Vollstreckungsklauseln mit dem Gerichtssiegel versehen; einer Unterschrift bedarf es nicht.

hG
Hank

Eneas
03.05.2016, 19:52
Hick-Hack, hin und her, ja oder nein. Ich habe derzeit ein OWig mit der Stadt Borna. Nachdem ich eine rege Korresprondenz mit einer Sachbearbeiterin hatte, welche mir immer ziemlich schnell via E-Mail antwortete, ist seit gestern Ruhe eingekehrt. Ich habe ihr dargelegt, das das OWiG keine Gültigkeit hat. Sie hielt dagegen und meinte, auch wenn das EOWiG weggefallen ist, besteht die Rechtsgültigkeit des OWiG. Dagegen hielt ich ihr den $ 135 OWig, der das Inkrafttreten als eigenständiges Gesetz regelt. Doch dieser § ist leer. Sie berief sich auf die BRD, was ich ihr mit dem Einigungsvertrag vom 29.09.2090 widerlegte. Zu diesem Zeitpunkt starben die BRD genauso wie die DDR. Jetzt herrscht erstmal Funkstille. Ich werde sehen, ob sich die "Staatsgewalt" mit Terror und Einschüchterung, bzw. Erpressung wieder meldet oder das Ganze im Sande verläuft auf Grund der NICHT räumlich definierten Zuständigkeit eines ungültigen Gesetzes. Ganz wichtig für Alle. Bleibt ruhig und sachlich. Keine Beleidigungen. Nur harte Fakten. Derer gibt es genug. Bringt die Ämter in Zugzwang und dazu sich die Gesetze genau durchzulesen.

Wortmarke
23.04.2017, 12:04
Hallo Liebe Menschen
Ich hoffe es liest hier noch einer mein Belangen.
Also man versucht mich zu "erpressen" mit dem nichtigen OWiG
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis jetzt habe ich mal so ein wenig geforscht im StrassenverkehrsordnungsGesetz dort wo mal geregelt
Wurde das man eine Erlaubnis besucht sind WEGGEFALLEN §1-15 weg +§69 der denn Geltungsbereich festlegt ist auch weggefallen-
Wie oder was kann ich jetzt unternehmen? Ich sage schon mal DANKE FÜR DEINE MÜHE 🙏

Dalmatin
29.04.2017, 01:02
@Wortmarke:

Das OWiG ist NICHT nichtig! Und was das Fahren ohne Fahrerlaubnis anbelangt, ist die StVZO nicht zuständig. Stattdessen empfiehlt sich als Lektüre § 21 StVG: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Was du unternehmen sollst, hängt von deinen Fallgegebenheiten ab. Die Rechtslage dazu ist jedenfalls eindeutig.

Sektenkult
30.07.2018, 03:32
Ich wollte nur die Nachwelt etwas Aufklären und "News" bringen und anmerken dass es mittlerweile sogar beim BND gesetzte gibt die Mitarbeiter fristlos kündigt wenn diese zu der Auffassung kommen dass die BRD eine GmbH ist und das erst 2017 ein Verwaltungsgericht beschlossen hat, dass sog. "Reichsbürgern" auch der Führerschein weggenommen werden soll.

Man sollte mal über die drastischen Maßnahmen hinterfragen, klingt als hätte jemand was zu verstecken.

Achso das erste Opfer wegen Leugnung des Staates gab es auch schon, man hatte die Gesetze so ausgelegt dass man diesen Betreiber von Staatenlos Info e.V. eingeknastet hat, das war in diesem Jahr, 2018.

Ich denke, 2011 als das Thema gestartet wurde, hätte niemand gedacht, dass das so ausufern kann... Und ständig wird gewarnt wie gefährlich diese Ideologie angeblich ist, aber Menschen aus Syrien, dürfen nach Deutschland kommen, egal ob mit oder ohne Pass, manche haben sogar gleich 14 Identitäten, da wird so gut wie nie von einer Gefährlichkeit gesprochen und wenn doch, macht das meistens nur eine Partei. Das selbe gilt, wenn ein Flüchtling ein Flüchtlingsheim anzündet, weil es keinen Schokopudding gibt. Der "Täter" wurde freigesprochen und erhielt sogar Haft Entschädigung und ist wieder in einem Flüchtlingsheim.. Aber wehe du bist ein mieser Reichsbürger!

Ein Kommentar noch:

Richtig !
Und Geld zurückbuchen lassen, lässt sich auch nicht zig- mal wiederholen, da hat die Bank was dagegen.... ;)

klingt als müsstest du deine Bank mal wechseln. Außerdem verstehe ich nicht wieso 2011 (oder heute?) zurückbuchen in irgend einer weise schlimm sein sollte, stell dir vor deine Kontonummer wird geleakt und JEDER bucht da ab meinst du die Bank kommt echt auf dich zu und sagt "sooo Sie haben jetzt 13 Mal zurückgebucht, jetzt ist Ende, ab jetzt dürfen Sie nicht mehr zurückbuchen"
Willst du dann dein Konto auf 0 Euro stellen und fleißig 5 Euro Rücklastschriftgebühren bei deiner Dorfbank bezahlen für jede fehlgeschlagene Abbuchung von Menschen die deine Kontonummer missbrauchen?

Gehirnnutzer
30.07.2018, 06:17
Den Unterschied zwischen eine Kontopfändung und einer Lastschrift scheinen du und Bruddler nicht zu kennen!

Sektenkult
30.07.2018, 06:31
aber sicher kenne ich die Kontopfändung, hagen grell hatte so eine als er in Zahlungsverzug vom Finanzamt war, ohne eine Mahnung, ohne einen Weg über das Gericht ohne eine Ankündigung für Pfändungen oder Gerichtsvollzieher wurde ihm sein Konto belastet.. Sowas wäre vor dem PSD2 Gesetz noch weit undenkbar und mittlerweile kann das Jobcenter in Echtzeit Kontostände abrufen, Bankgeheimnis gibts schon längst nicht mehr.
Ändert aber nichts daran, dass die Aussage "Banken gefällt das nicht wenn man Abbuchungen zurückbuchen lässt" ein Nonsens ist solange ich kein Gegenteil gehört habe oder in AGBs das Gegenteil gelesen habe, dass das Zurückbuchen von Abbuchungen beschränkt wäre.

Und selbst Pfändungen sind irgendwie Rückbuchbar, ich habe gelesen im Internet dass jemand Geld vom Konto gepfändet wurde ohne Gerichtsbeschluss von einer Rechtsanwältin Mumm von seinem Commerzbank Konto. Er ist zum Filialleiter, hat das als Bankirrtum gemeldet, Randale gemacht und noch am selben Abend hat man ihm das Geld zurück erstattet. Und wie ich lesen durfte, hat diese Anwaltskanzlei auch noch bei anderen ohne Titel, Pfändungen veranlasst.
Bist du nun glücklich? Pfändungen sind Rückbuchbar wenn du einen Ansprechpartner in einer Filialbank hast.

marion
30.07.2018, 06:59
aber sicher kenne ich die Kontopfändung, hagen grell hatte so eine als er in Zahlungsverzug vom Finanzamt war, ohne eine Mahnung, ohne einen Weg über das Gericht ohne eine Ankündigung für Pfändungen oder Gerichtsvollzieher wurde ihm sein Konto belastet.. Sowas wäre vor dem PSD2 Gesetz noch weit undenkbar und mittlerweile kann das Jobcenter in Echtzeit Kontostände abrufen, Bankgeheimnis gibts schon längst nicht mehr.
Ändert aber nichts daran, dass die Aussage "Banken gefällt das nicht wenn man Abbuchungen zurückbuchen lässt" ein Nonsens ist solange ich kein Gegenteil gehört habe oder in AGBs das Gegenteil gelesen habe, dass das Zurückbuchen von Abbuchungen beschränkt wäre.

Und selbst Pfändungen sind irgendwie Rückbuchbar, ich habe gelesen im Internet dass jemand Geld vom Konto gepfändet wurde ohne Gerichtsbeschluss von einer Rechtsanwältin Mumm von seinem Commerzbank Konto. Er ist zum Filialleiter, hat das als Bankirrtum gemeldet, Randale gemacht und noch am selben Abend hat man ihm das Geld zurück erstattet. Und wie ich lesen durfte, hat diese Anwaltskanzlei auch noch bei anderen ohne Titel, Pfändungen veranlasst.
Bist du nun glücklich? Pfändungen sind Rückbuchbar wenn du einen Ansprechpartner in einer Filialbank hast.

Pfändungen sind rückbuchbar wenn sie UNRECHTMÄSSIG erfolgen, hat nix mit Ansprechpartner bei der Bank zu tun

Hrafnaguð
30.07.2018, 10:18
Ich wollte nur die Nachwelt etwas Aufklären und "News" bringen und anmerken dass es mittlerweile sogar beim BND gesetzte gibt die Mitarbeiter fristlos kündigt wenn diese zu der Auffassung kommen dass die BRD eine GmbH ist und das erst 2017 ein Verwaltungsgericht beschlossen hat, dass sog. "Reichsbürgern" auch der Führerschein weggenommen werden soll.

Man sollte mal über die drastischen Maßnahmen hinterfragen, klingt als hätte jemand was zu verstecken.

Achso das erste Opfer wegen Leugnung des Staates gab es auch schon, man hatte die Gesetze so ausgelegt dass man diesen Betreiber von Staatenlos Info e.V. eingeknastet hat, das war in diesem Jahr, 2018.

Ich denke, 2011 als das Thema gestartet wurde, hätte niemand gedacht, dass das so ausufern kann... Und ständig wird gewarnt wie gefährlich diese Ideologie angeblich ist, aber Menschen aus Syrien, dürfen nach Deutschland kommen, egal ob mit oder ohne Pass, manche haben sogar gleich 14 Identitäten, da wird so gut wie nie von einer Gefährlichkeit gesprochen und wenn doch, macht das meistens nur eine Partei. Das selbe gilt, wenn ein Flüchtling ein Flüchtlingsheim anzündet, weil es keinen Schokopudding gibt. Der "Täter" wurde freigesprochen und erhielt sogar Haft Entschädigung und ist wieder in einem Flüchtlingsheim.. Aber wehe du bist ein mieser Reichsbürger!

Ein Kommentar noch:


klingt als müsstest du deine Bank mal wechseln. Außerdem verstehe ich nicht wieso 2011 (oder heute?) zurückbuchen in irgend einer weise schlimm sein sollte, stell dir vor deine Kontonummer wird geleakt und JEDER bucht da ab meinst du die Bank kommt echt auf dich zu und sagt "sooo Sie haben jetzt 13 Mal zurückgebucht, jetzt ist Ende, ab jetzt dürfen Sie nicht mehr zurückbuchen"
Willst du dann dein Konto auf 0 Euro stellen und fleißig 5 Euro Rücklastschriftgebühren bei deiner Dorfbank bezahlen für jede fehlgeschlagene Abbuchung von Menschen die deine Kontonummer missbrauchen?



Ich habe da einen Fall gefunden in dem ein Führerschein entzogen wurde.
Es gibt auch noch hunderte von RB mit WBK. Bislang wird da auch nicht flächendeckend eingezogen.
Der Typ der da mit der Schießerei aufgefallen ist, hat sich einer normalen Waffenkontrolle widersetzt.
Wenn ich in der BRD Waffen haben möchte, Sportschütze sein möchte, dann MUSS ich eben damit
leben das da hie und da mal kontrolliert wird ob ich mein Zeug ordnungsgemäß gelagert habe, fertig. Zu denken ich käme da mit einer Verweigerungshaltung auch nur irgendwie durch, ist absurd. Das führt nur zu einer Verkettung von Abläufen die so enden wie es eben endete.

Der Fall mit dem Führerschein ist wohl ne Mixtur aus Schickane und der Frage ob der Typ noch alle
Latten am Zaun hat wobei jemand der in völliger politischer Verblendung dahertaumelt durchaus in der
Lage ist ein Auto zu fahren.

Ich hab mich über RB mal vor einiger Zeit mal was aufufernder informiert. Und keine ÖR Quellen oder
MSM. Soweit wie es ging RB eigene Quellen unter Berücksichtigung keine geschlossene Orga vor mir
zu haben. Gibt da so einige klare Köpfe aber eben auch einen ganzen Haufen kompletter Idioten mit
psychischen Defiziten die sich an juristischen Grabenkämpfen mit der BRD ergötzen. Typen die in Aktenbergen
wohnen und in pseudojuristischem Slang ihre Wahngebilde schönreden.
Typen die ich nicht im allerentferntesten JEMALS an Schaltstellen eines Machtgefüges sehen will, weil sie
pedantische Erbsenzähler sind die ihr neues Deutsches Reich in ein noch größeres Bürokratiemonster verwandeln
würden als es die BRD schon ist wenn sie nur könnten.
Pathologische Fälle die einem wohl eine bürokr. Genehmigung fürs pflanzen einer Tulpenzwiebel im eigenen Garten
abverlangen würden. Paragraphenreiter aus Leidenschaft, Querulanten. An Dinge wie das Steuerrecht möchte ich solche Typen erst recht nicht Hand anlegen sehen, das macht jetzt schon den Eindruck als wäre es von Geisteskranken, von Sadisten, ersonnen worden.

Auf der anderen Seite dann durchaus abgeklärte Typen die ruhig sachliche und höchst unangenehme Fragen stellen
hinsichtlich des Besatzerkonstruktes BRD und dessen Rechtsstatus.

Alles unwichtige Nebenkriegsschauplätze die nicht interessieren. Interessieren tut nur wie man dieses mittlerweile offen volksfeindlich System "BRD" überwinden kann. Das geht nur politisch oder via Revolte. Oder beidem in Kombination.
Welchen Rechtsstatus die BRD hat, ist dabei völlig nebensächlich, sie m uß verschwinden, fertig. Geboren werden muß ein neuer, Deutscher Staat, der sich dem Deutschen Volk und seiner Erhaltung verpflichtet hat, ihm dient und in Sachen Bürokratie auf das Nötigsten entschlackt ist, mit einem einfachen Steuerrecht, einer neuen Geisteshaltung die in die Zukunft weist für unser Volk und nicht auf der Vergangenheit rumreitet bzw in ihr verhaftet ist.

Sektenkult
30.07.2018, 15:03
du musst ja erst Mal deiner Bank beweisen dass eine Pfändung unrechtmäßig war, dafür ist der Ansprechpartner da.

Gehirnnutzer
04.08.2018, 14:53
aber sicher kenne ich die Kontopfändung, hagen grell hatte so eine als er in Zahlungsverzug vom Finanzamt war, ohne eine Mahnung, ohne einen Weg über das Gericht ohne eine Ankündigung für Pfändungen oder Gerichtsvollzieher wurde ihm sein Konto belastet.. Sowas wäre vor dem PSD2 Gesetz noch weit undenkbar und mittlerweile kann das Jobcenter in Echtzeit Kontostände abrufen, Bankgeheimnis gibts schon längst nicht mehr.
Ändert aber nichts daran, dass die Aussage "Banken gefällt das nicht wenn man Abbuchungen zurückbuchen lässt" ein Nonsens ist solange ich kein Gegenteil gehört habe oder in AGBs das Gegenteil gelesen habe, dass das Zurückbuchen von Abbuchungen beschränkt wäre.

Und selbst Pfändungen sind irgendwie Rückbuchbar, ich habe gelesen im Internet dass jemand Geld vom Konto gepfändet wurde ohne Gerichtsbeschluss von einer Rechtsanwältin Mumm von seinem Commerzbank Konto. Er ist zum Filialleiter, hat das als Bankirrtum gemeldet, Randale gemacht und noch am selben Abend hat man ihm das Geld zurück erstattet. Und wie ich lesen durfte, hat diese Anwaltskanzlei auch noch bei anderen ohne Titel, Pfändungen veranlasst.
Bist du nun glücklich? Pfändungen sind Rückbuchbar wenn du einen Ansprechpartner in einer Filialbank hast.

Wieder einer der den Unterschied zwischen zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vollstreckung nicht kennt.

1. zivilrechtliche Vollstreckung
Zahlungsverzug -> Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid > Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher

2. Verwaltungsvollstreckung

Verwaltungsakt (Steuerbescheid, Gebührenbescheid etc.) -> Ablauf der Rechtsbehelfsfrist -> Bescheid ist vollstreckbar
Volstreckung durch den Vollstreckungsbeamten der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat oder im Rahmen der Amtshilfe durch den Gerichtsvollstrecker des Gerichtsbezirkes.