Die Eheschliessung ist in der katholischen Kirche ein Sarkament.

Der Ehebund wird, abgesehen von Sonderfällen, im Rahmen einer liturgischen Feier geschlossen. Das Ehesakrament wird dabei aber nicht etwa von dem anwesenden Zelebranten (Priester oder Diakon) gespendet, sondern die Brautleute selbst spenden sich das Sakrament gegenseitig. Die Feier der Trauung findet in der Regel innerhalb der so genannten Brautmesse statt, sie kann aber auch nur mit einem Wortgottesdienst begangen werden. Zur Unterstützung des Sakramentes kennt die Kirche die Einrichtung der Ehepastoral, die beispielsweise Ehevorbereitungskurse oder andere Formen der seelsorglichen Betreuung vor und nach der Eheschließung umfasst.

Als wesentliche Eigenschaften der Ehe werden die Einheit (Treue, Einpaarigkeit und Heterosexualität, also ein Mann und eine Frau) und die Unauflöslichkeit gesehen.

Eheleute, die in einer gültig geschlossenen und sexuell vollzogenen sakramentalen Ehe miteinander verbunden sind, können sich zwar wieder trennen („Trennung von Tisch und Bett“), eine regelrechte Scheidung (Auflösung des Ehebandes) ist aber nach kirchlichem Verständnis nicht möglich. Eine kirchliche Wiederverheiratung Geschiedener ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Ein zweites Mal kirchlich heiraten kann nur der, dessen frühere Ehe nicht mehr besteht (Tod des Partners) oder von Anfang an ungültig war (beispielsweise die „Putativehe“). Neue Eheschließungen nach dem Tod der jeweiligen Partner sind (anders als etwa in der Orthodoxie) in beliebiger Zahl zulässig.

Falls die von der römisch-katholischen Kirche als elementar angesehen Ehevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben waren, ist es möglich, die Ungültigkeit der Ehe von einem kirchlichen Gericht feststellen zu lassen (Eheannullierung). Mit der Annullierung erkennt die Kirche an, dass die Verbindung, die in diesem Fall Putativehe („vermeintliche Ehe“) genannt wird, aufgrund der fehlenden Voraussetzungen von Anfang an ungültig war.

zum Teil aus wikipedia