Zitat von
Rheinlaender
Es reicht gewoehnlicherweise aus, zu erklaeren, dass man Arbeit sucht, nur bekommst Du keine Zahlungen.
Eine "echte" Abschiebung von EU-Buerger wg. Straftaten ist nur dann moeglich, wenn man davon ausgeht, dass diese Person die oeffentliche Sicherheit so stark gefaehrdet, dass es dem Aufenthaltsstaat nicht mehr zu zumuten ist. Eine Abschiebung kann sich dann aber erheblich verzoegern, da hier der Recurs bis zum Gerichtshof in Luxemburg moeglich ist, da es sich um die verbindliche Auslegung der "Acquis Communautaire" handelt, fuer der Gerichtshof in Luxemburg letztendlich verantwortlich ist.
Wenn Du mal einwenig nach "Res Iudicata" und "EU Court of Justice" googlest, wirst Du sehen, wie weit der Gerichtshof in Luxemburg hier seine Rechte auslegt, um auch rechtkraeftige hoechstrichterliche Urteile von nationalen Gerichten zu kassieren zu koennen, weil er nicht gefragt wurde.