Ich halt mich ohnehin an Weber.
Fast richtig.Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Ändern wir mal die Betonungen:
"Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
Aha!
Als Gesamtstaat is das fortexistierende DR also nicht mehr handlungsfähig.
Warum schreibt man extra dazu: "als Gesamtstaat" - und spricht nicht schlicht von Handlungsunfähigkeit?
Weil ein Teil des DR, die BRD nämlich, durchaus handlungsfähig ist!
Das ist wieder die berühmte Teilidentität:
Die BRD hatte auf dem Territorium der DDR und hatte in den polnisch und russisch verwalteten Gebieten nix zu sagen, also auch das fortexistierende DR als Gesamtstaat nicht.
Die Handlungsfähigkeit im Gesamtumfang des DR hätte 1989/90m reklamiert werden können; 's wurd jedoch drauf verzichtet und die Hanldungsfähigkeit nur auf das Gebiet der DDR ausgedehnt.
Als Nichtjurist find ich das durchaus einleuchtend, muss ich sagen.
Da steht nix von zwei Staaten!Das DR besteht fort! Das bedeutet, dass es existent und ein Rechtssubjekt ist. Deshalb kann die BRD das nicht sein. Eben nur OMF. Das BVerFG spricht hier von 2 "Staaten". BRD UND DR!
Man sollte sich überhaupt nicht fremdbestimmen lassen, auch nicht von irgendwelchen Heinis, die zufällig die gleiche Zunge reden.Der ist zwar nicht schlecht, aber man sollte Konflikte im eigenen Land lösen und sich nicht von anderen Nationen fremdbestimmen lassen. Unsere Vorfahren haben blutige Kriege für ihre (echte!) Freiheit geführt. Aber die BRDler sind (erzogene und konditionierte) Weicheier, oder?
If some group claims to be the government, the proper answer should be: "Yeah, and I'm the Duke of Windsor. Get a life."
(Llewellyn Rockwell)
:]