Radikal Liberale Partei - Die Vernuenftigen
Unser Konzept zur Krankenversorgung und zur
Rentenreform
Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990). Sie existierte vom 23.05.1949 bis zum 17.07.1990 lediglich auf der Grundlage des konstituierenden „Grundgesetzes“. Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910)) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Diese provisorische Natur kommt im „GG“ Im Art. 146 zum Ausdruck.
Da die „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr existiert, können Sie diesem vermeintlichen Staat nicht angehören!
Rechtliche Grundlagen: Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Art.2, Abs.a), Haager Landkriegsordnung (Art.43), SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Art. 1), Deutschlandvertrag (BGBl. 1955 II S. 301), UN-Charta (Art.53 und 107), Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (§1), Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73, 2BvR373/83; BVGE 2, 266 (277); 3, 288 (319ff; 5. 85 (126); 6, 309, 336 und 363, 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01)
Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.
An der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der "BRD" hatten mit Wissen der Wahlveranstalter, Gesetzgeber und Wahlbewerber - unter Täuschung der Wähler - Millionen von Scheineingebürgerten, Staatenlosen und Ausländern teilgenommen. Zu diesen zählen alle Personen, die die fiktive Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" verliehen bekommen haben. Damit sind die Straftatbestände des STGB § 107 und § 108 erfüllt:
StGB § 107a Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das hat bedeutende Folgen:
a) Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikels 38 GG ermangelten, sind sie samt und sonders nichtige Rechtsgeschäfte (§ 125 BGB);
b) Da die Fälschung der Absicht des Artikels 38 GG durch das ihm entgegen stehende „Bundeswahlgesetz“ als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig (§ 134 BGB);
c) Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§ 134 BGB).
Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.
Wir haben diesen Muell hier schon zur genuege debattiert. Ich empfehle dazu also die Suchfunktion.
Aber nur in aller Kuerze: Die Welt hat kein Amtsgericht und solange die BRD Staatsgewalt ausuebt und die anderen Staaten dies fuer rechtens ansehen, ist das so. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
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Es ist "leichter" zu "beweisen", dass formal das Heilige Roemische Reich mit all seinen Plunder un Einrichtungen noch existiert als das es so etwas wie ein "Deutsches Reich" heute noch gibt.
Wenn schon eine Spinnerei, dann eine Stil und da sind mir die meistens gemeuthlichen Kurtrierer Erzbischoefe doch noch lieber. Die taten wenigstens etwas fuer den Weinbau.
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