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Thema: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

  1. #181
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Hätte ich die insiche Staatsangehörigkeit angenommen, dann hätte ich die deutsche nicht mehr! Insofern gilt das als Beweis.
    Nein, gilt nicht. Denn du hättest es ja auch den deutschen Behörden verschweigen können, wenn du es getan hättest.

  2. #182
    re inkarniert Benutzerbild von Brunner
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Weyoun Beitrag anzeigen
    Wir sind alles Bürger der BRD. Oder hat jemand etwas anderes als ein Personalausweis?
    Du meinst der BRDOmF oder BundesfinanzGmBH ? Ich bin Bürger des DR
    Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.

  3. #183
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Brunner Beitrag anzeigen
    Ich bin Bürger des DR
    Klar und ich bin Unterthan Seine Hoheit des Kurfuersten von Trier.

  4. #184
    re inkarniert Benutzerbild von Brunner
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Sag das Volyn und Rimiker (<- wenn ich mich nicht irre)

    Ich bin gespannt.
    Wie bitte
    Geändert von Brunner (31.07.2008 um 00:19 Uhr)
    Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.

  5. #185
    re inkarniert Benutzerbild von Brunner
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Sag das Volyn und Rimiker (<- wenn ich mich nicht irre)

    Ich bin gespannt.
    Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990). Sie existierte vom 23.05.1949 bis zum 17.07.1990 lediglich auf der Grundlage des konstituierenden „Grundgesetzes“. Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910)) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Diese provisorische Natur kommt im „GG“ Im Art. 146 zum Ausdruck.
    Da die „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr existiert, können Sie diesem vermeintlichen Staat nicht angehören!
    Rechtliche Grundlagen: Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Art.2, Abs.a), Haager Landkriegsordnung (Art.43), SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Art. 1), Deutschlandvertrag (BGBl. 1955 II S. 301), UN-Charta (Art.53 und 107), Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (§1), Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73, 2BvR373/83; BVGE 2, 266 (277); 3, 288 (319ff; 5. 85 (126); 6, 309, 336 und 363, 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01)
    Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.

  6. #186
    re inkarniert Benutzerbild von Brunner
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Das wuerde beweisen, dass die dt. Staatangehoerigkeit hast (es sei denn du hast Dich mittlerweile entlassen lassen - was nur beim Erwerb einer anderen Staatsangehoerigkeit geht).
    An der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der "BRD" hatten mit Wissen der Wahlveranstalter, Gesetzgeber und Wahlbewerber - unter Täuschung der Wähler - Millionen von Scheineingebürgerten, Staatenlosen und Ausländern teilgenommen. Zu diesen zählen alle Personen, die die fiktive Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" verliehen bekommen haben. Damit sind die Straftatbestände des STGB § 107 und § 108 erfüllt:
    StGB § 107a Wahlfälschung
    (1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    StGB § 108a Wählertäuschung
    (1) Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Das hat bedeutende Folgen:
    a) Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikels 38 GG ermangelten, sind sie samt und sonders nichtige Rechtsgeschäfte (§ 125 BGB);
    b) Da die Fälschung der Absicht des Artikels 38 GG durch das ihm entgegen stehende „Bundeswahlgesetz“ als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig (§ 134 BGB);
    c) Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§ 134 BGB).
    Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.

  7. #187
    re inkarniert Benutzerbild von Brunner
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Klar und ich bin Unterthan Seine Hoheit des Kurfuersten von Trier.
    Das ist mir egal
    Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.

  8. #188
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Brunner Beitrag anzeigen
    An der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der "BRD" hatten mit Wissen der Wahlveranstalter, Gesetzgeber und Wahlbewerber - unter Täuschung der Wähler - Millionen von Scheineingebürgerten, Staatenlosen und Ausländern teilgenommen..
    Wir haben diesen Muell hier schon zur genuege debattiert. Ich empfehle dazu also die Suchfunktion.

    Aber nur in aller Kuerze: Die Welt hat kein Amtsgericht und solange die BRD Staatsgewalt ausuebt und die anderen Staaten dies fuer rechtens ansehen, ist das so. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

  9. #189
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Brunner Beitrag anzeigen
    Das ist mir egal
    Es ist "leichter" zu "beweisen", dass formal das Heilige Roemische Reich mit all seinen Plunder un Einrichtungen noch existiert als das es so etwas wie ein "Deutsches Reich" heute noch gibt.

    Wenn schon eine Spinnerei, dann eine Stil und da sind mir die meistens gemeuthlichen Kurtrierer Erzbischoefe doch noch lieber. Die taten wenigstens etwas fuer den Weinbau.

  10. #190
    re inkarniert Benutzerbild von Brunner
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Es ist "leichter" zu "beweisen", dass formal das Heilige Roemische Reich mit all seinen Plunder un Einrichtungen noch existiert als das es so etwas wie ein "Deutsches Reich" heute noch gibt.

    Wenn schon eine Spinnerei, dann eine Stil und da sind mir die meistens gemeuthlichen Kurtrierer Erzbischoefe doch noch lieber. Die taten wenigstens etwas fuer den Weinbau.
    schön für dich :cool2:
    Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.

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