Danke für Dein Interesse. Nein, war ich nicht. Und zwar deshalb, weil ich persönlich und auch Großteile der BP diesen ganzen Jurisprudenzirkus für nebensächlich, den politischen Willen des Volkes für maßgeblich halten. Daß das GG einen Austritt einzelner Bundesländer nicht vorsieht, jedoch das Völkerrecht (vgl. Selbstbestimmung) anerkennt, hab ich weiter vorne verlinkt. Also war eine solche Klage im vornherein zum Scheitern verurteilt.
ABER: sie aktualisierte die Thematik wieder und war somit sehr wertvoll.