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Thema: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

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  1. #1
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dzug, mit einem hast du recht, Justiz ist schwer zu verstehen und auch schwer zu lesen. Zu dem sind manche Verfahrensweisen dem Bürger nicht bekannt, deswegen kommt es zu einer leichten Verwirrung.
    Ich will jetzt nicht lange Erklärungen machen über die Verkündungsverfahren von Gesetzen und Rechtsverordnungen und dabei noch auf die [Links nur für registrierte Nutzer] verweisen, das würde noch mehr verwirren. Ich mache es ganze kurz:

    Dzug, du hast den Begriff Urheberrecht einfach falsch zueordnet, es geht nicht um ein Urheberrecht für das Bundesgesetzblatt, sondern um die Verkündung eines Gesetzes, das das Urheberrecht für amerikanische Soldaten im deutschen Rechtsraum regelt.
    Jeder Staat hat seine eigenen Urheberrechtsregelungen, die sich von Staat zu Staat unterscheiden. Auf Grund des Nato-Truppenstatuts und den Zusatzabkommen gelten für Soldaten spezielle gesetzliche Regelungen, die zum einen dem Entsendestaat gesetzliche Befugnisse und Regelungen zuordnen und in gleicher Weise dem Aufnahmestaat gesetzliche Befugnisse und Regelungen zuordnen.
    In manchen Bereichen gibt es Dinge, die nicht nur während der Entsendung von Bedeutung sind, sondern auch noch Auswirkungen nach Beendigung der Entsendung haben. Um in solchen Fällen Konflikte mit den jeweiligen nationalen Gesetzen aus dem Weg zu gehen, werden Gesetze erlassen, die dies Konflikte bereinigen.
    Es ist sicherlich für dich verständlich, das wenn ein amerikanischer oder ein deutscher Soldat im Land des jeweilig anderen ein nach den dort gültigen Gesetzen urheberrechtlich geschütztes Werk schafft, das der Soldat verlangen kann, da dieser Schutz auch im eigenen Land gilt.

    Es ist also keine von den Amerikanern befohlener Sonderegelung.
    heheheh

    Also, wenn du möchtst kannst diese Seite mal anschauen

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    Die gehen soweit und behaupten im Grundgesetz gelten noch 3 Artikel

    Hab das mal gelesen und verstehe es auch nicht, bin aber geneigt es zu glauben :hihi:
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  2. #2
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    heheheh

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    Hab das mal gelesen und verstehe es auch nicht, bin aber geneigt es zu glauben :hihi:
    Tolle Seite:

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    Wer die komplexen Verfassungs- und Völkerrechtsfragen um das Thema dieses Stranges instrumentalisiert, um territoriale Forderungen gegen Nachbarstaaten zu "legitimieren", schiesst sich aus der Diskussion selbst heraus. Das ist alles völkerrechtlich unverrückbar geregelt.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    heheheh

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    Hab das mal gelesen und verstehe es auch nicht, bin aber geneigt es zu glauben :hihi:
    Dzug, ich kenne die Seiten und auch das Infoblatt was du verlinkst, jedoch weißt ihre Betrachtung Fehler auf, weil sie die Grundsätze von Rechtskontinuität und Rechtssicherheit missachtet.
    Zudem verstehen sie gewisse Aussagen von ihrer zeitlichen Aussage nicht, vom Verständnis der Abstraktheit des Rechts ganz zu schweigen.
    Das ganze ist eine sehr komplexe Geschichte, die sich auf viele Bereiche erstreckt und dem Laien unverständlich ist, jedoch ist das notwendig um die Rechtsgrundsätze zu erfüllen.

    nulla poena sine lege -> kein Strafe ohne Gesetz
    nullum crimen sine lege -> kein Verbrechen ohne Gesetz

    hast du sicherlich schon mal gehört ohne wirklich richtig zu wissen, was sie bedeuten.
    Es ist aber ganz einfach:

    Du begehst nur dann eine Straftat, wenn deine Tat zu dem Zeitpunkt, an dem du sie begehst, per Gesetz bedroht war. Ein nach dem Tatzeitpunkt erlassenes Gesetz, das den Tatbestand deiner Tat unter Strafe stellt, hat keine Wirkung.
    Umgekehrt gilt dies auch, obwohl hier der Gesetzgeber gewisse Freiheiten hat.

    Nun gibt es in anderen Rechtsbereichen Dinge, die nicht nur an einem konkreten Zeitpunkt eine Wirkung haben, sondern über längere Zeiträume, hinzukommt das diese Wirkung zwar durch ein Gesetz beschrieben ist, jedoch erst durch andere Gesetze in Kraft tritt.

    Kleines Beispiel aus dem Schuldrecht, die Verjährung. Schulden können auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen enstehen, mit dem warum eine Schuld entstanden ist, hat die Verjährung nichts zu tun. Sie regelt nur, das der Schuldner nach einem gewissen Zeitraum gegenüber dem Gläubiger ein Leistungsverweigerungsrecht hat. Verjährt eine Schuld, so heißt das nicht, das die Schuld erlischt, sondern nur, das der Schuldner nicht mehr verpflichtet ist zu zahlen.

    Hebt man nun das Gesetz über die Verjährung auf, hat dies keine Auswirkungen auf die Schuld selber, denn sie existiert unabhängig von der Verjährung. Für den Schuldner ist es aber von Bedeutung, denn mit der Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung erlischt sein Leistungsverweigerungsrecht und er ist wieder verpflichtet die Schulden zu zahlen.
    Das ganze ist ein Nachteil des Schuldners und zum Vorteil des Gläubigers.
    Das vorher bestehende Rechtsverhältnis wird total umgekrempelt.
    Je nach Sichtweise ist die Aufhebung gut oder schlecht.
    Wenn man jetzt die Aufhebung der Verjährung so gestalltet, das man sagt, sie hat nur Auswirkungen für Schuldverhältnisse, die nach der Aufhebung entstehen, so bleibt für bestehende verjährte Schuldverhältnisse alles beim alten und weder Gläubiger und Schuldner entstehen Vor- oder Nachteile durch die neu Regelung.

    Ähnliches betrifft auch das Besatzungsrecht, wobei die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gesetzen und Regelungen weitaus komplexer ist, weil hier Schadenersatzrecht etc. berührt wird.

    Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet diese ganzen Formulierungen nicht anderes, als das, wer nach Besatzungsrecht bestraft, enteigent, freigesprochen worden ist etc., für den bleibt diese Auswirkung trotz Aufhebung des Besatzungsrechtes bestehen. Für alle anderen wird das Besatzungsrecht irrelevant.

    Das ganze ist etwas, was viele nicht verstehen, das sie die Sache nicht aus neutraler Position betrachten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Hier gibts was von Sürmeli
    Dieser hat eine Menschrechtsklage gegen die BRD durchgebracht.
    Deutschland ist kein Rechtsstaat

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    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  5. #5
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    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Hier gibts was von Sürmeli
    Dieser hat eine Menschrechtsklage gegen die BRD durchgebracht.
    Deutschland ist kein Rechtsstaat

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    Die Bundesrepublik ist eine Kapitalgesellschaft, die Justiz arbeit auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Legislative ist eine Verwaltungsgemeinschaft. So sieht das Herr Sürmeli. Die Meinungsfreiheit funktioniert eben im Geltungsbereich des GG noch und umfasst auch das Recht von Realsatirikern und Psychopathen, mit ihren Phantastereien anderen Leuten auf den Keks zu gehen.

  6. #6
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Moment, er ist Ausländer und konnte (ich glaube ) in Den Haag gegen die BRD erfolgreich eine Klage durchbringen. Das europäische Gericht hat selbst festgestellt was Sürmeli sagt. Und warum soll man es ihm nicht glauben, es steht auch im Grundgesetz drin, dass die BRD ein Wirtschafts/Verwaltungseinheit ist ----> also eine Firma.
    Daran hat sich mit der sogenannten Wiedervereinigung auch nichts geändert.

    Deutschland als ganzes bedeutet auch den polnisch verwalteten Teil Deutschlands.

    Wenn du möchtst such ich das Urteil den Menschenrechtsgerichtshof. :]
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  7. #7
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    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Deutschland als ganzes bedeutet auch den polnisch verwalteten Teil Deutschlands.

    Wenn du möchtst such ich das Urteil den Menschenrechtsgerichtshof. :]


    Alles, was die völkerrechtlichen Verträge von 1970 und 1990 zu den ehemaligen deutschen Ostgebieten in Frage stellt, ist schlichtweg grober Unfug. Die wären sogar gültig, wenn in Deutschland tatsächlich so eine Art von Notverwaltung bzw. von den Deutschen geduldeter zivilrechtsartiger Pseudoregierung herrschte. Der Unfug hätte also nicht mal dann die gewünschten Rechtsfolgen, wenn man ihn einigermaßen schlüssig begründen könnte. Das geht natürlich auch nicht, in dem genannten Urteil wird todsicher nicht drinstehen, was diese Herrschaften da rauslesen.
    Geändert von GG146 (04.02.2010 um 16:26 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Moment, er ist Ausländer und konnte (ich glaube ) in Den Haag gegen die BRD erfolgreich eine Klage durchbringen. Das europäische Gericht hat selbst festgestellt was Sürmeli sagt. Und warum soll man es ihm nicht glauben, es steht auch im Grundgesetz drin, dass die BRD ein Wirtschafts/Verwaltungseinheit ist ----> also eine Firma.
    Jeder kann beim Menschenrechtsgerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat der Konvention klagen, egal ob Bürger dieses Landes oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates oder auch nicht. Ob Türke oder nicht spielt also keine Rolle, so lange er sich von Deutschland in seinen Rechten verletzt fühlte.

    Es ging in dem Prozess um die übermäßig lange Dauer eines Verfahrens um Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. In diesem Punkt hat er Recht bekommen. Das Gericht hat ihm 10.000 EUR Schadenersatz zugesprochen und festgestellt, dass es im deutschen Recht keine wirksamen Mittel gegen eine gar zu lange Verfahrensdauer gibt. Das Bundesjustizministerium hat Schritte eingeleitet, um das zu ändern. Das war's.

    Dass Sürmeli daraus ableitet, die Bundesrepublik existiere entweder gar nicht oder sei eine Firma, muss man eher als medizinisches Phänomen ansehen. Wenn sie kein Staat wäre, könnte sie nicht Signatarstaat der Menschenrechtskonvention sein, und er hätte nicht klagen können. Es gibt übrigens auch deutsche Richter in Straßburg.

    Wer behauptet, laut Grundgesetz sei die Bundesrepublik eine Firma, hat wohl aus Versehen die AGB von amazon.de gegriffen.

  9. #9
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Jeder kann beim Menschenrechtsgerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat der Konvention klagen, egal ob Bürger dieses Landes oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates oder auch nicht. Ob Türke oder nicht spielt also keine Rolle, so lange er sich von Deutschland in seinen Rechten verletzt fühlte.

    Es ging in dem Prozess um die übermäßig lange Dauer eines Verfahrens um Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. In diesem Punkt hat er Recht bekommen. Das Gericht hat ihm 10.000 EUR Schadenersatz zugesprochen und festgestellt, dass es im deutschen Recht keine wirksamen Mittel gegen eine gar zu lange Verfahrensdauer gibt. Das Bundesjustizministerium hat Schritte eingeleitet, um das zu ändern. Das war's.

    Dass Sürmeli daraus ableitet, die Bundesrepublik existiere entweder gar nicht oder sei eine Firma, muss man eher als medizinisches Phänomen ansehen. Wenn sie kein Staat wäre, könnte sie nicht Signatarstaat der Menschenrechtskonvention sein, und er hätte nicht klagen können. Es gibt übrigens auch deutsche Richter in Straßburg.

    Wer behauptet, laut Grundgesetz sei die Bundesrepublik eine Firma, hat wohl aus Versehen die AGB von amazon.de gegriffen.
    Es geht um den Schadensersatz, wenn er 26 Jahre lang klagt .
    Er hat auf 18,5 Millionen Euro Schadenersatz geklagt und die Firma BRD mußte Bankrott anmelden, die BRD macht aber weiter und er bekommt diese Milliönchen nicht die ihm zustehen so sieht es aus :hihi:
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Hier gibts was von Sürmeli
    Dieser hat eine Menschrechtsklage gegen die BRD durchgebracht.
    Deutschland ist kein Rechtsstaat

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    Der Herr Süremli redet viel und versucht ein nettes Bild aufzuzeigen. Das komische an der Sache ist, das der Herr Sürmeli auf Grund des [Links nur für registrierte Nutzer] nicht die ihm vom Gericht zugestandenen 10.000€ + Gerichtskosten einfordert, sondern bei seiner auch im Urteil erwähnten Kostenaufstellung bleibt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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