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Thema: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

  1. #11
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Ein Vortrag der euer Verständnis und euer Leben verändern kann, würde Mann/Männin es verstehen

    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  2. #12
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Hmm......ist deines Erachtens ein Ungeborenes eine Person ?
    Meines Erachtens schon, denn auch ein Ungeborenes hat in meinen Augen ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Nach BGB allerdings beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen erst mit Vollendung der Geburt. Dann ist er eine Person, ein Träger von Rechten und Pflichten. Natürlich werden seine Pflichten zunächst mal von den Eltern wahrgenommen.

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Ich störe mich an dem Verb "ist"....denn eine Person hast du erst nachdem man dir einen Namen gegeben hat, dich gemessen und gewogen hat. Stichwort: Geburtsurkunde.
    .....stimmt's!?
    Stimmt nicht. Ein namenloses Findelkind ist genau so eine Person.

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Person laut Duden: ...

    Und zum Vergleich nochmal die juristische Definition:
    "Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“
    Der Duden ist natürlich kein juristisches Wörterbuch. Daher ist es kein Wunder, wenn die Definitionen verschieden sind. Der Duden spiegelt den allgemeinen Sprachgebrauch, nicht den juristischen.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
    Und bin auf folgendes gestossen....

    Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

    (Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

    weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):



    ...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
    Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

    weiter zur Person, man achte auf das Fette

    :

    Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

    Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

    Die Forumsjuristen sind gefragt.



    Gott sei Dank hast du die "Forumsjuristen" gefragt!


    Ein solcher bin ich nicht und muß mir deshalb auch keine schlauen Antworten einfallen lassen!


    Als einfacher Mitforist denke ich aber, daß du hier gedanklich Unterschiede/Gegensätze zwischen den zwei Begriffen "Mensch" und "Person" konstruierst, wo keine sind!

    Weiteres:

    Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.


    Diese Behauptung ist nicht zutreffend.

    befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:


    Ebenfalls eine Behauptung, die du nicht beweisen kannst. Du beziehst dich da auf einen Begriff, "Rechtsbankrott", der im täglichen Leben keine juristische Rolle spielt, sondern allenfalls eine psychologische!


    Dieser Satz von dir

    Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?


    sagt genau das Gegenteil vom dem, was du zitierst!

    "Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“


    Da steht doch NICHT, daß du dir als Einzelner - nach Lust und Laune - deine Rechte und Pflichten auswählen kannst!



    Abschließend noch

    Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?


    dazu was.


    1. Du legst dir eine Streitmacht zu, die der "BRD" Paroli bieten kann! Oder


    2. du kaufst dir genügend "Entscheidungsträger" dieser "BRD", die deine Sache dann unterstützen.


    Letzterer Weg scheint mir der preisgünstigere und praktikablere Weg zu sein! Also NACHDEM du die Finanzelite der "US-Ostküste" irgendwie ausgeschaltet hast ...

  4. #14
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens schon, denn auch ein Ungeborenes hat in meinen Augen ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Nach BGB allerdings beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen erst mit Vollendung der Geburt. Dann ist er eine Person, ein Träger von Rechten und Pflichten. Natürlich werden seine Pflichten zunächst mal von den Eltern wahrgenommen.
    Fötus laut Duden: [menschliche] Leibesfrucht vom 4. Monat der Schwangerschaft an
    Keine Person also....aber Mensch....aber eigentlich auch kein Mensch da
    Mensch im Duden: mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen

    Im jur. Wörterbuch (noch eindeutiger) Lebewesen in seinem eigenen Rechtskreis....siehe Menschenwürde

    Stimmt nicht. Ein namenloses Findelkind ist genau so eine Person.
    Klar....Staatseigentum, da Staatsvolk...
    Du hast doch sicher ein jur. Wörterbuch.....schau mal rein

    Der Duden ist natürlich kein juristisches Wörterbuch. Daher ist es kein Wunder, wenn die Definitionen verschieden sind. Der Duden spiegelt den allgemeinen Sprachgebrauch, nicht den juristischen.
    Die Amtssprache ist dennoch juristisch klar abgegrenzt.....also alles was Personen (deren Rechte und Pflichten) betrifft, wird über die Amtssprache, die juristische Bedeutung, geregelt
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
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    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  5. #15
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Klar....Staatseigentum, da Staatsvolk...
    Du hast doch sicher ein jur. Wörterbuch.....schau mal rein
    Solltest du über ein juristisches Wörterbuch verfügen, gemäß dem ein namenloses Findelkind Staatseigentum ist, nenn mir doch bitte mal die Quelle. Kein Mensch ist Eigentum eines anderen Menschen. Das wäre im Widerspruch zu Art. 1 GG. Übrigens ist im GG an dieser Stelle tatsächlich mal vom Menschen die Rede, während sich sonst die Gesetzgebung vornehmlich mit der Person und ihren Rechten und Pflichten beschäftigt.

  6. #16
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    In einem Satz: Die BRD ist kein Rechtstaat, sondern eine Firma, du bist in der BRD Person und kein Mensch.

  7. #17
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Its Me Jenna Beitrag anzeigen
    In einem Satz: Die BRD ist kein Rechtstaat, sondern eine Firma, du bist in der BRD Person und kein Mensch.
    Das Verhältnis des Menschen zum Staat definiert sich nun mal in erster Linie durch Rechte und Pflichten. Somit besteht eine Wechselwirkung zwischen zwei Personen. Je mehr der Staat den Menschen in Ruhe lässt, desto besser.

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Fötus laut Duden: [menschliche] Leibesfrucht vom 4. Monat der Schwangerschaft an
    Keine Person also....aber Mensch....aber eigentlich auch kein Mensch da
    Mensch im Duden: mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen
    .....
    Dann waeren Kleinstkinder und Alzheimergreise ja auch keine Menschen.

    Recht ist zwar nett, aber letztendlich muss es mit Macht durchgesetzt werden.
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  9. #19
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das Verhältnis des Menschen zum Staat definiert sich nun mal in erster Linie durch Rechte und Pflichten. Somit besteht eine Wechselwirkung zwischen zwei Personen. Je mehr der Staat den Menschen in Ruhe lässt, desto besser.
    Rüschtüsch! Und deswegen strebe ich ja auch den liberalen Nationalstaat an. Das ist das humanistischste Konzept, das mir einfällt .

  10. #20
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
    Und bin auf folgendes gestossen....

    Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

    (Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

    weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):



    ...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
    Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

    weiter zur Person, man achte auf das Fette

    :

    Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

    Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

    Die Forumsjuristen sind gefragt.

    Glaube der erste Schritt ist keine Anmeldung bei der Geburt beim Standesamt. Mit der Anmeldung bist du zur Person erklärt und bekommst eine Nummer.

    Ich weiß nicht ob die deutsche Staatsbürgerschaft auch dazu gehört.

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