Geändert von nurmalso2.0 (13.09.2019 um 09:19 Uhr)
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Die fürstlichen Gehälter der Kirchenfürsten zahlt schließlich der Steuerzahler.
Die Gehälter von Bischöfen und Landesbischöfen finanziert nämlich nicht etwa die Kirche aus ihren Steuereinnahmen – die finanziert in nahezu allen deutschen Bundesländern der Staat, also wir Bürger! Ausnahmen sind nur die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Bei ungefähr 9.000 Euro Grundgehalt beginnt das. Erzbischöfe und evangelische Landesbischöfe bekommen bis zu über 13.000,00 Euro monatlich Grundgehalt, 2018 betrug dies zum Beispiel in Bayern 12.820,78 Euro ([Links nur für registrierte Nutzer] Gehaltsstufe B 10 beim Kardinal von München und Freising Reinhard Marx und dem evangelischen Landesbischof von Bayern, Heinrich Bedford-Strohm). Und das, obwohl sie mietfrei in bester Wohnlage wohnen und über Dienstkarosse mit Chauffeur verfügen und noch weitere Zulagen erhalten. Die Eminenzen fahren S-Klasse – der sie unterhaltende Steuerzahler fährt S-Bahn.
Für den Bischof und alle Pfarrer und Priester gilt: Nur der ihnen geschenkte Mietwert der Dienstresidenz bzw. Pfarrerwohnung (der meist auch noch künstlich niedrig gehalten wird) wird ihnen als so genannter „geldwerter Vorteil“ bei der späteren Einkommensteuerberechnung mit angerechnet. In die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zahlen die Kleriker nichts, und bei der Krankenversicherung bekommen sie den üblichen 50 % Rabatt. Das heißt: Von ihrem Bruttogehalt bleibt ihnen weit mehr als den normalen Arbeitnehmern.
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Es gibt noch einen weiteren Grund. Wer in einem Tendenzunternehmen arbeitet (also einem durch die Kirche betriebenen, der Diakonie oder Caritas zugehörigen z.B. Hort, Beratungsstelle, Kindertagesstätte, Schule, Krankenhaus, Altenheim etc.), der tut gut daran, in der Kirche zu bleiben, sofern er durch Taufe Kirchenmitglied ist. Zwar ist für Moslems und Hinduisten eine Kirchenmitgliedschaft nicht vorgeschrieben, um in einem solchen Tendenzunternehmen zu arbeiten - in diesen Fällen reicht eine Erklärung der Arbeitnehmer, sich an die ethischen Grundsätze zu halten -, ein Austritt eines Kirchenmitglieds reicht aber, eine fristlose Kündigung gegen diese auszusprechen.
Kündigungsgrund Kirchenaustritt. Ein Austritt aus der Kirche hat für Caritas- und Diakonie-Mitarbeiter Konsequenzen: Sie riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie während ihres Arbeitsverhältnisses aus der Kirche austreten.
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