Wegen Volksverhetzung in vier Fällen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen 62-jährigen Forstamtmann einen Strafbefehl Der Mann soll laut Mitteilung vom Montag zwischen dem 16. Februar und dem 22. März 2016 E-Mails an das Postfach der Bundesregierung, zum Teil auch an die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), geschickt haben. In diesen Nachrichten soll sich der 62-Jährige kritisch zur Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik geäußert und Flüchtlinge unter anderem als „Vorbereiter künftiger Terrorzellen“ oder „Wohlstands-Schmarotzer“ bezeichnet
[Links nur für registrierte Nutzer]
When the night is done the sun starts smiling
The ocean kisses the sky and the horizon
It‘s a lovelee dae – and the sun is shining
Everywhere I go – I see children smilin‘
Ist er denn verurteilt worden?
So wie ich den Text lese, fand bisher keine Verhandlung statt.
Davon abgesehen scheint mir der Straftatbestand Volksverhetzung nicht geeignet, weil der Mann seine Schreiben an Regierungsstellen richtete. Sofern nämlich diese Regierungsstellen die Vertraulichkeit des Schriftverkehrs wahren, kann auf diesem Wege kein Volk verhetzt werden.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)