Hartz-IV-Opfer sanktioniert, weil er sich nicht zweimal gleichzeitig bewarb
Unsere stets sanktionsfreudigen Jobcenter präsentieren sich auch 2014 in altbekannter Herzlichkeit. Einem Hartz4-Opfer hat man nämlich kurzerhand gleich zwei Bewerbungsgespräche verschafft, die zeitgleich stattfinden sollten. Einmal in einer Zeitarbeitsfirma und einmal in einer 40 km entfernten Lohndrückerbude.
Der Hintergedanke: Eine dieser zwei Bewerbungsgespräche kann der Erwerbslose ja gar nicht wahrnehmen - also hat er "eine zumutbare Stelle abgelehnt" und wird dafür bestraft. Zitat: "Für die Dauer von drei Monaten erhielt der Mann 30 Prozent weniger Geld."
Ausserdem erfolgt ein Eintrag in die offizielle Sanktions-Statistik, aus der dann BILD und SPIEGEL so tolle Schlagzeilen machen: "Viele Hartz IV Empfänger lehnen Jobangebote ab"
Und das Beste: Die meist nur übersichtlich geBILDete Bevölkerung glaubt das dann und denkt sich:
Strafe muss eben sein, verfestigt dann sein Weltbild vom faulen Arbeitslosen und geht zur Tagesordnung über.
Aber wartet, die Geschichte ist damit natürlich noch nicht vorbei. Der Mann hat natürlich sofort Einspruch eingelegt. Das "Tolle" bei den Hartz-Gesetzen ist aber,
dass ein eingelegter Einspruch die Geldkürzung NICHT aufhebt oder verschiebt, bis ein gerichtliches Urteil darüber fällt. Eine Sanktion ist immer sofort wirksam. Das verschafft den Jobcentern den grandiosen Vorteil, dass sie dadurch ihren Etat Einsparungen erzielen können, indem sie möglichst viele Sanktionen verhängen. Und selbst wenn diese Sanktionen völlig an jeder Logik und menschlicher Vernunft vorbei gehen, sind die Einsparungen sofort wirksam, da eben auch sofort vollzogen.
Da macht das Arbeiten im Jobcenter gleich viel mehr Spass
Berichte über Jobcenter-Mitarbeiter, die wahllos Sanktionen verhängen (sogar gegen Minderjährige), habe ich ja bereits hundertfach hier im Blog veröffentlicht.
Dass die Jobcenter-Chefs sogar Mindest-Sanktionsquoten von ihren Mitarbeitern einfordern, egal ob die Betroffenen überhaupt "Versäumnisse" begangen haben, wurden ebenfalls schon in grosser Zahl von mir verlinkt. Und es ist ein Verdienst unserer verschwiegenen
Qualitätsjournalisten, dass die
Bevölkerung von all diesen
menschenverachtenden Verbrechen im Hartz-System nichts mitbekommt.
Aber zurück zum Fall. Der eingereichte Einspruch wurde im Sanktionscenter natürlich nur lachend in den Papierkorb geworfen. Und wie es danach weiter ging, beschreibt das Nachrichtenportal folgendermassen (Zitat): "Nachdem sein Widerspruch beim Jobcenter zurückgewiesen wurde, zog der Leistungsbezieher vor das Sozialgericht (SG) Würzburg. Dort wurde die Klage jedoch aufgrund eines Fristablaufs abgelehnt und keine Berufung zugelassen."
Wie tief man fällt, wenn man vom ohnehin menschenverachtenden 391 Euro Regelsatz auch noch 30 Prozent gekürzt bekommt, ohne dass man sich etwas zuschulden kommen liess, muss hier sicherlich nicht weiter ausgeführt werden. Dass diese Gesetzgebung schon Menschen in den Tod getrieben hat, weil sie sich daraufhin nicht einmal mehr die Miete leisten konnten und eine Zwangsräumung angekündigt wurde, ebenfalls nicht.
Aber es ist die SPD, die heute noch stolz ist auf ihre "Arbeitsmarktreform". Und es sind CDU und CSU, die über diese "mutige Reform" jubeln und über ganz Europa ausbreiten wollen.
Quelle:
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