Mal eine vielleicht dumme Frage. Im Artikel ist ein Kasten, dort steht auf der vierten Seite
Geht es jetzt tatsächlich nur noch um die Durchsetzung der gerichtlichen Geldbuße von 200€? Was kostet dagegen der Polizeieinsatz und die Haftunterbringung?Darum muss der Rentner zahlen: Bei der Summe von ursprünglich 50 Euro, die sich inzwischen mit Gerichtskosten, Verzugzinsen und Kosten für den Obergerichtsvollzieher, auf knapp 200 Euro angehäuft hat, handelt es sich um eine Geldbuße, die gegen Siegfried Zielasko vom Gericht verhängt wurde. Der Rentner hat zwar mittlerweile einen neuen Personalausweis beantragt und ihn vor wenigen Tagen auch erhalten - mit biometrischem Passbild. Die Stadt St. Georgen hat ihre Forderungen gegen den 82-jährigen Mann für die Kosten des Personalausweises längst eingestellt.