Geht es bei der Verhältnismäßigkeit nicht um das zu schützende Rechtsgut, dass eben eine gestohlene Handtasche keine tödliche Gewalt rechtfertigt, ein Angriff auf Leib und Leben aber schon? Niemand muss sich in eine schlechtere Position bringen, indem er sich z.B. auf einen Faustkampf einlässt, anstatt zu schießen.