Ein Vortrag der euer Verständnis und euer Leben verändern kann, würde Mann/Männin es verstehen
Ein Vortrag der euer Verständnis und euer Leben verändern kann, würde Mann/Männin es verstehen
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Meines Erachtens schon, denn auch ein Ungeborenes hat in meinen Augen ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Nach BGB allerdings beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen erst mit Vollendung der Geburt. Dann ist er eine Person, ein Träger von Rechten und Pflichten. Natürlich werden seine Pflichten zunächst mal von den Eltern wahrgenommen.
Stimmt nicht. Ein namenloses Findelkind ist genau so eine Person.
Der Duden ist natürlich kein juristisches Wörterbuch. Daher ist es kein Wunder, wenn die Definitionen verschieden sind. Der Duden spiegelt den allgemeinen Sprachgebrauch, nicht den juristischen.
Gott sei Dank hast du die "Forumsjuristen" gefragt!
Ein solcher bin ich nicht und muß mir deshalb auch keine schlauen Antworten einfallen lassen!
Als einfacher Mitforist denke ich aber, daß du hier gedanklich Unterschiede/Gegensätze zwischen den zwei Begriffen "Mensch" und "Person" konstruierst, wo keine sind!
Weiteres:
Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.
Diese Behauptung ist nicht zutreffend.
befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:
Ebenfalls eine Behauptung, die du nicht beweisen kannst. Du beziehst dich da auf einen Begriff, "Rechtsbankrott", der im täglichen Leben keine juristische Rolle spielt, sondern allenfalls eine psychologische!
Dieser Satz von dir
Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?
sagt genau das Gegenteil vom dem, was du zitierst!
"Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“
Da steht doch NICHT, daß du dir als Einzelner - nach Lust und Laune - deine Rechte und Pflichten auswählen kannst!
Abschließend noch
Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?
dazu was.
1. Du legst dir eine Streitmacht zu, die der "BRD" Paroli bieten kann! Oder
2. du kaufst dir genügend "Entscheidungsträger" dieser "BRD", die deine Sache dann unterstützen.
Letzterer Weg scheint mir der preisgünstigere und praktikablere Weg zu sein! Also NACHDEM du die Finanzelite der "US-Ostküste" irgendwie ausgeschaltet hast ...
Fötus laut Duden: [menschliche] Leibesfrucht vom 4. Monat der Schwangerschaft an
Keine Person also....aber Mensch....aber eigentlich auch kein Mensch da
Mensch im Duden: mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen
Im jur. Wörterbuch (noch eindeutiger) Lebewesen in seinem eigenen Rechtskreis....siehe Menschenwürde
Klar....Staatseigentum, da Staatsvolk...Stimmt nicht. Ein namenloses Findelkind ist genau so eine Person.
Du hast doch sicher ein jur. Wörterbuch.....schau mal rein
Die Amtssprache ist dennoch juristisch klar abgegrenzt.....also alles was Personen (deren Rechte und Pflichten) betrifft, wird über die Amtssprache, die juristische Bedeutung, geregeltDer Duden ist natürlich kein juristisches Wörterbuch. Daher ist es kein Wunder, wenn die Definitionen verschieden sind. Der Duden spiegelt den allgemeinen Sprachgebrauch, nicht den juristischen.
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Solltest du über ein juristisches Wörterbuch verfügen, gemäß dem ein namenloses Findelkind Staatseigentum ist, nenn mir doch bitte mal die Quelle. Kein Mensch ist Eigentum eines anderen Menschen. Das wäre im Widerspruch zu Art. 1 GG. Übrigens ist im GG an dieser Stelle tatsächlich mal vom Menschen die Rede, während sich sonst die Gesetzgebung vornehmlich mit der Person und ihren Rechten und Pflichten beschäftigt.
In einem Satz: Die BRD ist kein Rechtstaat, sondern eine Firma, du bist in der BRD Person und kein Mensch.
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